FAQs

  • 1. Wer kann einen Antrag stellen?

    Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen.
    Wenn Sie z.B. ein/e selbständige/r Umweltpädagog*in oder eine Gruppe/ Initiative sind, ohne ein Verein, gGmbH, Stiftung etc. zu sein, können Sie mit einer anderen Institution in einem Tandem zusammenarbeiten. Diese kann dann den Antrag für Sie stellen.

    Der Umweltbildungsfonds unterstützt Institutionen, die sich für eine gerechte, nachhaltige und demokratische Gesellschaft einsetzen und im Einklang mit den Grundwerten von Vielfalt, Toleranz und Umweltschutz stehen.

  • 2. Was ist mit "kleineren" Institutionen gemeint?

    Das Bezirksamt Mitte möchte mit dem Förderfonds insbesondere kleinere Institutionen im Bezirk dabei unterstützen, Umweltbildung zu vermitteln. Daher werden in erster Linie Organisationen angesprochen, die keine institutionelle Förderung erhalten, sich noch in der Etablierungsphase befinden oder oft nur eine kleinere Zielgruppe ansprechen. Diese werden ausdrücklich ermutigt, einen Antrag zu stellen und im Rahmen eines Tandem-Projekts mit einer geeigneten Partnerorganisation zu kooperieren.

  • 3. Was ist ein Tandem-Projekt?

    Voraussetzung für die Förderung ist eine Kooperation zwischen Institutionen bzw. Akteur*innen mit und ohne direkten Umweltbezug. So könnte zum Beispiel eine soziale Einrichtung, die einen guten Zugang zur Zielgruppe hat, mit einer Institution zusammenarbeiten, die Expertise und Praxiserfahrung in Umweltthemen mitbringt.

  • 4. Was bedeutet die Erhöhung des Umweltbewusstseins der Bewohner*innen?

    Maßnahmen zu Themen wie Umwelt, Natur, Klima und/oder Nachhaltigkeit tragen zur Sensibilisierung in diesen Bereichen bei. Besonders wichtig sind Projekte, die Mitmach-Aktionen ermöglichen und fördern. Dadurch können die Bewohner*innen aktiv eingebunden und die Themen reflektiert werden.

  • 5. Was versteht man unter einem Bildungsaspekt

    Ein Bildungsaspekt bezieht sich auf die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Bewusstsein im Bereich Umweltschutz. Das Ziel ist es, das Verständnis für ökologische Zusammenhänge und nachhaltiges Handeln zu fördern. Beispiele hierfür sind Workshops, Führungen/Rallyes, praktische Schulungen oder interaktive Lernformate zu Umwelt-, Natur- oder Klimathemen. Die Maßnahmen sollten mit Beteiligung von Expert*innen durchgeführt werden, damit die Qualität gesichert wird. Mit Expert*innen sind z.B. Umweltpädagog*innen mit einem entsprechenden Abschluss und/oder nachgewiesener Berufserfahrung gemeint.

  • 6. Welche Arten von Aktionen oder Projekten können gefördert werden?

    Gefördert werden können Aktionen im Kiez, Experimente und Beobachtungen, Entdeckungstouren sowie Workshops zu den Themen Stadtnatur, Klima, Nachhaltigkeit und Müllvermeidung.

    Andere kreative Projektideen sind sehr willkommen!

  • 7. Was bedeutet Inklusion und Diversität der Maßnahmen?

    Inklusion meint, dass alle Menschen – unabhängig von Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft oder körperlichen Einschränkungen – an den Maßnahmen teilnehmen können. Diversität bedeutet, dass die Projekte die Vielfalt in der Gesellschaft widerspiegeln und verschiedene Perspektiven sowie Zielgruppen einbeziehen.

  • 8. Welche Ausgaben können durch den Umweltbildungsfonds finanziert werden?

    Es werden Sachmittel, Honorare, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit und eine Gemeinkostenpauschale gefördert. Bewirtungskosten bei Veranstaltungen (Catering) werden im angemessenen Umfang erstattet, wenn sie für das Veranstaltungsformat unbedingt erforderlich sind. Sie werden bei den Sachkosten abgerechnet.

  • 9. In welchem Umfang können Ehrenamtliche für ihr Engagement entlohnt werden?

    Für die Ehrenamtsentschädigung gilt ein steuerlicher Höchstbetrag. Es gibt jedoch keinen festen Stunden- oder Mindestlohn. Die Entschädigung wird in der Regel pauschal gezahlt; häufig als feste Summe pro Monat. Zur besseren Transparenz soll der erforderliche Stundenumfang für den Aufwand ermittelt werden, um anschließend die Höhe der Entschädigung bewerten zu können.

  • 10. Wie hoch können Honorare kalkuliert werden?

    Honorare sollten sich an der jeweiligen Tätigkeit orientieren. Für die geplanten Maßnahmen empfiehlt es sich, die Honorarordnung der Senatsverwaltung für Finanzen des Landes Berlin (Bandbreitenregelung) heranzuziehen. Generell gilt bei der Vergabe von Aufträgen das Prinzip der Markterkundung, wobei mindestens drei Kostenangebote eingeholt werden sollten. Da die Höhe des Honorars von der Qualifikation des Lehrenden (Umweltbildungsmaßnahmen) abhängt, sind nach Abschluss des Projekts entsprechende Dokumente wie ein Abschluss, ein Lebenslauf (CV) oder einschlägige Berufserfahrung vorzulegen.

  • 11. Welche Kosten können mit der Gemeinkostenpauschale abgedeckt werden?

    Mit einer Gemeinkostenpauschale von bis zu 7% der beantragten Honorar- und Sachkosten wird der sonstige Aufwand für die Projektumsetzung abgegolten (z.B. Geschäftsbedarf, Nutzung von Kommunikationsmitteln, Abrechnung der Fördermittel, Abschlussbericht/Dokumentation).

