Mit dem Projekt mitte inklusiv wird die UN-Behindertenrechtskonvention (abgekürzt: UN-BRK) anhand von Maßnahmen auf kommunaler Ebene umgesetzt. Ziel ist es, den Bezirk Mitte sowie das Bezirksamt durch inklusive sowie barrierefrei Gestaltung zugänglicher und nutzbarer zu machen für Bürgerinnen und Bürger, ob mit oder ohne Behinderung. Zudem wird mit mitte inklusiv die gesetzliche Vorgabe einer Koordinierungsstelle gemäß §21 (1) LGBG (Landesgleichberechtigungsgesetz) umgesetzt.
mitte inklusiv - die Maßnahmenplanung des Bezirksamts zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention
Inhaltsverzeichnis
Wer wirkt mit?
Koordinierungsstelle für eine inklusiv handelnde Verwaltung gemäß §21 (1) LGBG / Projektleitung mitte inklusiv
Seit 2024 leitet die Koordinierungsstelle das Projekt mitte inklusiv im Bezirksamt Mitte. Sie koordiniert die Umsetzung der UN-BRK auf bezirklicher Ebene.
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in den Fachämtern
In ihrem Arbeitsbereich sind die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Bezirksamt Expertinnen und Experten für Inklusion und Barrierefreiheit.
Beirat für Menschen mit Behinderungen
Gemeinsam mit dem Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen vertritt der ehrenamtlich besetzte Beirat Belange von Menschen mit Behinderungen in Mitte und berät das Bezirksamt.
Bezirksbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Der Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderungen setzt sich bezirklich und überbezirklich für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderungen ein. Dazu berät er das Bezirksamt Mitte bei Fragen zur Barrierefreiheit. Er fungiert als Geschäftsstelle des Beirats für Menschen mit Behinderungen.
Wie ist der Ablauf?
Im Jahr 2025 findet im Bezirk Mitte zum ersten Mal die Erstellung eines Maßnahmenplans gemäß LGBG für 2026 statt.
Der Projektzyklus ist auf ein Jahr angelegt. Das ermöglicht zeitnahe (Re-) Aktionen bezogen auf bezirkliche, landes- und bundespolitische Veränderungen. Zugleich können innerhalb der Projektstruktur weitreichende Maßnahmen langfristig geplant werden.
- Absprachen zum Prozess: Bei der Abstimmung der Prozesstufen bis zum verabschiedeten Maßnahmenplan sind der Beirat, der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren des Bezirksamts beteiligt. Am Ende eines Prozesszyklus wird das bisherige Vorgehen ausgewertet.
- Beteiligung des Beirats und des Beauftragten: Der Beirat und der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen übermitteln an die Projektleitung eigene Anregungen und Maßnahmenvorschläge. Diese werden an die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren weitergeleitet.
- Maßnahmenplanung der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren: Auf der Grundlage der Ergebnisse der Beteiligung des Beirats und des Beauftragten plant das Bezirksamt Maßnahmen für das kommende Jahr.
- Beschluss durch das Bezirksamt: Vor einer Veröffentlichung beschließen die Mitglieder des Bezirksamtskollegiums, d.h. die Bürgermeisterin und die Stadträte, den Maßnahmenplan für das kommende Jahr.
- Durchführung: Im Zeitraum zwischen Januar bis Oktober/November setzt das Bezirksamt die geplanten Maßnahmen um.
- Zwischenauswertung: Im Mai/Juni erfolgt eine Zwischenauswertung mit den Multiplikatorinnen und Multiplikatoren des Bezirksamts. Der aktuelle Umsetzungsstand der Maßnahmen wird von der Projektleitung u.a. an den Beirat und den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen sowie an die Bezirksverordenetenversammlung (BVV) berichtet.
- Auswertung: Im September/Oktober 2026 werden die abgeschlossenen Maßnahmen mit den Multiplikatorinnen und Multiplikatoren evaluiert. Die Ergebnisse werden von der Projektleitung u.a. an den Beirat und den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen sowie an die Bezirksverordenetenversammlung (BVV) berichtet.
Die Koordinierungsstelle für eine inklusiv handelnde Verwaltung in Mitte steht im Austausch mit den anderen bezirklichen Koordinierungsstellen in Berlin.
Kontakt
Postanschrift:
Bezirksamt Mitte von Berlin
Ko LGBG
Koordinierungsstelle für eine inklusive handelnde Verwaltung gemäß §21 (1) LGBG
13341 Berlin