Auszug - Thematische Stunde: "Habersaathstraße"  

 
 
4. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM)
TOP: Ö 6
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 20.01.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 22:59 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort: Videokonferenz
 
Wortprotokoll

BzStaR Herr Gothe zur GA 0098/VI zu den ersten beiden Fragen: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Frau Reiser, sehr geehrte Damen und Herren. Das ist dem Bezirksamt tatsächlich nicht bekannt. Ich habe aber diese Anfrage hier zum Anlass genommen, den Eigentümer anzuschreiben und ihn darauf hinzuweisen, dass er verpflichtet ist, in den bewohnten Wohnungen Brandschutzmelder anzubringen und ihn gebeten, das zu machen, sollte er das noch nicht gemacht haben oder mir zu bestätigen, dass es bereits erfolgt ist. Andernfalls würden wir mit der Bauaufsicht vorbeikommen und schauen und das dann geltend machen, dass das schnellstens zu tun ist.

 

BzStaR Herr Gothe antwortet zur dritten Frage: Tatsächlich ist es so, dass der Eigentümer Zustimmungsbewertungen schriftlich formuliert hat, um darzulegen, dass die Bewohnbarkeit infrage zu stellen ist. Die Bauaufsicht hat hier in Amtshilfe für die Zweckentfremdung eine eigene Stellungnahme verfasst, insbesondere zu der Rettungswegsituation und darüber hinaus eine brandschutztechnische Stellungnahme von einem Brandschutzingenieur Doktor Wolfgang Menzel dazu eingeholt, um die Rettungswegsituation zu überprüfen. Dieses Gutachten hat ergeben, dass die Rettungswegsituation aufgrund des Bestandsschutzes nicht zu beanstanden ist. Die Erkenntnisse wurden dann von unserem Rechtsamt in das laufende Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht auch miteinbezogen.

 

BzStaR Herr Gothe antwortet zur vierten Frage: Dazu ist zu sagen, dass grundsätzlich alle baulichen Anlagen, sind sie dann einmal bauordnungsrechtlich genehmigt und danach errichtet worden, Bestandsschutz haben. Im Fall der Habersaathstraße hat die Eigentümerseite, wie eben schon beschrieben, Gutachten erstellen lassen, die belegen sollten, dass in den Gebäuden aus verschiedenen Gründen, unter anderem auch Brandschutz, nicht mehr gewohnt werden darf. Dem ist die Zweckentfremdung entgegengetreten und die Bauaufsicht hat hierbei Amtshilfe geleistet. Die regelmäßige Forderung eines Nachweises zur gebotenen Instandhaltung zum Brandschutz ist bei Wohngebäuden, unabhängig von der Zweckentfremdung, gesetzlich nicht vorgesehen. Bei Wohngebäuden bezieht sich der Brandschutz überwiegend auf Bauteilanforderungen, also zum Beispiel auf Treppenhäuser und die Anleiterbarkeit durch die Feuerwehr. Maßgeblich sind hierbei immer die Anforderungen, die zum Zeitpunkt der Genehmigung gegolten haben. Ich sage mal ein Beispiel. Ein Gründerzeithaus, hier im Wedding, Hinterhaus, sechs Geschosse, nicht erreichbar für die Feuerwehr durch eine Tordurchfahrt und mit einer Holztreppe gebaut, das wäre heute niemals zulässig, wenn man einen solchen Neubau errichten wollte, weil es aber eben genau so baugemäß genehmigt worden ist, gilt das dann im Sinne des Bestandsschutzes bis heute. Der Brandschutz von Wohngebäuden wird von der Bauaufsicht nur überprüft, wenn konkrete Mängel angezeigt werden. Konkret zur Habersaathstraße noch mal ganz deutlich, wir unterstützen nicht die Argumentation des Eigentümers, der Bestandsschutz müsse aus brandschutztechnischen Gründen abgerissen werden oder wäre nicht mehr bewohnbar. Das unterstützen wir nicht.

 

BzStaR Herr Gothe antwortet zur fünften Frage: Grundsätzlich hat der Bestand immer Vorrang gegenüber dem Neubau. Das ist richtigerweise so auch im Koalitionsvertrag festgelegt. Trotzdem ist es halt so, dass die Bewertung, ob bestehende bauliche Strukturen weiter genutzt werden können, immer im Einzelfall geprüft werden müssen. Ich sage mal ein Beispiel. Beim Haus der Statistik, da ist es so, dass wir uns entschieden haben eben die vier Hochhausscheiben, die es dort gibt, also A, B, C und D, dass die renoviert werden durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH und dann eben weiter genutzt werden, während die beiden großen Flachbauten im Norden und im Nord-Osten, die werden abgerissen, damit dann dort eben zehngeschossiger Wohnungsbau errichtet werden kann beziehungsweise auch ein Rathaus mit sogar 25 Geschossen und da mussten wir auf jeden Fall erkennen, dass wenn wir diese Projekte Wohnungsbau und Rathaus verwirklichen wollen, wir eben diese Flachbauten nicht nutzen können und sie deshalb abreißen. Bezogen auf die Habersaathstraße gilt aber auch erst mal, dass die Priorität auf dem Bestandserhalt liegt. Danke.

 

BzBm Herr von Dassel antwortet: Zu den Großen Anfragen 0092/VI, 0094/VI und 0100/VI. Ich würde die zusammen beantworten, weil teilweise auch die Fragen sehr identisch sind. Ich fange mit der ersten Frage an. Da geht es um die Rechtsgrundlage dessen, was sich dort jetzt gerade abspielt. Der Bezug von obdachlosen Menschen in Wohnungen die leer standen in der Habersaathstraße erfolgte auf Grundlage einer Duldung. Geduldet wird die Inbesitznahme durch den derzeitigen Eigentümer. Eine Beschlagnahmung des Wohnraumes gab es nicht. Die Inbesitznahme ist wie gesagt vom Eigentümer geduldet und vom Bezirksamt vermittelt und organisiert worden, zwischen obdachlosen Menschen, betreuenden Trägern, Hausverwaltung, Eigentümern und den Ämtern, also das findet alles ohne ein Instrument wie Beschlagnahmung statt. Die hoffentlich endlich morgen abgeschlossene Vereinbarung zwischen dem Bezirksamt und dem Eigentümer sieht eine befristete Unterbringung von bis zu 59 obdachlosen Menschen bis mindestens 15.4.2022 vor, optional aber bis zur Verwertung des Gebäudes, sei es jetzt die umfassende Sanierung oder der Abriss und der Neubau.

