mitte inklusiv - ein Projekt der Koordinierungsstelle für eine inklusiv handelnde Verwaltung im Bezirksamt Mitte von Berlin

Das Projekt mitte inklusiv

Mit dem Projekt mitte inklusiv wird die UN-Behindertenrechtskonvention (abgekürzt: UN-BRK) anhand von Maßnahmen auf kommunaler Ebene umgesetzt. Zum einem soll der Bezirk Mitte sowie das Bezirksamt für Bürgerinnen und Bürger, ob mit oder ohne Behinderung, durch inklusive sowie barrierefrei Gestaltung zugänglich und nutzbar gemacht werden. Zum anderen wird mit mitte inklusiv die gesetzliche Vorgabe des Landesgleichberechtigungsgesetztes (abgekürzt: LGBG) umgesetzt, nämlich die einer Koordinierungsstelle für eine inklusiv handelnde Verwaltung gemäß §21 (1) LGBG.

Der Maßnahmenplan gemäß LGBG

Im Zentrum des Projekts mitte inklusiv steht die Erstellung eines Maßnahmenplans gemäß des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) und der Austausch darüber zwischen dem bezirklichen Beirat für Menschen mit Behinderungen und dem Bezirksamt. Anlässlich der Maßnahmenplanung im Bezirksamt werden die Bedarfe der Zivilgesellschaft, die bezirklichen Planungen und deren Umsetzung thematisiert.

Öffentliche Veranstaltung zum Projekt mitte inklusiv

Jährlich präsentiert die Koordinierungsstelle für eine inklusiv handelnde Verwaltung den aktuellen Prozessstand von mitte inklusiv im Rahmen der Veranstaltung „Rathaus vor Ort“ auf dem Leopoldplatz.

Wer wirkt beim Projekt mitte inklusiv mit?

Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in den Fachämtern

In ihrem Arbeitsbereich sind die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus den bezirklichen Fachämtern Expertinnen und Experten für Inklusion und Barrierefreiheit. In Schulungen werden sie zu Inklusion, zu Barrierefreiheit, zur UN-BRK sowie zu den Bedarfen von Menschen mit Behinderungen sensibilisiert. Ziel der Schulungen ist es, dass sie die erworbenen Inhalte in ihren Arbeitsabläufen und bei Entscheidungsprozessen mitbedenken (Disability Mainstreaming).

Die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in den Fachämtern übermitteln die Maßnahmen gemäß LGBG, die für das nächste Jahr geplant sind, an die Projektleitung: die Koordinierungsstelle für eine inklusiv handelnde Verwaltung.

Beirat für Menschen mit Behinderungen

Gemeinsam mit dem Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen vertritt der ehrenamtlich besetzte Beirat Belange von Menschen mit Behinderungen in Mitte und berät das Bezirksamt. Der Beirat kann Vorschläge für Maßnahmen für mitte inklusiv einreichen. Zum Beispiel: Übersetzung von Dokumenten in Leichte Sprache. Die Vorschläge des Beirats werden vom Beauftragten an die Koordinierungsstelle für eine inklusiv handelnde Verwaltung übermittelt.

Bezirksbeauftragter für Menschen mit Behinderungen

Der Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderungen setzt sich bezirklich und überbezirklich für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderungen ein. Dazu berät er das Bezirksamt Mitte bei Fragen zur Barrierefreiheit. Er fungiert als Geschäftsstelle des Beirats für Menschen mit Behinderungen. Der Beauftragte steht mit der projektleitenden Koordinierungsstelle für eine inklusiv handelnde Verwaltung gemäß §21 (1) LGBG im direkten Austausch.

Koordinierungsstelle für eine inklusiv handelnde Verwaltung gemäß §21 (1) LGBG / Projektleitung mitte inklusiv

Seit 2024 ist die Projektleitung von mitte inklusiv im Bezirksamt Mitte eingerichtet. Die Projektleitung koordiniert die Umsetzung der UN-BRK auf bezirklicher Ebene.

