Auszug - Habersaathstraße 40-48 – Soziale Wohltat oder schäbiger Deal? Beschlagnahme oder Abrissversprechen?
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- Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte für welchen Zeitraum der Bezug von zuvor wohnungslosen Menschen in einen Teil der Wohnungen in der Habersaathstraße 40-48?
- Treffen Aussagen des Bezirksbürgermeisters in den Medien zu, dass dem Eigentümer des Objektes für die befristete Überlassung der Wohnungen an das Bezirksamt die Genehmigung für den Abriss des Gebäudes und für einen Neubau an gleicher Stelle versprochen wurde, auch wenn dieses Neubauvorhaben nicht dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz entspricht und somit rechtswidrig wäre?
- Erhält der Eigentümer für die Überlassung der Wohnungen an das Bezirksamt eine Vergütung und wenn ja, wie hoch ist diese und wie wird sie begründet?
Beantwortung siehe oben.
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