Auszug - Solare Dachflächenpotenziale im Gebäudebestand von Mitte https://pvspeicher.htw-berlin.de/pv-in-den-berliner-bezirken/ BE: Bernhard Siegel, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin  

 
 
48. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 10.1
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 25.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Die Präsentation zu den Ergebnissen der Berliner Solar-Potenzialstudie wird dem Protokoll als Anlage beigefügt (siehe Anlagen 2a & 2b).

 

Das Potenzial sei hauptsächlich an Wohnhäusern identifiziert worden. Wenn die öffentliche Hand dafür gewonnen werden könnte, ihre Häuser für die Energiewende zur Verfügung zu stellen, wäre ein großer Schritt gemacht.

r das Ziel, ein Viertel des Energiebedarfs in Berlin durch Solarenergie zu decken, werde noch das 40-fache an Ausbau benötigt, sei aber möglich. Das Thema „Energiewende“ sei aufgrund der Corona-Pandemie aus dem Fokus geraten, sei aber mehr als dringlich.

Es gebe verschiedene Ansätze, zum Umsteigen auf Solarenergie zu motivieren und zu unterstützen. Derzeit werde auch auf der Bundesebene die Einführung einer Solarpflicht diskutiert. Manche Städte bieten geförderte Beratungsprogramme an. Zur Realisierung des Faktors 40 sei ein Rahmenprogramm sehr zu empfehlen.

Es wird auf Beispiele in anderen Bezirken verwiesen. An die BVV im Bezirk Mitte wird appelliert, perspektivische Ziele zu beschließen.

Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 23 Bst b) im Baugesetzbuch könne bei der Festsetzung von Bebauungspläne die Installation von Photovoltaik (PV) verpflichtend eingebracht werden. Bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen gebe es die Möglichkeit der Verpflichtung nicht und hänge vom Gestaltungswillen der BVV ab. Von vornherein die Photovoltaik einzuplanen sei effizienter als nachzurüsten.

Das Bezirksamt merkt hierzu an, dass die Reglungen des § 9 Abs. 1 Nr. 23 Baugesetzbuch auf Gebiete abziele, nicht auf einzelne B-Planvorhaben. Das Land Berlin müsste im Stadtentwicklungsplan (StEP) vorgeben, wann und wie Solaranlagen umsetzen sind. Planungsrechtlich muss ein bodenrechtlicher Bezug hergestellt werden können, um ökologische Auflagen, die über das normale Maß hinausgehen, begründen zu können. Die Regelungen des § 1 Abs. 7 des Baugesetzbuchs schreibe vor, dass die privaten und öffentlichen Interessen gerecht miteinander abzuwägen sind. Das sei das Hauptgebot, an das sich die Prüfung im Bezirksamt halte.

Das Bezirksamt informiert über das von der Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe initiierte und inzwischen abgeschlossene Projekt, das auf der Webseite als „Masterplan Solarcity“ gelesen werden könne. Eine der anzusetzenden Maßnahmen beziehe sich auf die Prüfung, im Rahmen von B-Plänen Solaranlagen zu verpflichten. Der B-Plan als solches sei im innerstädtischen Bereich, in dem es nach der Bundesnaturschutzgesetzgebung keine Eingriffe mehr gebe, das falsche Instrumentarium.

https://www.berlin.de/sen/energie/energie/erneuerbare-energien/masterplan-solarcity/

 

Herr Siegel sehe das öffentliche Interesse mit der Forderung der Jugendlichen und Schüler sowie mehrerer politischer Beschlüsse als bereits gegeben an.

 

Über die Präsentation werden sämtliche Links zur Verfügung gestellt, die umfassend und mit Beispielen versehen zu dem Thema informieren.

 

Der Vorsitzende ergänzt, dass das Bezirksamt die Position der Klimaschutzbeauftragten besetzt habe. Die neue Kollegin könne aufgrund eines anderen Termins heute leider nicht an der Ausschusssitzung teilnehmen.

 

Frau BV Kreitmair (Fraktion der SPD) sehe bezüglich der Einflussnahme der BVV eher Probleme in der Umsetzung der Beschlüsse, weniger im Willen der BVV.