Folgende Aufgaben der Koordinierungsstelle für eine inklusiv handelnde Verwaltung sind beispielhaft für das Aufgabengebiet:
  • Koordinierung und Veröffentlichung des LGBG-Maßnahmenplans für das kommende Jahr und des LGBG-Maßnahmenberichts des vergangenen Jahres
  • Veröffentlichung der Zwischenergebnisse bzw. Umsetzungsstand der LGBG-Maßnahmen des Plans.
  • Organisation und Durchführung von Inhouse-Netzwerk-Treffen der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus den Fachämtern im Rahmen von mitte inklusiv
  • Koordination des Austausches mit dem Bezirksbeauftragten zwischen dem bezirklichen Beirat für Menschen mit Behinderungen als beratendes Gremium und den Fachämtern des Bezirksamtes im Rahmen von mitte inklusiv
  • Amtsinterne Beratungsgespräche zu den Themen: UN-BRK, LGBG, Inklusion und Barrierefreiheit
  • Organisation eines Angebots von Inhouse-Schulungen, z.B. zu Sensibilisierung, barrierefreien Veranstaltungen, Leichte / Einfache Sprache im Berufsalltag

Wie ist der Ablauf des Projektes mitte inklusiv?

Im Jahr 2025 findet im Bezirk Mitte zum ersten Mal die Erstellung eines Maßnahmenplans gemäß LGBG für 2026 statt.

Im Jahr 2025 weichen die Prozessschritte von der später möglichen Abfolge ab, da der Prozess erstmalig gestartet wird. Zudem wird der erstmalige Prozess ausgewertet. Er muss den Praxistest bestehen, bevor er unverändert bzw. angepasst fortgesetzt werden kann.

Der spätere Projektzyklus ist voraussichtlich auf ein Jahr angelegt. Das ermöglicht zeitnahe (Re-) Aktionen bezogen auf bezirkliche, landes- und bundespolitische Veränderungen. Zugleich können innerhalb der Projektstruktur weitreichende Aktionen längerfristig geplant werden. Um den Maßnahmenplan gemäß LGBG herum bilden sich personelle und finanzielle bezirkliche Ressourcen, welche die Basis für seine Erstellung sind.

  • Absprachen zum Prozess: Bei der Abstimmung des Ablaufs der Prozesstufen bis zum verabschiedeten Maßnahmenplan werden der Beirat, der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren des Bezirksamts beteiligt.
  • Vorschläge für Maßnahmen: Die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Bezirksamt erarbeiten in zwei Schritten eine Vorversion und eine finale Version von Vorschlägen für Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK bzw. des LGBGs auf Bezirksebene.
  • Beteiligung des Beirats und des Beauftragten: Der Beirat und der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen kommentieren die Maßnahmenvorschläge der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren des Bezirksamts und übermitteln zusätzlich eigene Vorschläge für Maßnahmen, Anregungen und Impulse.
  • Beschluss durch das Bezirksamtsgremium: Zum Jahresende 2025 beschließen die Mitglieder des Bezirksamtsgremiums, d.h. die Bürgermeisterin und die Stadträte, den Maßnahmenplan gemäß LGBG für 2026. Die Datei wird veröffentlicht durch die Koordinierungsstelle für eine inklusiv handelnde Verwaltung in ihrer Funktion als Projektleitung.
  • Durchführung: Im Zeitraum zwischen Januar bis Oktober setzen die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren bzw. die Fachämter ihre Maßnahmen gemäß LGBG in 2026 um.
  • Zwischenauswertung: Voraussichtlich im Mai/Juni 2026 erfolgt eine Zwischenauswertung mit den Multiplikatorinnen und Multiplikatoren des Bezirksamts. Sie berichten vom aktuellen Stand ihrer Maßnahmen gemäß LGBG in 2026. Die Zwischenergebnisse werden von der Koordinierungsstelle für eine inklusiv handelnde Verwaltung u.a. an den Beirat und den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen sowie an die Bezirksverordenetenversammlung (BVV) berichtet.
  • Auswertung: Voraussichtlich im September/Oktober 2026 werden die abgeschlossenen Maßnahmen gemäß LGBG in der Schlussauswertung mit den Multiplikatorinnen und Multiplikatoren evaluiert. Die Ergebnisse werden von der Koordinierungsstelle für eine inklusiv handelnde Verwaltung u.a. an den Beirat und den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen sowie an die Bezirksverordenetenversammlung (BVV) berichtet.

Die Koordinierungsstelle für eine inklusiv handelnde Verwaltung in Mitte steht im Austausch mit der Projektleitung des Projekts spandau inklusiv, wo die Erstellung eines Maßnahmenplans bereits seit vielen Jahren implementiert ist.

Kontakt

Postanschrift:
Bezirksamt Mitte von Berlin
Ko LGBG
Koordinierungsstelle für eine inklusive handelnde Verwaltung gemäß §21 (1) LGBG
13341 Berlin