Wir beraten Sie zu unterschiedlichen rechtlichen Fragestellung. Hier finden Sie einen Überblick zu den Beratungsthemen.
Für die Beurkundung von Erklärungen wie der Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung, oder Unterhaltsverpflichtung bitten wir Sie um vorherige Terminabsprache.
Sprechzeiten (nach vorheriger Absprache per E-Mail, oder Telefon):
Dienstag – 09:00 – 12:00 Uhr und Donnerstag – 14:00 – 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
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Beistandschaften - Beratung
Die Beistandschaft berät und unterstützt bei der Vaterschaftsanerkennung und der Regelung des Kindesunterhaltes.
Weitere Informationen
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Beurkundungen
Das Jugendamt bietet Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen, Erklärungen zum gemeinsamen Sorgerecht sowie Unterhaltsverpflichtungen an.
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Sorgeregister - Bescheinigung
Das Jugendamt führt das Sorgeregister und erteilt daraus Auskünfte an die Sorgeberechtigte Person (Negativbescheinigungen).
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Vormundschaften und Pflegschaften
Das Familiengericht bestellt das Jugendamt zum Vormund oder zum Pfleger, wenn die Angelegenheiten der Personen- oder Vermögenssorge für ein Kind geregelt werden müssen.
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