Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen.
Wenn Sie z.B. ein/e selbständige/r Umweltpädagog*in oder eine Gruppe/ Initiative sind, ohne ein Verein, gGmbH, Stiftung etc. zu sein, können Sie mit einer anderen Institution in einem Tandem zusammenarbeiten. Diese kann dann den Antrag für Sie stellen.
Der Umweltbildungsfonds unterstützt Institutionen, die sich für eine gerechte, nachhaltige und demokratische Gesellschaft einsetzen und im Einklang mit den Grundwerten von Vielfalt, Toleranz und Umweltschutz stehen.