Auszug - Unterkünfte für Wohnungslose und Kältehilfe in den leerstehenden Wohnungen in der Habersaathstraße 40-48?  

 
 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
TOP: Ö 8.2
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 18.03.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 23:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort: Videokonferenz
3010/V Unterkünfte für Wohnungslose und Kältehilfe in den leerstehenden Wohnungen in der Habersaathstraße 40-48?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Diedrich 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
 
Wortprotokoll

  1. Wie viele Plätze für die Kältehilfe, die der Eigentümer der Habersaathstraße 40-48 dem Bezirksamt zugesagt hatte, sind seit der Abgabe des Versprechens für welchen Zeitraum und zu welchen Konditionen in den leerstehenden Wohnungen geschaffen worden?
  2. Wie viele Plätze für die Unterbringung wohnungsloser Menschen, die der Eigentümer der Habersaathstraße 40-48 dem Bezirksamt zugesagt hatte, sind seit der Abgabe des Versprechens für welchen Zeitraum und zu welchen Konditionen in den leerstehenden Wohnungen geschaffen worden?
  3. Welche Anstrengungen unternehmen das Bezirksamt und der Eigentümer der Habersaathstraße 40-48, um den gegenwärtigen nicht genehmigten Wohnungsleerstand zu reduzieren?

 

Herr BzStR Gothe antwortet:

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrter Herr Diedrich, ich beantworte Ihre Frage eins und zwei wie folgt. Tatsächlich ist es ja so, dass Frau Kollegin Reiser federführend mit mir zusammen sehr ernsthafte Verhandlungen mit dem Eigentümer der Habersaathstraße geführt hat, um einen Kompromiss auszuhandeln, um die ganze Geschichte irgendwie zu beenden und dort möglicherweise, das war das Ziel, einen Neubau stattfinden zu lassen. Und tatsächlich standen da einerseits die Rahmenbedingungen für die verbliebenen Mietparteien im Vordergrund. Was könnte denen angeboten werden, damit die dabei mitmachen? Da war durchaus was Interessantes dabei. Allerdings haben sich die Mieter dann auch entschlossen dabei zu bleiben, dass sie darauf bestehen wollen in dem vorhandenen Haus mit ihren alten Mietverträgen weiter zu wohnen und darauf zu setzen, dass in der nächsten Instanz das Gericht vielleicht doch noch mal eine Wende hervorruft. Und wir haben darüber verhandelt, was im Falle eines Neubaus alles dann von dem Eigentümer garantiert wird und da ging es vor allem um die 7, 92,-€ in dem Neubau. Wie viele Wohnungen würde er da zu diesem Preis bereitstellen? Aber wir haben dabei dann eben auch besprochen, das war auch eine Forderung aus der Zivilgesellschaft, dass das Haus bis es dann vielleicht umgebaut oder abgerissen wird eben für Kältehilfe oder Unterbringung zur Verfügung gestellt wird. Und da war es immerhin so, dass der Eigentümer bereit war im Zusammenhang mit einem Gesamtkompromiss das Erdgeschoss mit 20- 30 Zimmern und das Obergeschoss mit 20- 30 Zimmern zu einem Selbstkostenpreis zur Verfügung zu stellen. Wir haben mit dem Sozialamt deshalb sehr rasch vor Weihnachten ein Interessenbekundungsverfahren gemacht, welcher Träger das machen und organisieren könnte und hatten auch den Arbeiter-Samariter-Bund gefunden, der das hätte umsetzen können und wollen- Die Gespräche liefen auch auf Hochtouren, aber es gab dann zwei Punkte, die dazu geführt haben, dass daraus nichts wurde. Das Eine ist, dass wir von der Senatsverwaltung für Integration und Soziales die Information bekommen haben, dass Kältehilfeplätze zu dem Zeitpunkt nicht gebraucht wurden, weil die Kapazitäten für die Unterbringung ausreichend waren. Es gab keinen Engpass für die Unterbringung in diesem Segment. Das heißt, wir hätten den Arbeiter-Samariter-Bund gar nicht r die Dienste finanzieren können, die dann dort zu leisten sind. Das Zweite und das ist natürlich noch weit wichtiger. Da wir sehr hart verhandelt und das Votum der Mieter auch mit einbezogen haben, ist es ja nicht dazu gekommen, dass es einen Kompromiss gibt. Deshalb sind wir jetzt weiter im Rechtsstreit. Die erste Instanz muss das noch entscheiden und dann wird es vermutlich in die nächste Instanz gehen. Das heißt, wir stehen in einem Rechtstreit mit dem Eigentümer und insofern ist es auch nicht verwunderlich, dass er sein Angebot, diese Räume irgendwie zur Verfügung zu stellen, zurückgezogen hat und das Gericht am Zug ist die nötigen Entscheidungen eben herbeizuführen. Insofern bin ich erstmal am Ende. Vielen Dank.“

