Auszug - Qualitätsverbesserung in den Bürgerämtern durch geschlechtsspezifische Beratung
Frau Dr. Stiller merkt an, dass die Bezirksverordneten gehalten sind, sich mit den haushaltsmäßigen Auswirkungen von Beschlüssen zu beschäftigen. Die Aussage, dass in den Bürgerämtern ein Modell zur Umsetzung der Strategie von Gender Mainstreaming durchgeführt werden soll, lässt Sie haushaltstechnisch ziemlich ratlos zurück. Frau Dr. Stiller sieht sich nicht in der Lage, hier über diesen Antrag zu beschliessen. Herr
Spallek fragt beim Bezirksamt nach, ob es eine Prognose wagen kann, inwieweit
es überhaupt mit Kosten verbunden ist oder sogar auszuschließen ist. Herr
Dr. Heuer führt aus, dass er es auf keinen Fall ausschließen kann. Frau
Wildenhein-Lauterbach schlägt vor, dass über den Antrag abgestimmt wird. Frau
Dr. Stiller hebt nochmals hervor, dass sie ernsthafte Zweifel darüber
formuliert hat, wenn die BVV ihrem Auftrag gerecht werden will, hier und heute
einen Beschluss in dieser Angelegenheit zu fassen, da der Hauptausschuss nicht
weiß, was ihm zu klären aufgegeben ist und dies somit gar nicht geklärt werden
kann. Sie zeigt sich verwundert, wie dies nun Grundlage sein kann, hier in das
Abstimmungsverfahren einzusteigen. Herr
Bertermann führt aus, dass er keine Schwierigkeiten hat, diesen Antrag zu
verstehen. Jedoch kann man in diesen Antrag alles hineininterpretieren. Dann
werden Kosten sicherlich nicht auszuschließen sein. Oder der Ausschuss sagt,
wir wollen dies und das, aber dafür dürfen keine Kosten entstehen. Herr
Bertermann hat Schwierigkeiten damit, diesen Antrag zu beschließen, ohne zu
wissen, welche Auswirkungen dabei entstehen. Herr
Schymetzko legt dar, dass jegliches Verwaltungshandeln, spätestens seit die
Kosten-/Leistungsrechung eingeführt wurde, irgendwie Geld kostet. Ihm ist auch
nicht bekannt, wie diese Diskussion im Aussschuss für Bürgerdienste gesehen
wurde. Sicherlich lässt sich das hier schwer beziffern. Er erwartet jedoch von
der Verwaltung, dass sie dies in einer Vorlage zur Kenntnisnahme der BVV
mitteilt. Er sieht hier keinen Grund, nicht über den Antrag abzustimmen, wenn
das Anliegen des Antrages geteilt wird. Frau
Dr. Stiller äußert, dass sie das Anliegen der Zielerreichung des Antrages im
Grunde schon teilt. Sie ist jedoch der Auffassung, da der Antrag nicht lautet,
das Bezirksamt möge sich Gedanken darüber machen, mit welchen möglichst
kostenunwirksamen Maßnahmen die Durchsetzung des Gender Mmainstreaming in den
Bürgerämtern vorangetrieben werden kann, sondern das Bezirksamt soll ein
Modellprojekt zur Umsetzung durchführen. Sie hätte sich gerne von der
antragstellenden Fraktion gewünscht, dass sie deutlich macht, in welchem Umfang
sie sich dieses Projekt vorstellt. Auch der Fachausschuss hätte sich mit diesem
Thema beschäftigen müssen. Der hat wohl in erster Linie jedoch nur darüber
entschieden, ob er das für grundsätzlich sinnvoll hält oder nicht. Herr
Schmidt merkt an, dass in den meisten Anträgen das Endprodukt klarer erkennbar
ist. Der Wille kann besser in Beziehung gesetzt werden mit den Kosten, die
vermutet werden. Es kommt noch hinzu, dass in der Detailformulierung des
Antrages steht, dies in den „Bürgerämtern“ durchzuführen, also nicht nur intern
in einem, was die Vermutung mehrt, hier hohe Kosten zu verursachen. Es wäre
besser, wenn hier erst ein Konzept erarbeitet wird, damit es eine
Diskussionsgrundlage gibt. Abschließend teilt Herr Schmidt mit, dass die
FDP-Fraktion den Antrag, das Gender Mainstreaming im Bürgeramt durchzusetzen,
unterstützt. Frau
Dr. Stiller macht den Vorschlag, dass der Antrag zurück in den Ausschuss für
Bürgerdienste überwiesen wird mit der Bitte, ob er sich in der Lage sieht, Art
und Umfang des Modellprojektes näher zu definieren. Abschließend
wird von Frau Wildenhein-Lauterbach festgehalten, dass der Antrag erneut im
Ausschuss für Bürgerdienste, Interkulturelle Angelegenheiten und Gleichstellung
mit der o.g. Fragestellung diskutiert werden soll. |
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