 

Zur nächsten Frage, zu den Aussagen, die ich getätigt haben soll, dass es hier einen Deal gegeben haben soll, mit Abriss gegen Abrissgenehmigungen für die Unterbringung von Obdachlosen und ob das dann nicht rechtswidrig ist. Ein doppeltes Nein. Einen Deal zur Unterbringung von obdachlosen Menschen gegen Abrissgenehmigung hat es nicht gegeben und wird es nicht geben. Allerdings ist ein Abriss auch nicht per se rechtswidrig bezüglich des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes. Deswegen will ich hier nochmal zur Klarstellung auch sagen, unter welchen Voraussetzungen man Wohnraum abreißen kann. Der Abriss von Wohnraum ist unter den folgenden Bedingungen zulässig. Der Ersatzwohnraum muss grundsätzlich in räumlicher Nähe zu dem zweckentfremdeten Wohnraum sein oder zumindest im selben Bezirk. Der Ersatzwohnraum muss im zeitlichen Zusammenhang mit der Zweckentfremdung beschaffen werden. Der durch die Zweckentfremdung eintretende Wohnraumverlust ist durch die Schaffung von Ersatzwohnraum hinsichtlich Wohnungszahl und Wohnfläche zumindest auszugleichen. Die Wohnung muss dem allgemeinen Wohnungsmarkt zugeführt werden, also eine Umwandlung in eine reine Eigentumswohnung geht nicht. Der Ersatzwohnraum darf für maximal 7,92 € pro Quadratmeter angeboten werden. Allerdings ist das, dazu komme ich gleich noch mal zurück, gerichtsanhängig und ist in der juristischen Prüfung. Falls der Ersatzwohnraum nicht angeboten wird, wird eine Ausgleichszahlung in Höhe von 2.400 € pro Quadratmeter fällig. Das ist die Rechtslage nach Zweckentfremdungsverbotsgesetz und der entsprechenden Verordnung.

 

Jetzt mal vielleicht zum aktuellen Stand des Rechtsverfahrens. Da habe ich mich an der einen oder anderen Stelle auch etwas unkonkret ausgedrückt. Deswegen ist vielleicht das eine oder andere Missverständnis entstanden. Deswegen will ich es hier nochmal sehr deutlich sagen. Zur Habersaathstraße konkret gibt es bereits ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren gegen die Rückführungsanordnung, also Rückführung, sie haben gesagt, das ist leer und das muss wieder vermietet werden. Das hat das Gericht im Jahr 2019 nicht so gesehen und uns aufgefordert, die Rückführungsanordnung nicht zu vollziehen, weil eineckführung im Hinblick auf die geringen Erfolgsaussichten völlig unverhältnismäßig wäre. Also hier wurde der Brandschutz, anders jetzt als von uns, doch als wesentlich mangelhaft angesehen. Die Vollziehung wurde ausgesetzt und wir haben das Verfahren dann für erledigt erklärt, weil es auch einen großen Streitwert hat angesichts der Vielzahl der Wohnungen. Derzeit laufen aktuell noch die Klageverfahren mit dem Ziel der Erteilung der Abrissgenehmigung vor dem Verwaltungsgericht. Also der Eigentümer klagt gegen uns, weil wir die Abrissgenehmigung verweigern. In dieser Angelegenheit gibt es noch keine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes, also erstinstanzlich. Allerdings, wie gesagt, der Hinweis auf, dass unsereckführungsanordnung nicht zulässig sind. Das Verwaltungsgericht hat aber bereits im Falle des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf entschieden, das Ersatzwohnraum nicht an die Bedingungen gebunden werden kann, dass der Ersatzwohnraum dann für 7,92 € angeboten wird. Das ist natürlich auch für uns sehr relevant, weil was haben wir von einem Ersatzwohnraum, der dann für 30,00 € pro Quadratmeter angeboten wird. Das Verfahren wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung übernommen und ist derzeit vor dem Oberverwaltungsgericht und somit der zweiten Instanz anhängig. Insofern hat uns das Verwaltungsgericht zwar im einstweiligen Rechtschutzverfahren mitgeteilt, dass wir mit der Rückführungsanordnung unterliegen werden. Eine Entscheidung erging aber nicht, weil wir wie gesagt das dann alsr erledigt erklärt haben. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes zum Thema 7,92 €, die sind anhängig, betrifft aber ein anderes Gebäude.

 

Jetzt zur Frage, was bekommt denn der Eigentümer dafür, dass er dorr obdachlose Menschen befristet wohnen lässt. Das habe ich schon gesagt, er bekommt dafür nicht extra eine Abrissgenehmigung. Für die Unterbringung der obdachlosen Menschen wird von Seiten des Eigentümers keine Miete erhoben. Eine Betriebskostenpauschale ohne Strom in Höhe von 3,50 € pro Quadratmeter im Monat wird durch das Bezirksamt vorgestreckt an den Eigentümer und muss durch die Bewohnenden über die entsprechenden Sozialleistungen, also Kosten der Unterkunft oder gegebenenfalls auch aus eigenem Einkommen, erstattet werden. 

