Auszug - Tariferhöhung an freie Träger weitergeben!  

 
 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM)
TOP: Ö 9.3
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 21.03.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 22:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
1775/V Tariferhöhung an freie Träger weitergeben!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Urchs, Schrader und die anderen Mitglieder der Fraktion Die Linke 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Wortprotokoll

  1. Wie bewertet das Bezirksamt den unlängst erzielten Tarifabschluss der Länder insbesondere auch für die im Bezirk tätigen Erzieher*innen und Sozialpädagog*innen?

BzBm Herr von Dassel antwortet: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Frau Schrader, sehr geehrte Bezirksverordnete, sehr geehrte Gäste. Das Bezirksamt begrüßt den Tarifbeschluss bezüglich der Vergütung für Erziehende und Sozialpädagoginnen und Sozialdagogen, da das Bezirksamt die bisherige Zahlung als nicht adäquat angesehen hat.

  1. Stimmt das Bezirksamt der Auffassung zu, dass die mit dem Tarifabschluss der Länder erzielten Ergebnisse vollständig auch auf die Beschäftigten der freien Träger zu übertragen sind (soweit sie nicht über entgeltbezogenene Leistungsverträge finanziert werden) und wenn nein, warum nicht?

BzBm Herr von Dassel antwortet: Grundsätzlich strebt das Bezirksamt an, die erzielten Ergebnisse der Tarifverhandlungen auf die Beschäftigten der freien Träger zu übertragen. Da der Tarifvertrag rückwirkend gilt, Regelungen des Zuwendungs- und Leistungsvertragsrechts betreffen und weder das Abgeordnetenhaus noch die Senatsverwaltung für Finanzen bisher dazu Stellung genommen haben und das Bezirksamt auch noch keine Informationen darüber hat, wie sich dieser Umstand in der Höhe der Globalsumme niederschlagen wird, kann das Bezirksamt dazu noch keine belastbare Aussage treffen.

  1. In welcher Art und Weise (Zeit- und Maßnahmeplan) wird das Bezirksamt die mit dem Tarifabschluss der Länder erzielte Tariferhöhung an die für den Bezirk Mitte bei freien Trägern Beschäftigten weitergeben?

BzBm Herr von Dassel antwortet: Hier verweise ich auf das, was ich gerade gesagt habe.

  1. Welcher Betrag ist notwendig, um die erzielte Tarifverbesserung vollständig an die freien Träger im Bezirk weiterzugeben?

BzBm Herr von Dassel antwortet: Den freien Trägern obliegt es im Rahmen ihrer Zuwendungsanträge oder im Rahmen der Verhandlungen oder Nachverhandlungen zu bestehenden oder neuen Leistungsverträgen, den finanziellen Umfang ihrer Lohnleistungen zu definieren. Neben den Tarifen, die sich jetzt geändert haben, ist auch die Erfahrungsstufe der jeweiligen Beschäftigten der jeweiligen Träger von Belangen, so dass eine endgültige Aussage erst nach Auswertung der vorliegenden Anträge der freien Träger möglich ist. Das verweist auf das Problem, dass der Senat auch nicht endgültig abschätzen kann, wie hoch der Betrag sein wird, den der einzelne Bezirk dem einzelnen Träger als Tariferhöhung zusätzlich zuwenden oder über einen Leistungsvertrag dann gewähren muss.

  1. Wird das Bezirksamt die in der Globalsumme für das Haushaltsjahr 2019 bereits enthaltene Tarifvorsorge und den mit der technischen Fortschreibung nach Tarifabschluss erwarteten Differenzbetrag zum tatsächlich erfolgten Tarifabschluss vollständig an die Beschäftigten bei freien Träger weitergeben und wenn nein, warum nicht?

