
Bild: SGA BA Mitte
10.04.2024 - 27.05.2024: Online-Beteiligung
Es konnten Hinweise und Fragen zum Verkehr und öffentlichen Raum in der nördlichen Luisenstadt abgegeben werden. Sie sind weiterhin auf meinBerlin einsehbar. Weitere Informationen
PDF-Dokument (14.7 MB)
PDF-Dokument (6.1 MB)
PDF-Dokument (12.2 MB)
PDF-Dokument (2.8 MB)
PDF-Dokument (175.9 kB)
PDF-Dokument (8.9 MB)
Was ist ein Nachbarschaftsrat?
Ein Nachbarschaftsrat ist eine Form der Beteiligung. Der Rat setzt sich aus zufällig ausgewählten Personen aus dem Kiez zusammen. Er erarbeitet Empfehlungen für die Einrichtung von Kiezblockmaßnahmen. Das SGA Mitte prüft im Anschluss die Maßnahmen auf Umsetzbarkeit, erstellt Planunterlagen und schreibt den Bau der Maßnahmen aus.
Bei Staßenverkehrsrechtlichen Anordnungen ist gesetzlich keine Bürgerbeteiligung, sondern nur eine Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange (meist Behörden) vorgesehen. Trotzdem legt das SGA darauf Wert im Rahmen der Möglichkeiten Bürger*innen möglichst breit zu beteiligen. Im Zuge des Forschungsprojektes “Klimakieze” sollen Nachbarschaftsräte als Beteiligungsmethode für Kiezblockmaßnahmen erprobt werden.
Zufällig ausgewählte Personen im Kiez werden per Post durch das SGA angefragt, ob sie sich vorstellen können an einem Nachbarschaftsrat teilzunehmen. Aus den positiven Rückmeldung wird versucht ein Rat zusammenzustellen, der möglichst repräsentativ für die Bevölkerung der nördlichen Luisenstadt ist.
Die Themen und Ziele der Stadt und des Bezirks wurden durch gesellschaftliche und demokratische Prozesse der letzten Jahre vorgegeben. Gesetzliche Grundlagen bilden hier unter anderem das Mobilitätsgesetz, das Klimaschutzgesetz, die Straßenverkehrsordnung sowie das Berliner Straßengesetz. Daraus leiten sich Ziele und Konzepte wie der Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr, der Nahverkehrsplan, der Radverkehrsplan und bezirkliche Verkehrskonzepte ab. Diese gesetzlichen und konzeptionellen Vorgaben werden unter anderem durch Kiezblockmaßnahmen umgesetzt, welche von der BVV Mitte beschlossen wurden (Drucksache 0343/VI).
Nachdem der Nachbarschaftsrat die Empfehlungen im Oktober 2024 erarbeitet hat, prüft das SGA die Maßnahmen, erstellt Planunterlagen und schreibt den Bau der Maßnahmen aus. Ziel ist es, die Kiezblockmaßnahmen im Laufe des Jahres 2025 umzusetzen.
Die Ergebnisse aus den Winteranlaufestellen als auch der Online-Beteiligung auf meinBerlin werden dem Nachbarschaftsrat als Input zur Verfügung gestellt und fließen so in die Planungen ein.
Nein, Straßen im übergeordneten Straßennetz (z.B. Annenstraße, Heinrich-Heine-Str. etc.) sind nicht von Kiezblockmaßnahmen betroffen. Ziel eines Kiezblocks ist es, den Kfz-Durchgangsverkehr in den Nebenstraßen zu unterbinden.
Ja, alle Ziele innerhalb eines Kiezblocks werden auch weiterhin per Kfz erreichbar sein. Die Erreichbarkeit des Gewerbes kann darüber hinaus durch die Einrichtung von Lieferzonen verbessert werden.
Die Umgestaltung der Adalberstraße wird in einem separaten Projekt geplant. Dafür wurde ein externes Planungsbüro vom SGA beauftragt. In 2025 wird es hierzu eine eigene Bürgerbeteiligung geben. Die Umgestaltung der Adalberstraße mit den im Nachbarschaftsrat erarbeiteten Maßnahmen abgestimmt.
Für das Jahr 2025 sind Maßnahmen priorisiert, die sich schnell und mit wenig Aufwand umsetzen lassen. Zur Evaluation werden im Anschluss Verkehrserhebungen durchgeführt.Die Erkenntnisse aus dieser Überprüfung fließen in die Planung der Maßnahmen für das jahr 2026 ein. Durch die Modalfilter in der Neuen Grünstraße entsteht eine Sackgasse, was einen größeren planerischen Aufwand bedeutet.