  • 12. Was kann nicht gefördert werden?

    Nicht förderfähige Ausgaben sind unter anderem:

    • Personalausgaben für angestellte Mitarbeitende
    • wissenschaftliche oder konzeptionelle Arbeiten, Publikationen
    • Repräsentationskosten (z. B. Blumen, alkoholische Getränke, Geschenke, Bewirtungskosten oder Arbeitsessen)
  • 13. Darf eine andere Finanzquelle bei dem beantragten Projekt genutzt werden?

    Eine Aktion oder ein Projekt dürfen nicht doppelt finanziert werden. Es ist jedoch möglich, den Umweltbildungsfonds zur Finanzierung zusätzlicher Maßnahmen innerhalb eines anderen größeren Projekts zu nutzen (Kofinanzierung). Diese Maßnahmen müssen klar abgrenzbar, noch nicht umgesetzt und dürfen nicht durch andere Mittel gedeckt sein.

  • 14. Wird ein Eigenanteil benötigt?

    Nein.

  • 15. Kann ich mehr als nur einen Projektantrag einreichen?

    Ja, Sie können mehrere Anträge einreichen. Es wird jedoch nur ein Projekt pro Bewerber*in gefördert. Abgelehnte Anträge können gerne beim nächsten Aufruf erneut gestellt werden.

  • 16. Wie lange kann das Projekt dauern?

    Es gibt keine festen Vorgaben für die Dauer. Das Projekt kann ab dem 1. September 2025 starten – vorausgesetzt es wurde offiziell bewilligt – und muss bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein.

  • 17. Können auch Projekte gefördert werden, die von Institutionen mit Sitz in einem anderen Bezirk durchgeführt werden?

    Das ist möglich, wenn die Maßnahmen im Bezirk Mitte umgesetzt und die Bewohner*innen des Bezirks einbezogen werden. Denkbar ist z.B. eine Kooperation zwischen einer Institution im Bezirk Mitte mit gutem Zugang zur Zielgruppe und einer Berliner Institution / Akteur etc., die Expertise in den Bereichen Umwelt, Natur, Klima und/oder Nachhaltigkeit mitbringt. Diese Kooperation muss im Antrag festgehalten werden.

  • 18. Können Projekte gefördert werden, die bereits vor der Bewilligung begonnen haben?

    Es werden nur Projekte gefördert, die nach der offiziellen Bewilligung beginnen. Die Projekte müssen sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Planungsphase befinden.

  • 19. Wie bewirbt man sich?

    Für die Antragstellung nutzen Sie bitte die folgenden Formulare:

    • Antragsformular
    • Projektbeschreibung

    Die Antragsfrist endet am 31. März 2025.

    Die ausgewählten Institutionen müssen einen detaillierten Finanzierungsplan
    sowie einen Nachweis über ihren rechtlichen Status vorlegen.
    Je nach Rechtsform sind folgende Nachweise erforderlich:

    Bei Vereinen und Stiftungen:
    a. Vereinssatzung bzw. Stiftungsatzung
    b. Aktueller Auszug aus dem Vereins- oder Stiftungsregister
    c. Bescheid über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit (falls zutreffend)
    Bei gGmbH:
    a. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
    b. Bescheid über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit

  • 20. Wie hoch ist die Förderung?

    Es können Projekte mit einem Fördervolumen von bis zu 10.000 EUR (brutto) unterstützt werden. Aufgrund des Verwaltungsaufwands liegt die Mindestfördersumme bei 3.000 EUR (brutto). Die geplanten Kosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den geplanten Maßnahmen stehen.

  • 21. Wie hoch ist die Gesamtfördersumme des Fonds?

    Bis Ende 2026 stehen 60.000 EUR (brutto) zur Verfügung.

  • 22. Wie werden die Projekte ausgewählt?

    Die Auswahl der Projekte erfolgt zweistufig. Zuerst werden die Anträge auf die Einhaltung der formalen Voraussetzungen geprüft. Danach werden sie nach ihrer inhaltlichen Qualität ausgewählt. Letzteres erfolgt durch eine Jury, die sich aus Vertreter*innen des Bezirksamtes und Externen zusammensetzt.

  • 23. Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Projekte gefördert werden?

    Die Jury entscheidet, welche Projekte gefördert werden. Dabei wird darauf geachtet, dass möglichst alle Aktionsformen, Themenfelder und Zielgruppen im Projektzeitraum vertreten sind.

    Zudem werden folgende Kriterien berücksichtigt:
    • Zielgruppen: Welche Menschen/Zielgruppen werden mit dem Umweltbildungsprojekt angesprochen/ erreicht?
    • Projektbeschreibung: Welche Projektidee gibt es? Wie wird der Umweltbildungsaspekt umgesetzt? Welche Bildungseffekte soll das Projekt haben? Wie wird die Zugänglichkeit für alle Menschen sichergestellt?
    • Tandem-Projekt: Können sich die Projektpartner*innen gut ergänzen und voneinander profitieren?
    • Institution/Verein: Ist eine kleinere Institution mit Aktivitäten im Bezirk Mitte in das Projekt eingebunden?

    Nach der Entscheidung der Jury werden die Antragstellenden so schnell wie möglich über das Ergebnis informiert. Im Anschluss werden sie aufgefordert, den detaillierten Finanzplan vorzulegen und ihren rechtlichen Status nachzuweisen. Erst nach erfolgter Prüfung wird ein Bewilligungsbescheid erlassen, der die erforderlichen Regelungen zur Umsetzung und abschließenden Abrechnung des Projektes enthält.