BzBm Herr von Dassel antwortet:r den Bereich der freiwilligen Leistungen, also Zuwendungen und Leistungsverträge, wurde im Haushaltsjahr 2019 keine direkte Tarifvorsorge im klassischen Sinne getroffen, also wir haben da keine Haushaltsposten der Mehrausgaben durch Tarifabschlüsse heißt. Dazu gab es auch weder in der technischen Fortschreibung noch in den bisherigen Basiskorrekturen entsprechende Vereinbarungen. Jedoch sind durch Ansatzerhöhungen der vorangegangenen Haushaltsjahre entsprechende Möglichkeiten geschaffen worden. So wurde der für alle Bezirke gebildete Fond im Bereich der sogenannten freiwilligen Leistungen im Jahr 2018 gegenüber dem Jahr 2017 um rund zwei Prozent angehoben und im Jahr 2019 gegenüber dem Jahr 2017 um rund vier Prozent angehoben. Also jedes Jahr zwei Prozent mehr. Mit dieser Anhebung, und das ist ein Teil des Problems, sind nach Ansicht des Senates und des Abgeordnetenhauses, sowohl Tarifangleichungen als auch die Ausweitung von Angeboten ausfinanziert, mit zwei Prozent. Der Bezirk Mitte hat die Ansätze 2018 bzw. die BVV Mitte hat die Ansätze 2018 für freiwillige soziale Leistungen sogar um 14,4 Prozent gegenüber 2017 angehoben und die Ansätze 2019 um 19,7 gegenüber 2017 angehoben. Also bekommen haben wir zwei Prozent vom Senat, die BVV hat beschlossen 14,4- bzw. 19,7 Prozent zu erhöhen. Die Weitergabe der verhandelten Tarifsteigerungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes an die freien Träger im Haushaltsjahr 2019, ist in somit zumindest rechnerisch möglich, weil wir die entsprechenden Mittel erhöht haben. Das Amt für Soziales sagt auch, dass die in der Globalsumme für das Haushaltsjahr 2019 nach Fortschreibung bereits enthaltene Tarifvorsorge vom Amt für Soziales bereits vollständig an die Träger weitergereicht worden sind. Die zwei Prozent, die es mehr gab in der Globalsumme, die sind vom Sozialamt auch eins zu eins weitergereicht worden. Aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen, haben wir für den Bereich Jugend dort eine deutlich größere Mittelerhöhung für 2019 vorgesehen.

  1. Inwiefern wird das Bezirksamt bei der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2010/21 finanzielle Vorsorge treffen, um die erzielten Tarifergebnisse auch über die gesamte Laufzeit des Tarifvertrages an die im und für den Bezirk Mitte tätigen Beschäftigten freier Träger zu übertragen?

BzBm Herr von Dassel antwortet: Ich werde versuchen, mich hier etwas kürzer zu fassen. Es ist abzuwarten, ob mit der Übermittlung der Globalsummenzuweisung eine Plafond Erhöhung für die freiwilligen Leistungen möglich gemacht wird. Wir haben noch keine Informationen, ob der Tarifabschluss vom Senat uns dann auch eins zu eins übermittelt für die freien Träger wird oder ob da wieder mit zu geringen Pauschalen gearbeitet wird. Man muss allerdings darauf hinweisen, dass das Delta zwischen erhaltenen und verausgabten Mitteln im Bereich der freiwilligen sozialen Leistungen sich in den letzten 10 Jahren, also zwischen 2008 und 2018, von 2,2 Millionen auf 5,3 Millionen vergrößert hat. Also wir geben inzwischen 5,3 Millionen Euro mehr für freiwillige soziale Leistungen aus, als uns der Senat bei seiner Berechnung der Globalsumme gibt. Deswegen gilt für die Zukunft natürlich, dass zunächst sämtliche Pflichtausgaben auskömmlich finanziert werden müssen, bevor es eine Erhöhung für freiwillige Leistungen geben kann. Wenn es dann positiven Handlungsspielraum gibt, also wenn wir im Haushalt 2020/2021 diesen Handlungsspielraum haben, wovon ich ausgehe, dann ist geplant, also für die Eckwerte und für die titelkonkrete Untersetzung, dass wir jeweils fünf Prozent nur für Tarifsteigerungen in diesem Bereich den Ämtern zur Verfügung stellen wollen. Ob das reicht? Da haben Sie wahrscheinlich selbst eine Einschätzung, nämlich eher nicht, nach diesem Tarifabschluss. Es wird also abzuwarten sein, ob wir darüber hinaus etwas bekommen.

  1. Wie gewährleistet das Bezirksamt, dass die Weitergabe der Tariferhöhungen auch tatsächlich und vollständig bei den Beschäftigten der freien Träger ankommt?

