Auszug - Qualitätsverbesserung in den Bürgerämtern durch geschlechtsspezifische Beratung  

 
 
38. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: überwiesen
Datum: Di, 07.12.2004 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:55 Anlass: ordentlichen Sitzung
1319/II Qualitätsverbesserung in den Bürgerämtern durch geschlechtsspezifische Beratung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBürgerdienste, Interkulturelle Angelegenheiten und Gleichstellung
Verfasser:Wildenhein-Lauterbach Schauer-Oldenburg 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Dr

Frau Dr. Stiller merkt an, dass die Bezirksverordneten gehalten sind, sich mit den haushaltsmäßigen Auswirkungen von Beschlüssen zu beschäftigen. Die Aussage, dass in den Bürgerämtern ein Modell zur Umsetzung der Strategie von Gender Mainstreaming durchgeführt werden soll, lässt Sie haushaltstechnisch ziemlich ratlos zurück. Frau Dr. Stiller sieht sich nicht in der Lage, hier über diesen Antrag zu beschliessen.

 

Herr Spallek fragt beim Bezirksamt nach, ob es eine Prognose wagen kann, inwieweit es überhaupt mit Kosten verbunden ist oder sogar auszuschließen ist.

 

Herr Dr. Heuer führt aus, dass er es auf keinen Fall ausschließen kann.

 

Frau Wildenhein-Lauterbach schlägt vor, dass über den Antrag abgestimmt wird.

 

Frau Dr. Stiller hebt nochmals hervor, dass sie ernsthafte Zweifel darüber formuliert hat, wenn die BVV ihrem Auftrag gerecht werden will, hier und heute einen Beschluss in dieser Angelegenheit zu fassen, da der Hauptausschuss nicht weiß, was ihm zu klären aufgegeben ist und dies somit gar nicht geklärt werden kann. Sie zeigt sich verwundert, wie dies nun Grundlage sein kann, hier in das Abstimmungsverfahren einzusteigen.

 

Herr Bertermann führt aus, dass er keine Schwierigkeiten hat, diesen Antrag zu verstehen. Jedoch kann man in diesen Antrag alles hineininterpretieren. Dann werden Kosten sicherlich nicht auszuschließen sein. Oder der Ausschuss sagt, wir wollen dies und das, aber dafür dürfen keine Kosten entstehen. Herr Bertermann hat Schwierigkeiten damit, diesen Antrag zu beschließen, ohne zu wissen, welche Auswirkungen dabei entstehen.

 

Herr Schymetzko legt dar, dass jegliches Verwaltungshandeln, spätestens seit die Kosten-/Leistungsrechung eingeführt wurde, irgendwie Geld kostet. Ihm ist auch nicht bekannt, wie diese Diskussion im Aussschuss für Bürgerdienste gesehen wurde. Sicherlich lässt sich das hier schwer beziffern. Er erwartet jedoch von der Verwaltung, dass sie dies in einer Vorlage zur Kenntnisnahme der BVV mitteilt. Er sieht hier keinen Grund, nicht über den Antrag abzustimmen, wenn das Anliegen des Antrages geteilt wird.

 

Frau Dr. Stiller äußert, dass sie das Anliegen der Zielerreichung des Antrages im Grunde schon teilt. Sie ist jedoch der Auffassung, da der Antrag nicht lautet, das Bezirksamt möge sich Gedanken darüber machen, mit welchen möglichst kostenunwirksamen Maßnahmen die Durchsetzung des Gender Mmainstreaming in den Bürgerämtern vorangetrieben werden kann, sondern das Bezirksamt soll ein Modellprojekt zur Umsetzung durchführen. Sie hätte sich gerne von der antragstellenden Fraktion gewünscht, dass sie deutlich macht, in welchem Umfang sie sich dieses Projekt vorstellt. Auch der Fachausschuss hätte sich mit diesem Thema beschäftigen müssen. Der hat wohl in erster Linie jedoch nur darüber entschieden, ob er das für grundsätzlich sinnvoll hält oder nicht.

 

Herr Schmidt merkt an, dass in den meisten Anträgen das Endprodukt klarer erkennbar ist. Der Wille kann besser in Beziehung gesetzt werden mit den Kosten, die vermutet werden. Es kommt noch hinzu, dass in der Detailformulierung des Antrages steht, dies in den „Bürgerämtern“ durchzuführen, also nicht nur intern in einem, was die Vermutung mehrt, hier hohe Kosten zu verursachen. Es wäre besser, wenn hier erst ein Konzept erarbeitet wird, damit es eine Diskussionsgrundlage gibt. Abschließend teilt Herr Schmidt mit, dass die FDP-Fraktion den Antrag, das Gender Mainstreaming im Bürgeramt durchzusetzen, unterstützt.

 

Frau Dr. Stiller macht den Vorschlag, dass der Antrag zurück in den Ausschuss für Bürgerdienste überwiesen wird mit der Bitte, ob er sich in der Lage sieht, Art und Umfang des Modellprojektes näher zu definieren.

 

Abschließend wird von Frau Wildenhein-Lauterbach festgehalten, dass der Antrag erneut im Ausschuss für Bürgerdienste, Interkulturelle Angelegenheiten und Gleichstellung mit der o.g. Fragestellung diskutiert werden soll.


 

 
 

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