Auszug - Allegro vs. VHS Lernräumen – Was unternimmt das Bezirksamt?  

 
 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM)
TOP: Ö 9.3
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 22.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 23:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
1575/V Allegro vs. VHS Lernräumen – Was unternimmt das Bezirksamt?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD
Verfasser:Schneider, Neugebauer, I.Bertermann 
Drucksache-Art:DringlichkeitsanfrageDringlichkeitsanfrage
 
Wortprotokoll

Begründung der Dringlichkeit:

Die Kündigung des o.g. Mietvertrages durch die SE FM und die darauf folgende Rücknahme der Kündigung hat bei Schule und Elternschaft große Verunsicherung hervorgerufen. Eine schnellstmögliche Klärung ist hier unabdinglich. Die Frage ergibt sich aus der Diskussion im Schulausschuss am 15.11.2018, also nach der Frist für die Einbringung einer Großen Anfrage für diese BVV.

1)      Wann genau wurde der Mietvertrag zwischen dem Bezirksamt und der VHS für Räume in der Allegro Grundschule abgeschlossen?

Herr BzStaR Spallek antwortet: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Fraktion der Bündnis90/ Die Grünen sowie der SPD. Ich beantworte die von Ihnen gestellte dringliche Anfrage im Namen des Bezirksamtes wie folgt. Die Verwaltungsvereinbarung zur Überlassung und Nutzung von Räumen zwischen dem damaligen LuV Schule und Sport und dem Amt für Weiterbildung und Kultur, so wie das damals hieß, wurde am 31. August 2010 geschlossen

2)      Welche Regelung sieht der Vertrag vor hinsichtlich

a) Vertragsverlängerung

b) ndigung des Vertrags?

 

Herr BzStaR Spallek antwortet: Die Vereinbarung verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn diese nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt wird. Es gibt darüber hinaus in der Verwaltungsvereinbarung zu Überlassung und Nutzung von Räumen den Passus, dass wenn das Gebäude nicht mehr r schulische Zwecke benötigt wird, gilt ein Sonderkündigungsrecht durch den Überlasser, ohne die Einhaltung von Fristen.

3)      Wann wurde der Vertag zuletzt verlängert?

Herr BzStaR Spallek antwortet: Der dritte Nachtrag zur Verwaltungsvereinbarung vom 31.08.2010, dessen Änderung zum 01. Januar 2016 wirksam wurde, wurde am 03.12.2015 sowie am 07.01.2016 unterzeichnet. Das sind zwei Daten, weil es zwei Vertreter waren, die nicht am selben Tag unterzeichnet haben. Also zum Jahreswechsel von 2015 auf 2016, mit Wirksamwerden 01.01.2016.

4)      Wer hat die Vertragsverlängerung unterschrieben?

Herr BzStaR Spallek antwortet: Der Nachtrag, und ich rede jetzt über den dritten Nachtrag, davon ausgehend, dass der gemeint ist, zur Verwaltungsvereinbarung, wurde durch die jeweiligen Amtsleitungen unterzeichnet.

5)      Welche Aktivitäten mit welchen Ergebnissen hat das Bezirksamt unternommen, um der VHS alternative Räume zur Verfügung zu stellen?

Herr BzStaR Spallek antwortet: Zunächst möchte ich eingangs feststellen, dass die Zuständigkeit für die Suche neuer, geeigneter umlichkeitenr die Volkshochschule bzw. des Lernhauses beim Bedarfsträger liegt. Das ist hier das Amt für Weiterbildung und Kultur. Es gab darüber hinaus Gespräche zwischen dem Schul- und Sportamt, die Fachvermögensträger des Lernhauses sind, und dem Amt für Weiterbildung und Kultur stattgefunden, um Lösungsmöglichkeiten zu finden. Diese werden fortgeführt und dauern derzeit noch an.

6)      Was wurde unternommen, um dem steigenden Raumbedarf der Allegro-Grundschule, der bereits seit 2013 immer wieder konstatiert wird, zu begegnen?

 

Herr BzStaR Spallek antwortet: Im letzten Schulentwicklungsplan des Bezirkes Mitter die Jahre 2014/2015 bis 2019/2020 wurde noch ein ausreichendes Angebot an Grundschulplätzen in Prognoseraum Tiergarten Süd ausgewiesen. Bezogen auf den Raumbedarf war, mitunter regelmäßig zu prüfen, ob der reklamierte Raumbedarf, das ist mehrfach geschehen, angemessen ist und die vorhandenen Räumlichkeiten ausreichend sind bzw. wie und ob eine Optimierung im Bestand erreicht werden kann. Dies war Gegenstand mehrerer Erörterungen, unter anderem auch mit einer Fortbesichtigung in diesem Jahr im Beisein des Petitionsausschusses im April dieses Jahres. Bei der Prüfung des Raumbedarfes waren unter anderem die Kosten- und Leistungsrechnungsergebnisse, aber auch das Musterraumprogramm der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie der sich ansteigend darstellende Anteil der Schülerinnen und Schüler im Einschulungsbereich zu berücksichtigen. Erst im Zusammenanhang der wachsenden Stadt, somit nach 2013, hat sich die Situation verändert und es ist ein zusätzlicher Bedarf an Grundschulplätzen entstanden. Diese Entwicklung wurde bzw. wird bei der regelmäßigen Überprüfung der Prognosen, unter anderem im Rahmen der jährlich stattfindenden Monitoring Termine gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Jugend und Familie, abgebildet. Zu den steigenden Zahlen von Schülerinnen und Schüler im Einschulungsgebiet kommt noch hinzu, dass sich die Strukturquote tendenziell erhöht und damit den Schulplatzbedarf im Einschulungsbereich vor Ort auch noch steigen lässt. Das heißt übersetzt, weil in der Vergangenheit von den im Einschulungsbereich, gemäß Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten registrierten schulpflichtigen Kindern relativ viele in anderen Schulen, außerhalb des Einschulungsbereiches und/ oder in Schulen freier Trägerschaft, eingeschult wurden. Dies wird aber zunehmend weniger und somit erhöht sich der Druck auf die Schulplätze vor Ort. Meine These, das hatten wir bereits im Schulausschuss öfters erörtert, ist, dass in der Vergangenheit die Möglichkeit schlichtweg größer war, in anderen Bezirken oder in anderen Schulen, sprich in freier Trägerschaft, noch Plätze zu bekommen. Die scheinen, ähnlich wie wir, dasselbe Problem zu haben, dass die Plätze immer weniger werden. Ein sehr prominentes Beispiel ist wie ich glaube Pankow, die sehr stark mit dem Anstieg zu kämpfen haben. Die Unterbringung wird immer schwieriger. Um den steigenden Raumbedarf zu decken und zusätzliche Klassenräume zur Verfügung zu stellen, erfolgt die Zusammenlegung von kleineren Räumen zu zwei neuen Klassenräumen, das hatten wir auch schon im Schulausschuss erörtert. Diese sind allerdings noch nicht fertig. Darüber hinaus wurde Eigenbedarf r die aktuell vom Lernhaus genutzten Räumlichkeiten in der Allegro-Grundschule geltend gemacht. Danke.

 

 
 

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