Wie bewirbt man sich?
Wenn Sie sich angesprochen fühlen und eine juristische Person sind, lesen Sie bitte die FAQs, bevor Sie einen Antrag stellen.
Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Webseite als Formulare zur Verfügung und können per E-Mail bis zum 31. März 2025 eingereicht werden.
Nach der formellen Prüfung der Anträge erfolgt die Auswahl der zu fördernden Maßnahmen. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet eine Aktionsfondsjury.
Umweltbildungsfonds „Wir machen Umweltbildung in Mitte. Mach mit!“
Planst du im Bezirk Mitte ein Projekt oder möchtest eine Aktion umsetzen, die das Bewusstsein für Stadtnatur, Klimaschutz oder Nachhaltigkeit stärkt und benötigst dafür finanzielle Unterstützung?
Vielleicht denkst du darüber nach, ein Zero-Waste-Picknick im Gemeinschaftsgarten für Senior*innen zu organisieren, eine Reihe von Entdeckungstouren durch die Grünanlagen des Bezirks für Familien umzusetzen oder Koch-Workshops mit Lebensmittelresten für Jugendliche zu initiieren. Oder, oder, oder? Deiner Kreativität sind dabei kaum Grenzen gesetzt!
Dann bewirb dich beim Aktionsfonds für Umweltbildung in Mitte.
Mit dem Umweltbildungsfonds möchten wir primär kleinere Institutionen dabei unterstützen, das Umweltbewusstsein der Bewohner*innen im Bezirk Mitte zu fördern und auf Themen wie (Stadt)Natur, Umwelt, Klima und/oder Nachhaltigkeit aufmerksam zu machen. Besonders wichtig ist uns dabei die Zusammenarbeit zwischen Akteur*innen, die in der Umweltbildungsarbeit erfahren sind, und solchen, die sich bisher nicht vorrangig mit diesen Themen beschäftigt haben. So soll Fachwissen geteilt und Umweltbildung in alle Gesellschaftsschichten getragen werden. Gefördert werden vor allem Projekte, die generationsübergreifend konzipiert sind und Inklusion und/oder Diversität fördern.
Der Aktionsfonds für Umweltbildung in Mitte unterstützt kleine Projekte mit bis zu 10.000 EUR (brutto). Die Projekte müssen sich auf oben genannte Themen beziehen, im Bezirk Mitte stattfinden und einen Bildungsaspekt beinhalten. Sie starten ab September 2025 und müssen bis Ende 2026 abgeschlossen sein.
Die Mittel können für Honorare, Aufwandsentschädigungen, Sachkosten sowie eine Gemeinkostenpauschale verwendet werden.
Was muss ich beachten?
Die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel werden durch das Umwelt- und Naturschutzamt Mitte nach Maßgabe der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie der dazu erlassenen Ausführungsvorschriften (AV) als Zuwendung an geeignete Bewerber*in/*innen weitergereicht. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Bei der Durchführung bzw. Verwaltung des Projektes gelten die allgemeinen Regeln für die Förderung von Projekten (ANBest-P).
Bewerbungsunterlagen:
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Antrag_Umweltbildungsfonds
DOCX-Dokument (65.0 kB)
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Projektbeschreibung_Umweltbildungsfonds
DOCX-Dokument (47.1 kB)
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Finanzplan_Umweltbildungsfonds
(ist erst auf Anfrage vorzulegen)
XLSX-Dokument (23.9 kB)
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ANBest-P
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
PDF-Dokument (78.6 kB)