Der Jugendhilfeausschuss (JHA) ist zugleich der Ausschuss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) für den Geschäftsbereich Jugend des Bezirksamts.
Der Jugendhilfeausschuss (JHA) kommt regelmäßig zusammen, wobei die Sitzungen grundsätzlich öffentlich sind.
Der Ausschuss, der nach jeder Wahl neu gebildet wird, setzt sich zusammen aus Abgeordneten der in der BVV vertretenen Parteien, Vertreter/-innen der Jugendverbände und anderer freier Träger der Jugendhilfe sowie Menschen, die im Bereich Jugendhilfe arbeiten.
Er arbeitet eng mit dem Jugendamt zusammen und entscheidet über wichtige Fragen, die Kinder, Jugendliche und Familien betreffen – von der Planung neuer Angebote bis zur Förderung freier Träger.
Grundlage für die Bildung und Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ist § 35 AG KJHG.