 

Zur Frage wie es denn zu dieser schnellen Einigung zwischen dem Bezirk und dem Eigentümer kam und wie die Bezirksamtskolleg:innen dort eingebunden sind. Ich bin persönlich am Vormittag des Samstags des 18. Dezembers von der Sprecherin der Initiative „Wir haben´s satt“ angerufen worden und angesichts der laufenden Besetzung des Gebäudes und der drohenden und gegebenenfalls dann vielleicht auch gewaltsamenumung der Habersaathstraße um Vermittlung gebeten worden. Auch der leitende Einsatzbeamte der Polizei hat um meine Präsenz gebeten. Glücklicherweise konnte ich einen der Eigentümer sehr schnell telefonisch erreichen und ihn fragen, ob sein ursprüngliches Angebot, das er uns bereits im letzten Sommer gemacht hatte, in einen Teil der leerstehenden Wohnungen befristet obdachlose Menschen unterzubringen, reaktiviert werden kann, sofern der Bezirk hierbei vermittelnd und ordnendtigt wäre. Der Eigentümer stimmte dem zu, so dass ich mit dieser Zusage ein friedliches Ende der Besetzung erreichen konnte. Die Informationen und Abstimmungen mit dem Bezirksamtskollegium erfolgte im Anschluss.

 

Zur Frage, ob wir denn parallel an Alternativen und dauerhaften Unterbringungen der ehemals obdachlosen Person arbeiten. Ja, damit ist der Träger Neue Chance beauftragt worden, der dort jetzt auch ein Büro bezogen hat.

 

Die Frage, wer sind die Personen denn, die da jetzt unterkommen. Sämtliche dort untergebrachten Personen mussten im Sozialamt Mitte persönlich vorstellig werden und sowohl ihre persönlichen Daten identifizieren lassen als auch ihre Obdachlosigkeit glaubhaft erklären können. Deshalb sind wir mit der Liste auch noch nicht ganz durch. Wenn wir die Liste dann endgültig abgeglichen haben zwischen der Initiative und den Erkenntnissen, die wir im Sozialamt haben, dann wird es eine Anlage zur Vereinbarung mit dem Eigentümer geben und dann ist es auch endlich amtlich, wofür wir uns jetzt alle, ich aber besonders, eingesetzt haben, dass nämlich dort Leerstand für obdachlose Menschen endlich wieder zu einer Heimat wird. Vielen Dank.

 

Herr Diedrich (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Gothe, sehr geehrter Herr von Dassel, werte Kolleginnen und Kollegen. Ich bedanke mich zunächst ganz herzlich für die Beantwortung dieser Anfragen. Ich bin überrascht, wenigstens überrascht, muss ich sagen, weil Herr von Dassel, Sie werden vielleicht verstehen oder vielleicht verstehen Sie es auch nicht, warum es zu diesen Anfragen gekommen ist in der heutigen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung, aber für unsere Fraktion war der Anlass unter anderem Ihre Äerungen in der Öffentlichkeit über die Medien, wo Sie tatsächlich von Beschlagnahme der Wohnungen sprachen an besagten Tag, den sie gerade kurz geschildert haben. Sie sprachen auch, das ist nachlesbar und auch nachhörbar, von Verhandlungen mit den Eigentümern hinsichtlich bestimmter Bedingungen, nach denen sich das Bezirksamt einen Abriss und einen Neubau vorstellen kann. Das war für uns der Anlass gewesen, hier nochmal der Sache nachzugehen, weil wir schon davon ausgehen durften und mussten, dass wir als Bezirksverordnetenversammlung und gemeinsam mit Ihnen als Bezirksamt hier eigentlich ein Einvernehmen in der Sache haben. Wenn ich mir die Vorlage zur Kenntnisnahme vom 25.05.2021 nochmal anschaue, das ist noch nicht so alt, das ist noch nicht der Schnee von gestern, wo wunderbar nachlesbar ist, wie die aktuelle Situation ist und unter welchen Bedingungen eben ein Abriss beziehungsweise Neubau möglich ist. Also jetzt nochmal von mir die Frage, wieso Sie in der damaligen Situation den Begriff Beschlagnahme benutzt haben? Sie kennen sich aus mit dem Vokabular. Sie sind kein Newcomer, sondern schon sehr lange mit diesen Dingen befasst. Können Sie doch nochmal jetzt auf den so genannten Deal, Sie haben es in der öffentlichen Kommunikation Vereinbarung genannt, wie es dazu kam, dass Sie tatsächlich nebenbei mit dem Eigentümer solche Gespräche führen hinsichtlich der Bedingungen für den Abriss. Könnten Sie das bitte noch mal kurz darstellen? Danke.

 

