Auszug - Kontrolle der 2G-Regeln durch das Ordnungsamt in Mitte  

 
 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
TOP: Ö 8.4
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 18.11.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 23:04 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort: Videokonferenz
0029/VI Kontrolle der 2G-Regeln durch das Ordnungsamt in Mitte
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der FDPFraktion der FDP
Verfasser:Roet 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
 
Wortprotokoll

  1. Welche Maßnahmen wurden seitens des Bezirksamtes getroffen, damit das Ordnungsamt die 2G-Regeln im Bezirk Mitte kontrollieren kann?

BzStaRin Frau Neumann antwortet: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Roet. Wir kontrollieren täglich, das heißt wirklich montags bis sonntags, im Zweischichtsystem. Wir sehen diese Kontrollen als unsere höchste Priorität an und arbeiten mit der Polizei zusammen. Ich habe schon darauf hingewiesen, dass wir mit den ca. 50 Personen, die dort eingesetzt werden, keine flächendeckende Kontrollbreite möglich sind. Ich weise nochmal auf die App Ordnungsamt Online hin, welche glaube ich ein gutes Instrument ist, etwas an das Ordnungsamt zu melden, wenn da Bedenken bei einem Betreiber bestehen.

 

  1. Bekommt das Ordnungsamt Unterstützung durch die Berliner Polizei?

BzStaRin Frau Neumann antwortet: Ja, das Ordnungsamt Mitte erhält Unterstützung durch die Berliner Polizei.

 

  1. Plant das Bezirksamt bei der Kontrolle der 2G-Regeln private Dienstleister zu beauftragen?

BzStaRin Frau Neumann antwortet: Die Beauftragung von privaten Dienstleistern ist derzeit nicht vorgesehen.

 

Herr Roet (FDP): Ich hätte eine kleine Nachfrage, ich glaube, Sie hatten das bereits beim Bericht des Bezirksamtes erwähnt, den Unterschied der Ordnungsamtskräfte. Die Parkraumüberwachung ist mit üppigem Personal ausgestattet, der allgemeine Ordnungsdienst eher nicht. Wir wissen, dass das unterschiedliche Eingruppierungen und Qualifikationen sind. Wir gehen davon aus, dass diese Situation leider noch etwas anhalten wird und auch der noch geschäftsführende Regierende Bürgermeister hat etwas zu dem Thema Prioritätensteuerung bei den Kontrollen in der Presse verlauten lassen. Gibt es denn langfristig Überlegungen das Personal in der Parkraumüberwachung entsprechend zu qualifizieren, dass sie eben auch für solche sehr wichtigen Zwecke eingesetzt werden können? Besteht da grundsätzlich der Plan oder zumindest die Bereitschaft dafür? Danke.

 

BzStaRin Frau Neumann: Was es bereits gibt ist, dass die Parkraumüberwachungskräfte in den Verkehrsüberwachungsdienst gehen, das ist dann auch mit einer höheren Eingruppierung verbunden und somit sind auch andere Tätigkeitsmöglichkeiten gegeben, jetzt erstmal auf den Verkehr. Weitere größere Planungen sind mir jetzt nicht bekannt.

 

Herr Roet (FDP): Okay, nur dass ich das jetzt verstehe, Weiterqualifizierungen, um im Verkehr mehr zu machen, aber keine Weiterqualifizierung, um allgemeine ordnungsamtliche Aufgaben zu unterstützen?

 

BzStaRin Frau Neumann: Um im Verkehr mehr zu machen, aber das sind dann Aufgaben, die der allgemeine Ordnungsdienst sonst dann eben mit übernehmen muss. Also sowas wie die Umsetzung eines Fahrzeugs, also Abschleppen, das darf die Parkraumüberwachung eben nicht machen, sondern muss da immer den allgemeinen Ordnungsdienst anrufen. Der Verkehrsüberwachungsdienst, die hingegen dürfen das, so dass durch diese Kräfte der Verkehrsüberwachung der allgemeine Ordnungsdienst wiederum entlastet wird, weil er sich nicht damit befassen muss. So ist jetzt mein Verständnis. Herr von Dassel nickt, der war zuvor mit dem Ordnungsamt beschäftigt, dann habe ich das hoffentlich richtig dargestellt.

