Auszug - die Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans III-34-1 VE.
Die Fragen an das Bezirksamt sind vorab übermittelt und beantwortet worden. Eine Information zur Zuständigkeit der Altlastenbeseitigung kann vom Stadtplanungsamt bei Bedarf nachgereicht werden, liege aber sehr wahrscheinlich in der Verantwortung des Eigentümers. Der Fachbereich UmNat habe das Gutachten als ausreichend aussagekräftig befunden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne empfiehlt der BVV mehrheitlich die Annahme des Antrags (5 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 2 Ja-Stimmen der Fraktion der CDU, 3 Nein-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 3 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 Enthaltung der Fraktion der AfD).
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