BzBm Herr von Dassel: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Bezirksverordnete, sehr geehrter Herr Diedrich. Ich will nicht ausschließen, ich bin wirklich vielfach dazu befragt worden, dass ich auch mal das Wort Beschlagnahme ausgesprochen habe. Das wäre dann sozusagen eine Beschlagnahme gewesen, gegen die der Eigentümer nicht vorgeht. Das ist nun auch absolutes Neuland gewesen. Wir mussten auch erstmal im Bezirksamt selbst prüfen, wie wir eine solche, sagen wir mal, Inbesitznahme von obdachlosen Menschen für dieses Objekt bewerkstelligen. Es ist aber auch von Anfang an klar gewesen, dass wenn sich gegen eine formale Beschlagnahmung der Eigentümer wehren würde, dass wir da sofort gerichtlich unterliegen würden, weil wir eben nicht nachweisen können, dass wir keine alternative Unterbringungsmöglichkeit für obdachlose Menschen haben. Wir haben wirklich einiges an Angeboten, gerade von Hostelbesitzern, die Unterkünfte anbieten. Es war von Anfang an sehr klar, das habe ich hoffentlich immer sehr klar und auch öffentlich deutlich gemacht, es gibt hier zwei Stränge. Der eine Strang ist, wie können wir den Leerstand befristet und kurzfristig nutzen, um Menschen, die wirklich auf der Straße leben, dort eine Unterkunft zu gewähren oder zu verhindern, dass die sich unter den besonderen Corona-Bedingungen, die wir im Moment haben dann eben in ganz enge Sammelunterkünften quetschen müssen. Und wie geht es weiter mit dem noch anhängigen Gerichtsverfahren bezüglich der Abrissgenehmigung. Das sind zwei völlig verschiedene Schuhe, aber es ist natürlich ein Gebäude. Da sind wir in Gesprächen, weil die Erfahrungen aus den bisherigen Gerichtsentscheidungen uns doch etwas skeptisch machen, ob wir den Erhalt des Gebäudes durchsetzen können und das ist dann auch schon öffentlich gewesen, dass es sinnvoll sein kann, wie gesagt, wir sind noch in Gesprächen, wenn ein Abriss gerichtlich wirklich nicht zu verhindern ist und wir dann gar nichts bekämen, im Fall, dass wir verlören, das ist dann doch einen Neubau mit einem hohen Anteil von sehr kostengünstigen Wohnraum und sehr fairen Regelungen für die jetzt noch verbliebenen Mieterinnen und Mieter, dass das dann doch ein, ich sage jetzt nicht Deal, weil das dann doch ein gutes Ergebnis sein könnte, wie mit diesem Gebäude umzugehen ist. Zwei unterschiedliche Dinge, die sich doch recht eng miteinander verzahnen, denn es geht um das gleiche Gebäude. Wir haben jetzt erstmal das erste Problem so gut wie gelöst. Das hätte glaube ich auch niemand gedacht, dass es gelingt in dieser doch sehr umstrittenen Immobilie fast 60 Menschen unterzubringen und dass wir das auch noch sozialhilferechtlich sauber hinbekommen, auch noch mit einem vernünftigen Beratungsangebot kombinieren und mit der natürlich politisch sehr engagierten, aber auch nicht mehr im grundsätzlichen Einvernehmen mit dem Bezirksamt stehenden Initiative, da gut zusammenarbeiten, diesen ersten Schritt haben wir schonmal geschafft. Da bin ich auch stolz drauf.

 

Herr Schug (SPD): Sehr geehrte Frau Vorsteherin, vielen Dank Herr von Dassel für die bisherigen Ausführungen. Ich habe nochmal eine Nachfrage zu den noch ausstehenden Gerichtsurteilen. Vielleicht haben Sie es auch schon gesagt und ich habe es nicht so richtig mitbekommen. Wie ist denn die zeitliche Erwartbarkeit, wann wir denn jetzt diese Urteile zu erwarten haben, können Sie dazu noch etwas sagen? Davon hängt es dann noch ab, wie wir dann mit der Habersaathstraße weiter umgehen können. Ob es uns weiter gelingt, sie zu erhalten oder ob wir sozusagen in Alternativen denken müssen. Deswegen die Frage, ob es absehbar ist, wann wir da ein Stück weit mehr Rechtssicherheit haben.

 

Herr Pieper (CDU): Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich habe auch noch ein paar Nachfragen. So ganz klar ist mir das noch nicht, wie sie das jetzt rechtlich ausgestaltet haben. Beschlagnahmung, das haben Sie gesagt, ist es nicht. Was ist denn jetzt diese Duldung? Wie verstehen Sie das denn? Bei einer Duldung, da ist es ja so, das kann jederzeit widerrufen werden seitens des Eigentümers. Der könnte sagen, nein, jetzt dulde ich das nicht mehr. Warum auch immer. Dann wäre wieder ein anderer Rechtszustand herbeigeführt. Jetzt haben Sie so ein bisschen dargestellt, es gibt wohl glich eine Vereinbarung, so habe ich Sie zumindest verstanden, wo dieser Verbleib sozusagen mit einer Frist versehen wird. Was ist denn das für eine Form von Rechtsnatur, die da ist? Das würde mich auch interessieren. Ist das jetzt ein Vertrag, den sie da schließen, der auch konkrete Regelungen enthält? Welche sind das dann im Detail? Zum anderen nochmal die Kostenfrage. Da treten nicht nur die Kosten der Mieter auf, sondern da sind auch Kosten, die entstehen für Wasser, Strom und so weiter. Wie wird da verfahren? Wer zahlt das? Die dritte Frage, die ich dazu noch habe, da sind auch noch Personen, die nicht aus Mitte kommen. Da gibt es eigentlich so einen Verteilerschlüssel, es ist sozusagen nicht immer das Bezirksamt Mitte dafür zuständig für obdachlose Menschen. Wie ist denn das? Haben wir das alles übernommen und die Kosten entsprechend auch? Oder haben sich die anderen Bezirke daran beteiligt? Das wären mal so ein paar Fragen, die ich dazu hätte. Zum Antrag oder zu den Anträgen, wenn ich jetzt schon dran bin, auch mit Hinblick auf die Zeit, wir können diesen nicht zustimmen. Das wird Sie wahrscheinlich auch nicht wundern. Dem Antrag der Fraktion die Linke schon gar nicht, weil er einfach nur diese einseitige Perspektive einnimmt. Aus meiner Sicht ist das ein Rechtsstreit, den es gibt, wo es unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt, wo man jetzt eigentlich erstmal abwarten muss, was dabei herauskommt. Da kann man nicht Sachen vorgeben, die auch nicht wahrscheinlich sind. So habe ich Herrn von Dassel auch verstanden, dass derzeit mehr dafür spricht, dass eine Abrissgenehmigung zu erteilen ist. Der Antrag der Grünen oder der Änderungsantrag, der ist zwar etwas differenzierter dahingehend, weil er auch diese Option mitaufnimmt. Er enthält dann aber Vorgaben, die sich für mich so lesen, wiensch dir was, ich gebe dir mal alles vor hier, was ich mir so wünschen würde, was zukünftig da alles sein sollte. Das geht von Nichtnutzung einer Tiefgarage für Autos über Leute, die da jetzt provisorisch untergebracht sind, dass diese dann da auch ein Wohnrecht haben in dem Neubau. Das halte ich für unzulässig. Ich wüsste nicht, warum sich der Bauherr auf solche Sachen einlassen sollte. Deswegen können wir solchen Anträgen auch nicht zustimmen. Das nur mit Blick auf die Zeit, weil wir glaube ich nicht mehr so oft drankommen werden. Danke.