Nachfragen:

Herr BV Diedrich:

Vielen Dank, Herr Bertermann, vielen Dank Her Gothe. Ich hatte mich auf eine Nachfrage vorbereitet, aber Ihre Antwort macht mich einigermaßen sprachlos und ich will auch vorwegsagen, dass ich die Situation einigermaßen misslich finde, dass Sie die Beantwortung der mündlichen Anfrage stückweit auch missbrauchen, um das Angebot des Eigentümers als nach wie vor interessant zu verkaufen. Das finde ich problematisch. Ist das Bezirksamt im Nachhinein nicht doch ein stückweit froh, ebenso wie der Fragesteller, dass es sich eben nicht auf diesen Deal mit dem windigen Eigentümer eingelassen hat, weil doch jetzt deutlich wurde, dass auf die Versprechungen des Eigenmers gar nichts so richtig gegeben werden kann, zumal die Versprechungen und das wurde in der Öffentlichkeit immer wieder dargestellt, völlig losgelöst waren von den Verhandlungen oder dem Streit vor Gericht.“

Herr BzStR Gothe:

Herr Diedrich, das ist doch völlig weltfremd. Also wenn man mit einem Eigentümer, der sein Haus abreißen will und sich mit dem Bezirksamt vor Gericht befindet, versucht einen Kompromiss auszuhalten, der für alle Seiten tragbar ist, dann ist es doch erstmal ok, wenn er ein Angebot macht: Ja, ihr könnt bis Juni das Haus auch zum Selbstkostenpreis nutzen. Die Gespche mit dem Arbeiter-Samariter-Bund haben ja tatsächlich stattgefunden. Sie waren ja durchaus auf einem guten Weg. Das heißt, an der Frage der Bereitstellung dieser Räume für ein halbes Jahr, bis dann im Sinne des Eigentümers das Haus abgerissen wird, gab es keinen Konflikt. Der Konflikt und da hat das Bezirksamt die Verhandlungslinie von Frau Reisereinvernehmlich unterstützt, lag darin, was am Ende, wenn ein neues Haus gebaut wird, r Wohnungen zu welchem Preis angeboten werden. Unsere Forderung war, dass von den 115 neu zu errichtenden Wohnungen 105, so viele waren es nämlich in dem alten Haus, zu 7, 92,-€ angeboten werden. Da ist er nicht drauf angesprungen. Er hat Angebote in der Richtung gemacht, die waren aber ganz weit weg von diesen 115. Die waren irgendwie bei 12 Wohnungen, die er zu dem Preis angeboten hätte. So und da haben wir, Frau Reiser ganz an der Spitze, gesagt: Nein, das ist für uns kein annehmbarer Kompromiss. Insofern befinden wir uns weiter im Rechtsstreit. Das hat aber tatsächlich nichts mit dem Punkt zu tun, dass er diese Räume für sechs Monate zur Verfügung gestellt hätte und dass er jetzt, wo wir uns weiter vor Gericht streiten, davon auch wieder Abstand genommen hat, ist ja irgendwie logisch, oder? Oder würden Sie erwarten, dass wir weiter im Rechtstreit sind und da mit harten Bandagen kämpfen und er trotzdem erstmal seine Hütte zur Verfügung stellt? Also das wäre ja nun wirklich komisch. Vielen Dank.“

Herr BV Diedrich:

Herr Gothe, Sie können also nicht bestätigen, dass das Angebot des Eigentümers dort Wohnungen oder Plätze r die Kältehilfe und die Unterbringung wohnungsloser Menschen zur Verfügung zu stellenllig losgelöst gewesen ist von dem eigentlichen Rechtsstreit, so wie es der Eigentümer selbst und auch Stimmen aus dem Bezirksamt in dieser Zeit immer wieder öffentlich kolportiert haben?“

Herr BzStR Gothe:

Herr Diedrich, ich weiß nicht, inwieweit Sie bei den Verhandlungen dabei gewesen sind. Ich war dabei und natürlich ging es um ein Paket, das da zu verhandeln war. Da ging es um die Interessen der verbliebenen Mieterparteien, die Interessen des Bezirksamtes danach auch im Neubau preiswerten Wohnraum zu haben und die Idee und Anregung der Zivilgesellschaft, dass man dort für einen Übergangszeitraum, bis die Hütte nämlich abgerissen wird, die Wohnungen zur Verfügung stellt, zum Beispiel im Rahmen der Kältehilfe oder meinetwegen auch 24/ 7-Einrichtung. Die Bereitschaft gab es. Daran ist der Kompromiss nicht gescheitert. Das muss man mal ganz einfach objektiv sagen.“

 

 
 

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