BzBm Herr von Dassel antwortet: Die Frage der Kontrollen, das ist die Frage, auf welcher Basis werden diese Gelder ausgereicht. Da gibt es die Zuwendungsverträge und die Leistungsverträge. Die Zuwendungsverträge müssen sehr konkret abgerechnet werden, auch mit jeder einzelnen Ausgabe. Da würde dann stehen, dass der Tarifbeschäftigte X, nach Tarif X, mit der Erfahrungsstufe X, diese Geldmittel bekommen, also relativ simpel. Bei den Leistungsverträgen ist das deutlich komplexer und deswegen haben sich die Bezirksämter und auch unser Jugendamt ein Prüfrecht in die Leistungsverträge hineinschreiben lassen. Ich zitiere das kurz: Das Jugendamt und der Rechnungshof von Berlin sind jederzeit berechtigt, diejenigen Bücher und Belege einzusehen, die für die Prüfung, ob die vereinbarten Leistungen erbracht wurden, erforderlich sind. Also Personalkostenabrechnungen und Nachweise der Qualifikation. Das Jugendamt hat aber selbst gesagt, dass es anlassbezogene Prüfung nicht geben musste. Also irgendjemand hat einen Verdacht gemeldet und durch das regelmäßige Aufsuchen der Einrichtungen und der enge Kontakt, wird es für jeden einzelnen Beschäftigten durchaus die Möglichkeit geben zu sagen, dass mit der Gehaltszahlung etwas nicht stimmt und der Geschäftsführer sich Geld in die Tasche steckt. Solche Hinweise gab es bisher nicht, so dass wir sagen können, dass weder im Bereich Soziales noch im Bereich Jugend, weder bei den Zuwendungsverträgen noch bei den Leistungsverträgen haben wir als Bezirksamt Anlass daran zu zweifeln, dass die Tariferhöhungen, die wir den Trägern gewährt haben, nicht bei den Beschäftigten angekommen sind. Das war doppelte Verneinung. Also, wir haben den Eindruck, dass alles in Ordnung ist und die Beschäftigten bekommen auch das Geld, was wir den Trägern geben.

Frau Schrader (Linke): Sehr geehrter Herr Vorsteher, meinen Damen und Herren, Herr von Dassel, ich danke Ihnen für die Antwort. Wir finden auch, also meine Fraktion, dass es sich um einen sehr guten Tarifabschluss handelt, der etwas nachholt, was seit langem überfällig ist. Vor allem im Bereich der sozialen Berufe und der Erziehungsberufe. Jetzt kommt es darauf an, das Ergebnis auch in die Realität umzusetzen. Wir wissen auch, dass sowohl beim Senat aber auch bei den Gewerkschaften, also bei den Tarifpartnern, im Moment heftig gerechnet wird und das Kleingedruckte gerade in der Erstellung ist. Deshalb ist es richtig, dass man nicht zu allem, was man heute schon wissen möchte, erschöpfend Auskunft geben kann. Aber es ist uns ein wichtiges politisches Anliegen, dass sichergestellt wird, dass alle Beschäftigten in den entsprechenden Bereichen auch davon profitieren. Ich erinnere auch nochmal an die Debatte zu den letzten Haushaltsberatungen, die wir hier im Bezirk dazu hatten. Deshalb war auch die Große Anfrage für uns wichtig, um frühzeitig darauf hinzuweisen, dass wir das politisch für sehr wichtig halten. Einmal aus dem Grund, weil wir denken, dass es notwendig ist, dass für die gleiche Arbeit auch der gleiche Lohn gezahlt wird. Es ist aber auch wichtig, dass mit einer ordentlichen Bezahlung der Fachkräfte gesichert werden muss, dass wir in den Einrichtungen, nicht nur der öffentlichen Hand, sondern auch bei den freien Trägern, die Leistungen und Angebote sicherstellen. Wir wissen, dass ein Fachkräftemängel herrscht und dass es deswegen auch wichtig ist, gute Arbeit gut zu bezahlen. Die Kontinuität und Sicherung der Angebote ist also auch für die Sozialstruktur unseres Bezirkes enorm wichtig. Wir denken, dass es zur Umsetzung des Tarifabschlusses auch wichtig ist, in enger Abstimmung mit dem Land und den anderen Bezirken, bestehende Lücken zu schließen, soweit es sie noch gibt und dieser Flickenteppich, der auch bisher bestand, bei der Bezahlung der Fachkräfte nicht vertieft wird, sondern alles getan wird, so dass dieser nicht weiter besteht. Meine Frage, die ich noch anschließen möchte, sie wiesen selbst darauf hin, dass es schwierig ist, jetzt schon Summen zu nennen, was wir brauchen, um sowohl 2019 rückwirkend zu zahlen, aber auch Haushaltsvorsorge 2020/2021 zu treffen. Ist eine Erfassung der Bedarfe bei den freien Trägern bereits in Auftrag gegeben oder erfolgt sie bereits? Wie ist da die Zeitplanung? Damit man dann relativ sicher sagen kann, was benötigt wird gegebenenfalls auch gegenüber dem Senat und gegenüber der Landesebene, um das eben auch sicherzustellen. Alle weiteren Fragen würden wir dann bei der Befassung unseres Antrages im Hauptausschuss stellen. Da werden wir nochmal Gelegenheit haben ins Gespräch über den Antrag und über das Anliegen, was darin formuliert ist, zu kommen. Vielen Dank.