 

BzBm Herr von Dassel: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, ich mache es kurz. Wann es zu einer Gerichtsentscheidung kommt, wissen wir nicht. Wie gesagt, es sind zwei relevante Entscheidungen, Oberverwaltungsgericht zu den 7,92 €, weil was haben wir davon, wenn Ersatzwohnraum geschaffen werden muss, aber er ist dann finanziell nicht begrenzt und kann dann auch für 30,00 pro Quadratmeter auf dem Markt angeboten werden. Davon haben wir nichts. Zur Frage, ob wir eine Abrissgenehmigung erteilenssen, das ist wie gesagt das andere Thema. Ich will nochmal deutlich sagen, wenn das Gericht entschieden hat, 7,92 € ist nicht und eine Abrissgenehmigung ist zu erteilen, dann haben wir keinerlei Verhandlungsspielraum mehr mit dem Eigentümer, weil dann kann er machen, was er will. Deswegen müssen wir sehr gründlich abwägen, wollen wir es zu einer Gerichtsentscheidung kommen lassen. Was sind die Signale, die uns das Gericht gibt, die uns die bisherige Rechtsprechung gibt. Gehen wir dieses Risiko ein? Ganz oder gar nicht oder finden wir einen Kompromiss. Vor dieser Herausforderung stehen wir. Falls wir verlieren, dann können wir den Rechtsstreit nur verlängern. Das ist für den Eigentümer auch unangenehm. Für uns ist es aber teuer und wahrscheinlich aussichtslos. Die Frage, auf was wir uns denn nun mit dem Eigentümer geeinigt haben, das ist natürlich auch schwer. Wir haben lange gerätselt über die Frage, wie machen wir das? Wir haben jetzt im Prinzip eine Vereinbarung zu Gunsten Dritter geschlossen. Wir haben diese Vereinbarung geschlossen, die Menschen dürfen dort bis zum 15. auf jeden Fall sein, länger auch, wenn es das Gebäude zusst. Wir übernehmen das Management mit dem Träger und übernehmen das Management mit den Betriebskosten. Eine Miete muss nicht bezahlt werden, sondern die Betriebskosten. Die können wir aus dem ASOG Titel vorstrecken, aber die Menschen, die dort wohnen, die Leistungen aus der Sozialhilfe bekommen oder zumindest beantragen und dann bekommen, das haben wir geprüft, die müssen uns die dann ersetzen und dafür steht auch der Träger zur Verfügung und der sagt auch, dass das ein gutes pädagogisches Instrument ist zu sagen, wenn ihr hier eine eigene Wohnung habt, nach dem Modell Housing first, dann ist das nicht ganz umsonst. Ihr müsst euch dann auch organisieren, dass ihr dann diese 3,50 € pro Quadratmeter habt und das ist dann je nach Größe der Wohnung ein Betrag von 100-150 €. Zur Zuständigkeit, ich habe die Bezirksbürgermeister und die Sozialstadträte alle angeschrieben gehabt, auch nachdem es noch nicht richtig klar war, wie es jetzt weitergeht. Ich habe gesagt, wirrden jetzt mal für sie Amtshilfe leisten. Wir gehen aber davon aus, wenn wir alles geklärt haben, auch werr wen zuständig ist, dass auch der Träger, den wir beauftragt haben, die Klient:innen an die zuständigen Bezirke weiter vermittelt und dass dadurch dann auch die Kosten, die über den Träger entstehen von den jeweiligen Bezirken getragen werden und bis auf einen Bezirk haben uns das auch alle anderen bestätigt, dass wir so vorgehen können. Also wir rechnen nicht damit, dass hier Kosten in erheblicher Höhe beim Bezirk hängen bleiben, bis eben auf die,r die wir selbst zuständig sind, dafür gibt es die entsprechenden Titel im Sozialkapitel unseres Haushaltes. Danke. 

 

