Elterngeldstelle Mitte von Berlin

Elterngeld breit

Liebe Eltern, sehr geehrte Damen und Herren,

herzlich Willkommen auf den Seiten der Elterngeldstelle Mitte. Die Elterngeldstelle steht Ihnen telefonisch, postalisch und per E-Mail (info.elterngeld@ba-mitte.berlin.de) zu allen Fragestellung rund um das Elterngeld und zur Elternzeit zur Verfügung. Bei besonderem Beratungsbedarf können Sie sich seit dem 01.09.2023 wieder telefonisch direkt an die Mitarbeitenden der Elterngeldstelle wenden.

Die Terminvergabe für eine persönliche Beratung erfolgt zu den unten aufgeführten Telefonsprechstunden direkt bei den zuständigen Mitarbeiter*innen.

Anträge und Unterlagen können Sie weiterhin – wie gewohnt – postalisch übersenden oder persönlich in den Hausbriefkasten der Rathäuser Mitte, Tiergarten und Wedding einlegen.

Folgende Mitarbeiter*innen der Elterngeldstelle sind für Sie da:

  • Sachbearbeitung für den Geburtstag 17.
    Fr. Meusel (Jug ZFD 601), Tel. (030) 9018 23380
  • Sachbearbeitung für Geburtstage am 1., 5., 15. (1.Halbjahr) und 29.
    Fr. Garske (Jug ZFD 603), Tel. (030) 9018 23385
  • Sachbearbeitung für Geburtstage am 15. (2. Halbjahr), 30. Und 31.
    Fr. Grünig (Jug ZFD 606), Tel. (030) 9018 23319
  • Sachbearbeitung für Geburtstage am 6., 7., 8. und 28.
    Hr. Holzhauer (Jug ZFD 607), Tel. (030) 9018 22761
  • Sachbearbeitung für Geburtstage am 2., 3., 4. Und 27. (1. Halbjahr)
    Fr. Mätzschke (Jug ZFD 609), Tel. (030) 9018 22765
  • Sachbearbeitung für Geburtstage am 26. und 27. (2. Halbjahr)
    Hr. Lott (Jug ZFD 610), Tel. (030) 9018 23318
  • Sachbearbeitung für Geburtstage am 18., 19. und 25.
    Hr. Ebert (Jug ZFD 612), Tel. (030) 9018 23331
  • Sachbearbeitung für Geburtstage am 9., 10., 11. und 16.
    Fr. Neumann (Jug ZFD 613), Tel. (030) 9018 23379
  • Sachbearbeitung für Geburtstage am 12., 13., 14. und 24.
    Hr. Mogga (Jug ZFD 614), Tel (030) 9018 23389
  • Sachbearbeitung für Geburtstage am 20., 21., 22. und 23.
    Hr. Zaher (Jug ZFD 615), Tel (030) 9018 23386

Termin- und Telefonsprechzeiten:

Dienstag: von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Sprechzeiten der Elterngeldstelle Mitte:

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Allgemeine Hinweise

Bitte beachten Sie:

  • Für die Abgabe von Unterlagen oder Anträgen ist keine Terminvergabe nötig.
  • Die Beantragung mit dem Online-Antrag wird empfohlen.
  • Für die Ermittlung Ihres Elterngeldanspruchs möchten wir Sie auf den Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den dazugehörigen Erklärfilm Elterngeld hinweisen. Elterngeldrechner öffnen
  • Bei anderen Anliegen wenden Sie sich bitte unter Angabe des Geburtsdatums (oder auch vorläufig laut Mutterpass) an das Bürgertelefon 115 oder direkt per E-Mail an die Elterngeldstelle
  • Die aktuelle Bearbeitungsdauer können Sie online unter diesem Link einsehen. Sie beginnt in der Regel mit der Vorlage aller vollständig anspruchsbedründeter Unterlagen.
  • Bitte beachten Sie auch die Informationen in der Rubrik “Aktuelles”. Änderungen werden dort angekündigt! Aktuelles
Zwei Frauen im Beratungsgespräch

Nutzen Sie bitte auch das Angebot unseres Familienservicebüros:

Es steht Ihnen das Familienservicebüro für eine allgemeine Beratung rund um das Elterngeld und Elternzeit zur Verfügung. Im Rahmen der Unterstützung, z.B. beim Ausfüllen Ihres Antrages, können Sie Online beim Familienservicebüro einen Termin unter diesem Link buchen.

Sie können zudem Ihren schriftlichen Elterngeldantrag oder auch Unterlagen direkt im Familienservicebüro abgeben.

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Bundeselterngeld

Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Elterngeld hat grundsätzlich, wer einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, dieses Kind selbst betreut und erzieht und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.

Eltern, deren Kinder ab dem 01.07.2015 geboren wurden, können ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit beantragen und somit zwischen dem Bezug von ElterngeldPlus und Basiselterngeld (entspricht in etwa dem bisherigen Elterngeld) wählen oder beides miteinander kombinieren.

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die ihr Kind in den ersten vierzehn Lebensmonaten vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind. Es soll das aufgrund der Geburt des Kindes ausfallende Erwerbseinkommen während der ersten vierzehn Lebensmonate eines Kindes teilweise ersetzen.
Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300,00 € und höchstens 1.800,00 €. Eltern haben einen Anspruch auf zwölf Monate Elterngeld. Wenn bei mindestens einem Elternteil eine Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit erfolgt, hat das Elternpaar einen Gesamtanspruch auf vierzehn Lebensmonate Elterngeld. Dann kann ein Elternteil für höchstens zwölf Monate Elterngeld beziehen und der andere Elternteil muss für mindestens zwei Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Das Elterngeld kann auch von beiden Elternteilen gleichzeitig bezogen werden, was jedoch dazu führt, dass das Elterngeld nicht die gesamten ersten vierzehn Lebensmonate des Kindes abdeckt.