Nach den Aussagen der Klimaschutzbeauftragten des Bezirks Mitte arbeite sie derzeit am Klimaschutzkonzept, das sie bis zur Sommerpause 2021 vorlegen wolle. Der entsprechende Beschluss der BVV beinhalte ein Monitoring, so dass regelmäßige Berichte erwartet werden. Sie regt an, die Nutzung von Schulgebäuden als PV-Potenzial sowohl mit Herrn BzStR Spallek als auch mit dem Hauptausschuss zu besprechen. Sie weist darauf hin, dass die Dächer nicht nur für eine PV zur Verfügung stehen, sondern auf für eine Begrünung, für die ebenfalls ein hohes Interesse bestehe. Die Schwammstadt sei gewollt, um das Aufheizen der Stadt zu mindern. Sie regt an, die Nutzung der Hauswände zu prüfen.

 

Herr BzStR Gothe informiert, dass Herr BzStR Spallek als Abteilungsleiter für das Facility Management vor einem halben Jahr mit den Stadtwerken eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen unter Einbeziehung identifizierter Dach-Potenziale habe. Vor etwa drei Monaten habe er dem Bezirksamt eine Vorlage vorgelegt, wonach im Bezirk Mitte die ersten fünf öffentlichen Gebäude mit PV versehen werden. Solar- und Gründach müssen sich nicht widersprechen. Das neueste Produkt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für modulare Ergänzungsbauten für Schulen in Holzbauweise sehe ein Gründach mit darüber installierter PV vor.

 

Auf Nachfrage von Herrn BzStR Gothe zu den Ursachen des hohen Stromverbrauchs in Mitte und der Herleitung der 25%-Anteils aus Solarenergie erläutert Herr Segel, dass die Orientierung der Zielwerte an der Machbarkeitsstudie „klimaneutrales Berlin 2050“. Die Studie sei vor ein paar Jahren erstellt worden und sollten aufgrund der inzwischen veränderten Ziele angepasst werden. Wodurch der Verbrauch in Mitte so hoch sei, könne er nicht beantworten. Derzeit sei es so, dass die Stadtwerke nur Projekte umsetzen, die lediglich den Stromverbrauch des jeweiligen Gebäudes berücksichtigen. Daher erfolgt i. d. R kein Photopholtaik-Vollausbau der Dachflächen. Er regt an, dass die aktuelle Nutzung der Dächer, die unter betriebswirtschaftlichen Aspekten erfolgten, hinsichtlich des möglichen Ausschöpfungspotenzials zu prüfen, um zu vermeiden, dass in zwei Jahren erneut gebaut werden müsse.

 

Auf Nachfrage von Herrn Bausch (BD der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zur fehlenden Statik von Gebäuden als Hürde erläutert Herr Siegel, dass die modernen PV-Platten flacher eingebaut werden und leichter konstruiert seien. Es gebe keine Auswertungen zu verhinderten Projekten, da nicht aufgezeichnet werde, weshalb Dächer keine PV tragen. Bedenken, die hinsichtlich der Dämmung oder anderer baulicher Gegebenheiten zur Ablehnung einer Installation führen, könnten ausgeräumt werden, wenn ganzheitlich geplant würde. 

 

Herr Dr. Schulze (BD der Fraktion der CDU) spricht die Ästhetik der Konstruktionen an, insbesondere, wenn sie sich auf Satteldächern oder historischen Gebäuden befinde. Herr Siegel informiert, dass auch solche Gebäude in Zukunft stärker genutzt werden und es Lösungen gebe.

 

Hinsichtlich der von Herrn Dr. Schulze erfragten Kosten merkt Herr Siegel kritisch an, dass die Wirtschaftlichkeit nahezu das einzig bewertete Kriterium sei. Der Mehrwert einer Solaranlage liege nicht in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, sondern die Betrachtung, welche Lebensqualitäten der heutigen und den zukünftigen Generationen ermöglicht werden könne.

 

Herrn BzStR Gothe fehle in Berlin ein rückwärtsgerechnete und damit formelbasierte Meilensteinsetzung und Nachhaltung.

Herr Siegel sehe in der Klimaschutzvereinbarung das einzige Instrument, um die Zielerreichung forcieren zu können.  Erste Erfolge seien eine unterstützende Kommunikationsgrundlage. Es sollte ein gemeinsames Handeln aller Berliner Verwaltungen geben. Er könne keine Kommune nennen, die den einfachen Weg gefunden habe. Es gebe aber kleine Kommunen, die sich zu einem kollektiv zusammengeschlossen haben.

 

Der Vorsitzende merkt für die letzte Sitzung vor der Sommerpause den Bericht der Klimaschutzbeauftragten vor, der dem Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen (UNVG) bereits in Aussicht gestellt worden sei.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 A2a PP HTW-Dachflächen Mitte (8099 KB)    
Anlage 2 2 A2b PP HTW-Photovoltaik in Bezirken (3025 KB)    
 
 

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