Herr Roet (FDP): Sehr geehrte Frau Vorsteherin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr von Dassel. Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Da wir in der Generaldebatte sind,rde ich jetzt nicht alles in Frageform verpacken, sondern ähnlich wie Herr Pieper kurze Anmerkungen machen, damit wir dann auch weiterkommen können. Vielen Dank für die Aufklärung bezüglich der Beschlagnahme. Ich glaube, wir müssen das Wort nicht auf die Goldwaage legen. Der Bürgermeister hat auch ausgeführt, dass für eine Beschlagnahmung nach ASOG die Grundlage wohl nicht gegeben wäre und es ist deswegen durchaus zu begrüßen, dass die Überlassung des Hauses nach einer vermeintlich illegalen Besetzung, die durch die Polizeitte beendet werden können, mit dem Eigentümer eine Verständigung gefunden werden konnte. Ich richte da auch eine gewisse Kritik an andere Bezirksverordnete, das als Deal und auch schmutzigen Deal zu benennen. Das ist eine Übereinkunft, die jetzt dazu führt, dass wir eine Entzerrung in den Notunterkünften der Obdachlosenhilfe haben. Das ist erstmal grundsätzlich zu begrüßen. Wir haben auch ein anhängiges Rechtsverfahren, dass auf eine Klärung zuläuft. So lange jetzt, auch gerade in der Pandemie, ein Gebäude sinnvoll zu nutzen, ist glaube ich begrüßenswert und das nimmt vor allem auch etwas Druck aus der politischen Debatte um die Bewertung dieser möglich zu erteilenden Abrissgenehmigung. Da muss ich sagen, das begrüße ich ausdrücklich. Ich kann mir vorstellen, dass r einige Fraktionen genau das Gegenteil das Ziel wäre, nämlich hier einen Konflikt zu schüren und ich habe das Gefühl, dass das Bezirksamt hier eine gewisse, ich will nicht sagen Einsicht, aber eine gewisse Erkenntnis gewonnen hat, worauf diese Verfahren wohl glich hinauslaufen und dann natürlich auch an Recht und Gesetz gebunden ist, um dann eben einen Abriss und einen entsprechenden Neubau als Verwaltungsbehörde dann zu begleiten. Ich glaube, es ist sinnvoll, dass wir da nicht nur zuschauen, sondern wie auch bei anderen größeren Bauprojekten im Dialog mit den Investoren und Bauherren schauen, dass wir auch soziale Aspekte hier in Mitte umgesetzt bekommen, auch wenn da möglicherweise die Freiheit des Eigentümers da ein wenig größer wäre. Deswegen ist es durchaus zu begrüßen, da mit dem Eigentümer im Gespräch zu bleiben, auch wenn möglicherweise ein anderes Urteil in Erwartung ist. Wir hoffen, dass sozusagen dann diese beiden Sachen oder diese beiden Positionen, auf der einen Seite dieses Ansinnen, das Haus abzureißen und ich sage mal, ein größeres Haus zu bauen, mit mehr Wohnungen, aber gleichzeitig der Bezirk auch den ein oder anderen Punkt, was Sozialwohnungen angeht, umgesetzt bekommt. Ich glaube eine solche Übereinkunft und vielleicht auch ein Annähern bereitet da den Weg. Deswegen glaube ich, dass das ein ganz guter Weg ist, auf dem wir da als Bezirk sind, weil es eben dieses ganze Thema um dieses Objekt ein wenig entpolitisiert, sondern darauf zurückgeht, worum es wirklich geht,mlich die Schaffung von neuem Wohnraum beziehungsweise neuen Wohnraum unter sozialen Aspekten. Vielen Dank.

 

Frau Reiser (Einzelverordnete): Vielen Dank. Ich möchte nochmal ganz kurz zum Brandschutz und zu Herrn Gothe zurückkommen. Erstmal vielen Dank für die Beantwortung und auch für die Kontaktaufnahme mit der Eigentümerschaft. Ich würde darum bitten, dass Sie uns in der Sache auf dem Laufenden halten könnten. Gerne auch in dem geeigneten Ausschuss, beispielsweise Stadtentwicklung/ Facility Management, dass Sie uns dort über die Antwort oder Reaktion des Eigentümers informieren. Ich möchte dabei auch betonen, bei der Frage um die Rauchmelder, da geht es nicht nur um die neuen Bewohner:innen, sondern auch vor allen Dingen, ich sage mal die Bestandsmieter:innen, das heißt, wirklich um den gesamten Komplex und nicht nur einen Teil, der jetzt Gott sei Dank durch freundliche Spenden abgedeckt werden konnte. Danke.

 

BzStaR Herr Gothe: Sehr geehrte Frau Reiser. Genauso hatte ich die Anfrage auch verstanden. Ich habe mich auf die sieben Bestandsmieter:innen in den noch bewohnten Wohnungen bezogen und mir war nicht klar, ob diese Hilfsaktion in Eigeninitiative da Brandschutzmelder anzubringen, ob sich das dann auch auf diese sieben Bestandsmieter:innen erstreckte. Insofern ist es auch kein großer Aufwand, das einfach nochmal zu klären und abzufragen. Wenn es passiert ist, dann ist es gut, wenn nicht, dann muss es halt passieren. Danke.

