Auszug - Wann werden die Pförtnerdienste wieder in öffentliche Hand kommen?  

 
 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM und INTEGRATIONSPREISVERLEIHUNG)
TOP: Ö 8.2
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 19.12.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 22:35 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
2246/V Wann werden die Pförtnerdienste wieder in öffentliche Hand kommen?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Urchs 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
 
Wortprotokoll

  1. Ab wann werden sich die Pförtnerdienste in Mitte wieder in öffentlicher Hand befinden?

Herr BzBm von Dassel antwortet:
Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher, sehr geehrter Herr Urchs, liebe Gäste, Ja: zur ersten Frage: Eine der Pförtnerdienste ist nach der Landeshaushaltsordnung nur zulässig, wenn plausibel dargelegt werden kann, dass diese nicht unwirtschaftlich im Vergleich zur Beauftragung eines Dienstleisters ist. Da der Dienstleister seinen Beschäftigten Mindestlohn + gesetzlichen Zulagen bezahlt, hat sich eine Wirtschaftlichkeit einer Rekommunalisierung erst zu dem Zeitpunkt ergeben, als der Berliner Senat Anfang Dezember den Mindeststundenlohn für öffentliche Aufträge in Berlin auf 12,50 Brutto festgelegt und seine Aufnahme in das neue in 2020 in Kraft tretende Vergabegesetz sowie in das Landesmindestlohngesetz angekündigt hatte. Dann konnten wir in der Vergleichsrechnung in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung eben auch bei dem privaten Dienstleister einen höheren Stundenlohn annehmen und erst dann sind wir in die Lage versetzt worden, auch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzunehmen, die eine Rekommunalisierung nach der Landeshaushaltsordnung zulässt. Zudem wurde angenommen, dass bei einer Rekommunalisierung der Pförtnerdienstleistung, also von uns angenommen in dieser Wirtschaftlichkeitsberechnung, dass bei einer Rekommunalisierung der Pförtnerdienstleistung mit der Personalkontinuität die Auskunftsqualität steigt und sich Nachfragen und Fehlleitungen bei und an die Verwaltungsgestellten reduzieren und somit, wenn auch im geringen Umfang, (also wir haben da pro Standort 0,25 VZÄ gerechnet, das ist jetzt nicht in den Himmel hoch geschätzt worden, also dass sich die Nachfragen und Fehlleitungen bei und an die Verwaltungsangestellten reduzieren und somit, wenn auch im geringen Umfang deren Arbeitsproduktivität erhöht wird. Unter diesen Prämissen ist eine Rekommunalisierung der Pförtnerdienstleistung wirtschaftlich. Nach dem das Bezirksamt in seiner Sitzung am vergangenen Dienstag die Thematik intensiv erörtert hatte, plant es in seiner ersten Sitzung in 2020 darüber zu entscheiden. Eine Rekommunalisierung der Pförtnerdienstleistung erscheint in der ersten Sitzung im neuen Jahr etwas Derartiges beschlossen wird, dann noch im ersten Quartal 2020 möglich.

  1. Wie erklärt das Bezirksamt, dass den in Mitte tätigen MitarbeiterInnen des privaten Pförtnerdienstes bisher (wie angekündigt und vorgesehen) kein Angebot gemacht wurde, sich für die rekommunalisierten Pförtnerstellen beim Bezirksamt zu bewerben?

Herr BzBm von Dassel antwortet: Sobald die Ausschreibung für die Pförtnerdienste veröffentlicht werden kann (das wäre dann eine Entscheidung im Januar vorausgesetzt) noch im Januar voraussichtlich möglich, werden alle im Bezirksamt Mitte eingesetzten Pförtner- und Pförtnerinnen darüber informiert und aufgefordert, sich auf die ausgeschriebenen Stellen sich zu bewerben.

  1. Wie wird das Bezirksamt sicherstellen, dass die bisher beim privaten Dienstleister Beschäftigten des Pförtnerdienstes angesichts der langen Bearbeitungs- und Entscheidungsdauer über Bewerbungen im Bezirksamt und angesichts des Auslaufens des Vertrages mit dem privaten Dienstleister zum Ende des I. Quartals 2020 eine reale Chance haben, künftig als Beschäftigte des Bezirksamtes die Pförtnerdienste zu versehen, wenn sie dies möchten?

Herr BzBm von Dassel antwortet: Die Initiative des Bezirksamtes, die Pförtnerdienste zur Rekommunalisierung ist ganz wesentlich in der Freundlichkeit, der guten Beratungsqualität und der hohen Dienstleistungsbereitschaft vieler in den Rathäusern tätigen Beschäftigten des Dienstleisters begründet. Richtig ist, dass zum Bedauern des Bezirksamts und all seiner Beschäftigten einige der Leistungsträger dieses Dienstleisters diesen, aufgrund der dortigen unsicheren Beschäftigungssituation, bereits verlassen haben. Das Bezirksamt wird bemüht sein, auch den ehemaligen Beschäftigten des Dienstleisters die Ausschreibung zur Kenntnis zu geben. Einige ehemalige Beschäftigte haben erfreulicher Weise aber ihre E-Mail-Adressen im Bezirksamt hinterlassen, weil diese Debatte, ob wir diese Personen dann nicht direkt beim Bezirksamt beschäftigen können, schon etwas länger währt. Und manche haben dann eben, bevor sie eben den Dienstleister verlassen haben, ihre E-Mailadresse abgegeben, um zu sagen, falls ihr hier wirklich ausschreibt und ich kann zum Bezirksamt kommen, dann informiert mich bitte darüber. Soweit vielen Dank.

