Auszug - Was soll das Ordnungsamt tun?
BzBm Herr von Dassel antwortet: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrter Herr Pieper, sehr geehrte Damen und Herren. Das Ordnungsamt muss mit begrenzten, aktuell leider noch nicht ausreichenden Ressourcen, eine Vielzahl von ordnungsrechtlichen Geboten und Verboten Geltung verschaffen. Der Aufgabenkatalog erstreckt sich allein für den Allgemeinen Ordnungsdienst von der Ablagerung von Abfällen im öffentlichen Raum, über die Ahndung von Verstößen des ruhenden Verkehrs beziehungswiese des fahrenden Verkehrs auf Bürgersteigen, Lärmbeschwerden, der Kontrolle von Baustellen und Sondernutzung von Straßenland, der Kontrolle des Jugendschutzes und der Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes, bis zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Hundegesetzes. Zu den Aufgaben des Ordnungsamtes gehört auch die Kontrolle der durch das Ladenschlussgesetz festgesetzten Ruhezeiten im Einzelhandel. Ich glaube, wie die BVV auch aus eigenem agieren weiß, gibt es eine Vielzahl von guten Gründen und entsprechenden Forderungen dazu, eine dieser Aufgaben des Ordnungsamtes besonders zu priorisieren. Das ist dem Ordnungsamt dauerhaft nicht möglich. Gleichwohl ist es gehalten, besonders in den Bereichen einzugreifen, in denen Umfang und Schwere der Regelverstöße für besonders viele Menschen eine dauerhafte Beeinträchtigung beziehungsweise sogar eine Gefährdung darstellen oder darstellen können und sich diese Regelverstöße zu manifestieren drohen beziehungsweise bereits manifestiert haben.
BzBm Herr von Dassel antwortet: Eine Fokussierung fand nicht statt, aber es gibt nun mal viele Bürgerinnen und Bürger, die sich über den nächtlichen Verkauf von Alkoholika, der sich daraus ergebenen Ansammlung von größeren und meist lauten Gruppen sowie Vermüllen und wildes Urinieren im Umkreis einschlägiger Gewerbe, also damit waren die Spätkaufs gemeint, regelmäßig beschweren und sich in ihrer Nachtruhe gestört fühlen. Deswegen scheint es angezeigt, auf die geltenden Gesetze hinzuweisen und darauf, dass ihre Einhaltung gegebenenfalls stärker kontrolliert wird.
BzBm Herr von Dassel antwortet: Das Ordnungsamt ist seit längerem geübt, mit den vielfältigen Anforderungen aus Politik und Gesellschaft umzugehen und sieht einer Erhöhung seiner Ressourcen durch Beschlüsse der BVV hoffnungsvoll entgegen.
BzBm Herr von Dassel antwortet: Der Handlungsimpuls wird auch in den kommenden Sommermonaten kein andere als in der Vergangenheit oder in der Zukunft sein. Die Gesetze und Regeln gelten für alle und diese werden in einem demokratischen Rechtsstaat durch Parlamente bestimmt und nicht durch öffentliche Meinungsäußerungen einer vermeintlichen, gegebenenfalls auch nur medialen Mehrheit. Vielen Dank. Frau Fischer (SPD): Danke Herr Bürgermeister. Bei der Fokussierung auf die Spätkäufe, die angesprochen wurde, war von den BVV ausgehend ein Betrieb in Alt-Mitte ausschlaggebend gewesen, der durch starken Ausbau der Schankwirtschaften Anwohnende und Gewerbetreibende sehr stark in ihrem Alltag eingeschränkt hat. Mich würde interessieren, ob das ein Einzelfall ist oder ob es tatsächlich mehrere solcher Fälle gibt, die in Mitte vorkommen? Danke. BzBm Herr von Dassel antwortet: Dieser Fall am Weinbergsweg ist sicherlich ein Einzelfall. Also, dass mehrere Verfahren dann auch vor Gericht landen, dass inzwischen eine erhebliche Zahl von Bußgeldern ausgesprochen werden musste und sich an der Situation vor Ort so gar nichts tut, ist Gott sei Dank ein Einzelfall. Allerdings konzentrieren sich die Beschwerden nicht nur auf diesen Betreib. Allein rund um den Rosenthaler Platz gibt es, wie ich glaube, rund 13 Spätverkaufsstellen. Wir haben auch zu einzelnen Verkaufsstellen rund um die Köpenicker Straße massive Beschwerden, so dass man sagen kann, den Fall, den sie angesprochen haben, ist ein Extremfall, auch aufgrund der Aggressivität des Eigentümers, auch gegenüber allen, die mit ihm auf vernünftige Weise ins Gespräch kommen wollen. Die Problematik, die dort deutlich wird, ist leider kein Einzelfall.
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