Herr Diedrich (DIE LINKE): Vielen Dank. Lieber Herr Roet. Ich bin schon einigermaßen erschüttert, was diesen Redebeitrag betrifft, aber ich kann natürlich für meine Fraktion erklären, was wir nicht wollen. Wir wollen auf gar keinen Fall irgendeinen Konflikt schüren. Das Einzige, was wir wollen, ist leistbaren Wohnraum erhalten. Der steht dort und er muss einfach nur vermietet werden. Wir wollen nicht mehr und nicht weniger, dass dieser Leerstand endlich beendet wird. Wir haben heute gehört, dass es an und für sich keinen Grund, jedenfalls keinen baurechtlichen oder wohnungsrechtlichen Grund,r diesen Leerstand gibt. Alle Bedenken wurden dort ausgeräumt, die Wohnungen könnten sofort vermietet werden. Das ist das, was uns treibt. Was uns ein bisschen Sorgen macht ist, dass dort jetzt wohnungslose Menschen ein Stück weit missbraucht werden, um möglicherweise Akzeptanz zu schaffen in einer kritischen Zivilgesellschaft, so nach dem Motto, wir machen jetzt ein tolles Wohnprojekt r wohnungslose Menschen und weil der Eigentümer sich hier so vernünftig und einsichtig zeigt, ist es dann auch ein Stück weit leichter, ihm hier in seinem Begehren, was den Abriss und den Neubau betrifft, entgegen zu kommen. Diese Situation wollen wir auf jeden Fall vermeiden. Wir wollen wirklich vermeiden, dass hier die wohnungslosen Menschen in irgendeiner Form missbraucht werden. Wir finden es klasse, dass die Menschen dort endlich einziehen konnten und dass sie diesen Winter ein Dach über dem Kopf haben und nicht draußen unter Brücken oder sonstigen und schwierigen Wohnverhältnissen leben müssen. Das finden wir großartig und wir hoffen, dass diese Situation so lange wie möglich beibehalten werden kann. Ich wollte nochmal kurz auf den Rechtsstreit eingehen Herr von Dassel. Sie haben jetzt ein paar Mal betont, dass strittig ist, die 7,92 €, die sich aus der Verordnung zu dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz ableitet. Selbst wenn diese Verordnung mit den 7,92 gekippt wird, dann steht immer noch das Gesetz als solches und bei dem Gesetz gibt es auch eine Einschränkung oder eine klare Regelung, zu welchen Bedingungen eben abgerissen oder neu gebaut werden darf. Da steht sinngemäß formuliert, dass so wie sie es vorhin beschrieben haben, es kann abgerissen werden, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden und da gibt es auch eine Aussage zu den Wohnkosten, nämlich dass sich diese Wohnkosten an dem Einkommen, an dem mittleren Einkommen, einer Berliner Arbeitnehmerin eines Berliner Arbeitnehmers zu orientieren haben. Das ist sicherlich nochmal etwas unkonkreter als die 7,92 €, aber das ist das, was im Gesetz steht und das würde uns erhalten bleiben. In der vorhin schon erwähnten Vorlage zur Kenntnisnahme vom 25.05.2021 erklären Sie auch, dass das Bezirksamt beabsichtigt, eine gerichtliche Entscheidung auf höchstrichterlicher Ebene herbeizuführen. Es gibt vom Senat eine Zusage zur Kostenübernahme. Also der Bezirk wäre hier finanziell total entlastet. Diese Bedenken ssen Sie also nicht länger vor sich beziehungsweise vor uns hertragen, dass wir uns möglicherweise diesen Rechtsstreit nicht leisten können. Nein, hier gibt es eine Zusage des Senats was die Kostenübernahme betrifft. Das ist eben unser Anliegen, was wir auch mit unserem Antrag vertreten, dass wir sämtliche juristische Möglichkeiten ausschöpfen und eben tatsächlich bis zur höchstrichterlichen Instanz gehen, um hier ein entsprechendes Urteil zu erfahren. Es ist durchaus anzunehmen, dass das nicht auf der Ebene des Oberverwaltungsgerichtes enden wird, sondern möglicherweise tatsächlich noch eine Ebene höher geht, weil wenn das Gesetz angegriffen wird, dann könnten sich auch andere Bundesländer melden, weil die ähnliche Landesgesetze haben und es dort dann tatsächlich zu einer Verhandlung vor einem Bundesverwaltungsgericht kommen könnte. Was das für Zeitdimensionen in Anspruch nimmt, das wissen wir auch nicht, aber wir können ahnen, dass das ziemlich lange dauern wird. In diesem Sinne, jetzt nochmal ein Plädoyer r unseren Antrag, nämlich sich tatsächlich dafür einzusetzen für einen Erhalt dieses Gebäudes und diese ganzen Abrissfantasien des Eigentümers dort, dem einen Riegel vorzuschieben. Vielen Dank.

 

Herr Massalme (Grüne): Vielen Dank Herr von Dassel und Herr Gother Ihre Ausführungen. Ich möchte natürlich am heutigen Abend noch einmal sehr deutlich für unseren Änderungsantrag werben und richte meine Worte insbesondere an Herrn Pieper, der wie ich finde, eine sehr unsoziale Haltung einnimmt auch im Sinne einer nachhaltigen und gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung in unserem Bezirk. Ich kann nicht nachvollziehen, warum sie in diesem Fall, auch zu dem Änderungsantrag, den wir hier darstellen, eine ablehnende Haltung haben. Wir weisen hier einen sehr grundsätzlichen Beitrag zu der Frage, wie sich, falls sich ein Gerichtsurteil in die falsche Richtung bewegen sollte, also falls eine Abrissgenehmigung unausweichlich sein sollte, wie Gemeinwohlorientierung im privaten Bausektor stattfinden muss. Dieser private Bausektor muss sich an der Gemeinwohlorientierung, einer neuen Gemeinnützigkeit für unsere Gesellschaft, orientieren. Deshalb sind die Forderungen, die wir in unserem Änderungsantrag darstellen eben auch deutlich weitgreifender, als der Ursprungsantrag der Linken, der in seiner Eindeutigkeit zunächst erstmal fordert, den Bestand zu erhalten und dem folgen wir auch, um das einmal ganz klarzustellen. Der Grundsatz unseres Änderungsantrages ist auch der der Linken, dass der Erhalt sowohl sozial verträglich ist, aber auch nachhaltig ist. Sollte es aber zu einer Abwendung kommen in diesem Fall, also eine Abrissgenehmigung erfolgen müssen, ist es eben umso wichtiger, dass wir bei privaten Bauvorhaben in unserem Bezirk und in unserer Stadt das fordern, was in diesem Änderungsantrag gefordert wird, nämlich sich an den sozialen Standards, die wir von unseren Wohnungsbaugesellschaften abfordern, 30% gemeinwohlorientierten sozialen Wohnungsbau zu errichten, eine Nachhaltigkeit zu fordern hinsichtlich der Klimakrise, die eine soziale Frage ist in unserer Stadt und r unsere ganze Lebensweise, dass diese Forderungen ein Grundsatz sind, denen wir nicht ausweichennnen. Dessenssen wir uns klar sein und das sind auch Forderungen, die wir in den letzten Jahren erleben werden. Herr Pieper, es tut mir leid, Ihre Haltung ist von gestern. Dieser Änderungsantrag weist die Zukunft. Deshalb werbe ich eindringlich in dieser Bezirksverordnetenversammlung für die Zustimmung unseres Änderungsantrages. Vielen Dank.