Herr BV Lötzer (DIE LINKE) fragt nach:
Herzlichen Dank Herr von Dassel für die Informationen. Ich überlege jetzt nur von den Prozessabläufen. Die Beschäftigten müssen sich ja, soweit sie jetzt die bisherigen Dienstleister verlassen haben, bereits bei der Agentur für Arbeit melden, arbeitssuchend melden etc. Wäre es denn nicht hilfreich, wenn Sie nach dem Bezirksamtsbeschluss im Januar die Agentur für Arbeit Mitte informieren, dass dort eine Weiterbeschäftigung vom Bezirksamt in Aussicht genommen wird, denn dann brauchen die Berater dort nicht mit den Leuten jetzt berlinweit neue Jobs zu suchen?

Herr von Dassel antwortet: Sehr geehrter Herr Lötzer, also, darüber kann man drüber nachdenken. Rein formal wäre das nicht richtig, weil wir schreiben aus. Wir können aber nicht sicherstellen, dass wir für jeden, der bei dem Dienstleister beschäftigt ist, eine Anschlussbeschäftigung sicherstellen können. Und da würde ich dann, glaube ich, einen falschen Rat geben, wenn ich sage, melden Sie sich mal nicht bei der Bundesagentur und dann gibt’s ggf. plötzlich Sperrzeiten. Was ich sagen kann, dass diejenigen, die den Dienstleister verlassen haben, natürlich nicht in die Arbeitslosigkeit gegangen sind, sondern besser bezahlte Jobs… Eine der Kollegen, den Sie hier vielleicht hier alle kannten, wenn Sie den Berlkönig nutzen, vielleicht haben Sie das Glück und erwischen ihn mal, ist nämlich einer unserer ehemaligen Pförtner, der jetzt mit Berlkönig unterwegs ist. Aber vielleicht kriegen wir ihn ja wieder zurück ins Bezirksamt.

Frau BV Schrader (DIE LINKE) dankt für die Antwort und fragt nach: Ganz davon abgesehen, dass die Privatisierung der Pförtnerdienste nicht zur Grundlage hatte, dass sie nicht wirtschaftlich gewesen wären, sondern einfach der Personalabbau dem Bezirk auferlegt wurde der Grund war, habe ich die Frage, ob generell bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu Grunde gelegt wird, dass die Anbieter nicht Tarif zahlen? Das heißt, wenn sie nicht Tarif zahlen, dann sind sie wirtschaftlich und dann kriegen sie den Auftrag. Das entbehrt doch jeder auch politischen Grundlage der Arbeit des Bezirksamtes. Natürlich muss bei jedweder Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Tarif zugrunde gelegt werden. Ich wundere mich über die Antwort.

Herr von Dassel antwortet:
Sehr geehrte Frau Schrader, ich kann da Ihre Empörung absolut verstehen. Ich glaube, die fehlende Tariftreue ist sicherlich eine der größten auch Arbeitsmarkt, aber auch sozialpolitischen Probleme in diesem Land. Wenn alle Tarife bezahlen würden, gebe es deutlich weniger Verwerfungen in unserer Gesellschaft. Da müssen wir uns das Vergabegesetz angucken. Mich wundert es auch immer, dass wir quasi akzeptieren können, dass eben für die Nachtschickt 10,10 € + Zuschlag nur bezahlt wird. + dass die Leute 50 Stunden in der Woche im Durchschnitt gearbeitet und eben nicht 40. Ich gehe davon aus, dass diese Vergabe vergaberechtskonform war. Und das ist auch einer der Gründe, warum man das Vergaberecht jetzt nochmal deutlich überarbeitet hat, nicht nur mit dem Berliner Mindestlohn, sondern, aber da bin ich wirklich nicht der Experte, könnten wir gerne noch mal im Wirtschaftsausschuss nachreichen, auch mit einer Tariftreueerklärung, die es ja auch in dem Bereich der Sicherheits- und Bewachungsgewerbes durchaus gibt.

Herr BV-Vorsteher Bertermann vermittelt, dass er vom Bezirksbürgermeister gebeten wurde, zur Anfrage noch einen sachdienlichen Hinweis geben, dass er noch einen sachdienlichen Hinweis geben möchte.

Herr BzBm von Dassel vermittelt, dass der Kollege Spallek, bei dem ja die Vergabestelle resultiert, hat mich noch mal darauf hingewiesen, dass bei allen Aufträgen im Land Berlin die Tariftreue geklärt werden muss. Also in diesem Fall der Umstand wohl ist, dass der Tariflohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe dann wahrscheinlich unter dem Mindestlohn liegt.

 

 
 

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