BzBm Herr von Dassel: Sehr geehrte Frau Schrader, sehr geehrte Bezirksverordnete. Das ist rechnerisch ein wirklich komplexes Thema. Wie viel dann für die Tarifsteigerungen letztendlich benötigt wird, kann erst abschließend berechnet werden, da dort wirklich sehr viele Komponenten eine Rolle spielen, wenn die Anträge der Träger vorliegen, das heißt Zuwendungsantrag beziehungswiese Leistungsvertrag. Die Ämter werden aber auch, da läuft die Abgabefrist noch bis Ende nächster Woche, Mehrbedarfsanmeldungen an die Serviceeinheit für Personal und Finanzen stellen. Da werden sie zumindest abschätzen, wie viel zusätzliche Mittel sie brauchen, um die Tarifabschlüsse weiterzugeben. Ich weise auch darauf hin, wie das im Jahr 2017, dann für die Jahre 2018 und 2019 war, da haben wir diese Schätzungen auch vorgenommen. Der Senat hatte uns dann diese zwei Prozent gegeben. Wir sind auf andere Werte gekommen. Allein für das Jugendamt haben wir rund 200.000 Euro an Mittel des Senates für Tarifsteigerungen bekommen. Das Jugendamt hat jedoch ausgerechnet, dass es 500.000 Euro braucht. Das hat die BVV dann auch gewährt. Das ist aber dann  ein Teil dieser Summe, wo wir sagen, wir geben deutlich mehr aus für soziale freiwillige Leistungen, als wir bekommen. Wir haben das damals auch im Hauptausschuss kundgetan und gesagt, dass uns die Mittel des Senats für die Tarifsteigerungen nicht ausreichen. Das haben leider zehn von zwölf Bezirken anders gesehen. Ich weiß nicht, wie die das errechnet haben. Wir werden jetzt nochmal nachweisen, dass es wirklich so war, dass die Mittel, die der Senat uns in diesem Doppelhaushalt gegeben hat, nicht ausgereicht haben für die gesetzlich eigentlich notwendige Tarifsteigerung. Wir hoffen natürlich, dass sich die Zuweisung für 2020/2021 dann auch verbessert. Was ich Ihnen versprechen kann ist, dass wir das separat ausweisen, auch für die Haushaltsberatungen, um sagen zu können, so viel haben wir für Tarifsteigerungen bekommen und so viel halten unsere Ämter für die Tarifsteigerungen für notwendig. So können wir entscheiden, ob wir als Bezirk etwas dazu schießen oder ob wir eins zu eins durchreichen, was der Senat uns gibt. Da muss man dann die konkreten Zahlen abwarten. Wir werden Ihnen dann auch nochmal auflisten, wie es sich mit den Tarifsteigerungen 2018/2019 verhalten hat, wie groß war da die Differenz zwischen Zuweisung Senat und das was wir ausgereicht haben.

 
 

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