ElterngeldPlus

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird durch das ElterngeldPlus gestärkt. Es richtet sich vor allem an Eltern, die wieder frühzeitig in die Berufstätigkeit zurückkehren möchten und Einkünfte aus einer Teilzeittätigkeit beziehen. Es kann aber auch bezogen werden, wenn man keine Teilzeittätigkeit ausübt. Statt eines Monats Basiselterngeld können zwei Monate ElterngeldPlus in Anspruch genommen werden, welches maximal die Hälfte des ohne Teilzeiteinkommen zustehendenen Elterngeldbetrages beträgt, wobei es jedoch den Eltern für den doppelten Zahlungszeitraum, d.h. auch über den 14. Lebensmonat hinauszusteht. Ab dem 15. Lebensmonat des Kindes muss mindestens ein Elternteil das ElterngeldPlus durchgängig in Anspruch nehmen.

Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus fördert die partnerschaftliche Aufteilung von familiären und beruflichen Aufgaben, indem wenn beide Elternteile gleichzeitig vier aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten, ihnen vier weitere Monate ElterngeldPlus zustehen.

Fröhliche Mutter füttert ihr Kind mit einem Löffel

Antragstellung

Der Antrag auf Elterngeld muss schriftlich oder digital bei der für den Wohnsitz zuständigen Elterngeldstelle eingereicht werden. Folgende Unterlagen werden benötigt:
  • Antragsformular mit Unterschrift, Erklärung zum Bezugszeitraum und ggf. Erklärung zum Einkommen
  • Geburtsurkunde des Kindes oder Geburtsbescheinigung, beim nichtehelichen Kind Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
  • Kopie(n) der Geburtsurkunden weiterer Kinder im Haushalt (für die Gewährung des Geschwisterbonus)
  • Kopien der Personalausweise beider Elternteile oder Reisepass und Meldebescheinigung*
  • bei Nicht-EU-Bürgern Aufenthaltstitel
  • Nachweis des nichtselbständigen Einkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes bzw. vor dem Beginn des Mutterschutzes durch die monatlichen Lohn-/ Gehaltsbescheinigungen
  • Nachweis über das Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt, ggf. Negativbescheinigung
  • Nachweis des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld nach der Geburt
  • Vereinbarung über die Elternzeit und ggf. eine Bestätigung des Arbeitgebers über die wöchentliche Arbeitszeit und das Nettoeinkommen
  • Nachweis des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit durch Steuerbescheid des Veranlagungszeitraumes/Kalenderjahres vor der Geburt des Kindes

Wo kann ich Elterngeld beantragen?

Nur Personen, die ihren Wohnsitz im Bezirk Mitte von Berlin haben, können beim Jugendamt Mitte von Berlin Anträge auf Elterngeld stellen. Antragsteller_Innen, die ihren Wohnsitz nicht im Bezirk Mitte von Berlin haben, richten ihre Anträge bitte an das Jugendamt ihres Wohnortes bzw. Bezirkes. Die Online-Antragstellung wird empfohlen.

Online-Antrag:

Elterngeld Online beantragen

Wichtig: Wir benötigen eine Kopie vom Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.

Unterlagen zum Download

  • Antrag auf Elterngeld

    Bundeseinheitlicher Antrag

    PDF-Dokument (2.2 MB) - Stand: 02.2023
    Dokument: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

  • Änderungsantrag

    Diesen Antrag ausschließlich nutzen, wenn nach der Antragstellung eine Änderung des Bezugszeitraumes gewünscht wird.

    PDF-Dokument (1.3 MB) - Stand: 08.2023
    Dokument: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

  • Veränderungsmitteilung_Vordruck_VE_EG

    Vordruck zum mitteilen von Veränderungen

    PDF-Dokument (243.4 kB) - Stand: 2023
    Dokument: BA-Mitte

Weitere Downloads

  • Bescheinigung des Arbeitgebers

    Dokument ist nicht auf Barrierefreiheit geprüft

    PDF-Dokument (23.2 kB) - Stand: Juni 2019

  • Erklärung zur selbstständigen Arbeit

    Dokument ist nicht auf Barrierefreiheit geprüft

    PDF-Dokument (197.5 kB) - Stand: Januar 2018

  • Verdienstbescheinigung

    Dokument ist nicht auf Barrierefreiheit geprüft

    PDF-Dokument (26.1 kB)

  • Anlage: Partnerschaftsbonusmonate - Elternteil 1

    Dokument ist nicht auf Barrierefreiheit geprüft

    PDF-Dokument (48.8 kB) - Stand: Januar 2018

  • Anlage: Partnerschaftsbonusmonate - Elternteil 2

    Dokument ist nicht auf Barrierefreiheit geprüft

    PDF-Dokument (48.6 kB) - Stand: Januar 2018

  • Informationsblatt zum Elterngeld

    Dokument ist nicht auf Barrierefreiheit geprüft

    PDF-Dokument (291.6 kB) - Stand: Januar 2020

Elterngeldrechner und weiterführende Links

  • Hier finden Sie den Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.