 

Herr Schug (SPD): Sehr geehrte Frau Vorsteherin. Ich wollte jetzt auch mal kurz zu dem Antrag sprechen und auch noch ein bis zwei Sachen sagen zu den bisher gemachten Äerungen. Herr Diedrich, natürlich kann es sein, dass wir noch in mehrere Instanzen gehen. Nichtsdestotrotz werden wir heute den Änderungsantrag unterstützen, weil er einfach alle Eventualitäten miteinbindet. Wir haben im letzten Jahr lernen müssen, dass in deutschen Gerichten, leider Gottes, ich halte das auch nicht für richtig, bei der Abwägung zwischen Eigentumsrechten und Mieterrechten jeweils für die Eigentumsrechte geurteilt wurde. Da müsste, glaube ich, gesetzlich auf Bundesebene einiges passieren, damit es zu anderen Ergebnissen vor Gericht kommt. So dass wir hier mit diesen Eventualitäten, dass wir den Erhalt des Hauses nicht rechtlich sichern können, umgehen müssen. Deswegen tragen wir heute den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen mit. Wohl wissend, dass ganz sicher nicht jeder einzelne Punkt, der dort aufgeführt ist, dann auch umgesetzt werden kann. Ich glaube, es ist schon richtig mit einer starken Forderung auch in Verhandlungen mit einem Eigentümer zu gehen, um dann zumindest viele Forderungen auch umgesetzt zu bekommen. Deswegen stimmen wir heute für diesen Antrag. Wir halten das für den einfach notwendigen Weg, um mit der aktuellen Situation am besten umzugehen. Wir hoffen natürlich, dass es gelingt, auch vor Gericht gelingt, den Bestand des bisherigen Hauses zu sichern. Vielen Dank.

 

Herr Pieper (CDU): Sehr geehrte Frau Vorsteherin. Sehr geehrter Herr Massalme, da muss ich dann doch nochmal kurz darauf eingehen, wie Sie sich sicherlich denken können. Ich finde Gemeinwohlorientierung ist schön und gut, aber das, was Sie da reinschreiben, hat meines Erachtens nach nichts mit Gemeinwohlorientierung zu tun. Für mich ist es nicht Gemeinwohlorientierung, wenn Sie sagen, Leute besetzt ein Haus und danach kommt es zu irgendeiner Form von Duldung und am Ende sage ich dann, jetzt habt ihr das alles besetzt, jetzt müsst ihr bei Abriss eines Gebäudes und bei Neubau in diesem Haus wohnen dürfen. Das ist nicht Gemeinwohlorientierung, sondern damit rufen Sie im Prinzip dazu auf, dass man so vorgeht und sich eigentlich unrechtmäßig verhält und dass es am Ende legitimiert, nicht gemeinwohlorientiert. Was es mit Gemeinwohlorientierung zu tun haben soll, dass man keine Parkgarage mehr haben darf in Situationen, wo gerade ihre Fraktion immer mehr fordert, dass man Parkplätze abschafft, also dass das sozusagen wegkommt und man nirgendwo mehr parken kann, da ist so eine Parkgarage sogar sinnvoll, damit mehr Platz für Fahrradwege entstehen kann und so weiter. Wenn Sie sagen, Belegungsrecht des Bezirks r neu entstandene Wohnungen, dann hat das auch nichts mit Gemeinwohl zu tun, sondern das hat einfach etwas mit Kommunismus zu tun. Ich sehe schon, Herr Diedrich freut sich, und sieht das genauso wie ich. Nur haben wir unterschiedliche Ansichten dahin, ob das erstrebenswert ist. Wenn gegen den Kommunismus zu sein von gestern ist, dann bin ich gerne von gestern. Von daher können wir den Antrag natürlich so nicht unterstützen.

 

Herr Roet (FDP): Ich möchte nochmal, bevor wir dann in die Abstimmung kommen, vielleicht auf zwei Sachen hinweisen. Man muss mal sehen, die Abrissgenehmigung ist auch an Recht und Gesetz gebunden und mit Auflagen versehen. Das heißt, der Eigentümer kann keinen Wohnraum abreißen, um dort, ich sage mal, einen Golfplatz hinzustellen, auf dem er privat spielen kann, sondern das ist mit der Auflage versehen, wieder neuen Wohnraum zu schaffen. Das jetzt möglicherweise dem einen oder anderen dieser oder jener Wohnraum besser gefällt, als ein anderer Wohnraum, das ist persönliches Empfinden und vielleicht auch die persönliche Antwort auf die Frage, wie wir die Situation am Wohnungsmarkt entschärfen können, aber das tut hier nichts zur Sache. Wenn es um eine Abrissgenehmigung geht, die mit Auflagen versehen ist, dann findet die auf Grundlage von Recht und Gesetz statt. Vielleicht noch eine Sache zu der Frage, private Bauherren in die Gemeinwohlverpflichtung hereinzunehmen, wie es die städtischen Wohnbaugesellschaften auch sind, ich glaube, ich würde jetzt nicht den Vorwurf Kommunismus bringen, um Gottes willen, aber wir haben einen Wohnungsmarkt, der ist zum Teil privat, der bietet am Markt an, was angeboten wird und meistens auch das was in einer gewissen Form nachgefragt wird und weil natürlich trotzdem der Bedarf da ist, der eben nicht vom freien Markt gedeckt wird, haben wir in Berlin und in den Bezirken schon lange städtische und bezirkliche Wohnungsbaugesellschaften, die eben sozialen Wohnungsraum errichten, mit anderen Bedingungen mit anderen Belegungsmöglichkeiten. Das ist eben genau der Part, den wir dann eben politisch steuern, weil wir uns eben aus dem anderen Bereich herauslassen, also sozusagen den privaten Wohnungsbaubereich in den städtischen Wohnungsbaubereich sozusagen aufzusaugen, das geht nicht. Dafür haben wir diese Unterscheidung. Ich kann nur immer nochmal wieder sagen, wenn es zu einem Abriss kommt, dann hat dieser Abriss Auflagen, die Auflagen haben eine gesetzliche Grundlage, es wird wieder neuer Wohnraum entstehen. Umso besser unser bezirkliches Verhältnis zu Bauherren und Investoren ist, umso besser lassen sich dann vielleicht auch entsprechende Vorstellungen dort an den Mann oder die Frau bringen etwas umzusetzen. Umso schlechter wird dieses Verhältnis fahren, umso weniger wird der Bezirk dann auch zukünftig in einem Dialog zu etwas kommen. Deswegen da Recht und Gesetz und die Unterscheidung von Privat und Staat. Daran sei erinnert. Vielen Dank.

 
 

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