 

Frau Türk (FDP): Ich würde nochmal auf die dritte Frage zurückgehen und nochmal um ein zwei Erklärungen bitten, warum Sie nicht planen private Anbieter einzustellen? Sie sagten es selbst, bei 3000 gastronomischen Orten und allein dass wir ein großer Bezirk sind, da finde ich das schon eine gute Lösung, um das besser zu kontrollieren. 50 Personen, ich weiß, da ist ein Personenmangel, aber da könnte man zumindest kurzfristig private Anbieter zur Hilfe nehmen, um dieser Aufgabe gewachsen zu sein.

 

BzStaRin Frau Neumann: Das scheint mir relativ schwierig zu sein, zum einen aus finanziellen Gründen, aber auch weil die Personen eine bestimmte Ausbildung brauchen und dort mit Hoheitsbefugnissen hereingehen, so dass das, jedenfalls kurzfristig, glaube ich, keine Lösung ist.

 

Herr Tillack (FDP): Vielen Dank. Sie hatten gesagt, dass es in Mitte aktuell 50 Personen gibt, die diese Kontrollen durchführen können. Da wollte ich nur mal nachfragen, ich habe mitgekommen, dass man innerhalb von vier Tagen dreimal an der gleichen Stelle in einem großen Franchisesystem, was für die Einhaltung der Standards bekannt ist und auch immer bekannt war und wo es auch nie zu Vorfällen gekommen ist, warum dann genau dort punktuell dreimal innerhalb von vier Tagen kontrolliert werden muss? Wenn man nur 50 Einsatzkräfte für einen solch großen Bezirk hat, wo man sich dann stichprobenartig etwas besser verteilen sollte auf Unternehmen, die eventuell eine etwas andere Historie haben etc.

 

BzStaRin Frau Neumann: Das weiß ich schlicht nicht. Dazu kann ich nichts sagen.

 

BzBm Herr von Dassel: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren. Ich wollte nur ganz kurz ergänzen zu der Frage der privaten Dienstleister. Das ist in ganz vielen verkehrlichen Dingen bereits geprüft worden, alleine auch das Umsetzen von Fahrzeugen und bereits das Umsetzen von Fahrzeugen wurde als hoheitliche Aufgabe klassifiziert, wo kein privater Dienstleister irgendwie die staatlichen Leistungen übernehmen darf und das gilt dann um so mehr bei Kontrollen nach dem Infektionsschutzgesetz. Insofern ist uns das aus rechtlichen, ich glaube sogar aus verfassungsrechtlichen Gründen, verwehrt.

 

Herr Lötzer (DIE LINKE): Frau Neumann, es gibt über die Kontrollen oder die laxe Handhabung der 2G Regeln in Berliner Gastronomiebranchen oder Betrieben schon viele Meldungen in den Medien, die Ihnen wahrscheinlich auch bekannt sind. Gibt es dazu eine Diskussion im Bezirksamt und vielleicht auch von Ihnen mit den Bezirksstadträten in anderen Berliner Bezirken, die Sanktionen bei Nichteinhaltung deutlich zu verstärken und dadurch eine bessere Einhaltung zu ermöglichen?

 

BzStaRin Frau Neumann: Wir sind an den geltenden Bußgeldkatalog, den es gibt und der eben auf Senatsebene und natürlich auch Bezirksebene angesiedelt ist, gebunden. Der kann natürlich je nach Stärke des Delikts ausgeschöpft werden. Ob da Bußgelderhöhungen geplant sind oder nicht muss dann auf Senatsebene entschieden werden.

 

 
 

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