Elterngeldstelle Mitte von Berlin

Elterngeld breit

Liebe Eltern, sehr geehrte Damen und Herren,
herzlich Willkommen auf den Seiten der Elterngeldstelle Mitte.

Elterngeld soll Eltern ermöglichen, ihre Kinder zu betreuen und zu erziehen. Das Elterngeld ersetzt in der Zeit, in der Sie das Kind betreuen, einen Teil Ihres Einkommens. Elterngeld kann frühestens ab Geburt beantragt und rückwirkend höchstens für drei Lebensmonate vor der Antragstellung gezahlt werden. Eltern haben die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von Basiselterngeld und dem Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder beides zu kombinieren.

Bei besonderem Beratungsbedarf können Sie sich seit dem 01.09.2023 wieder direkt an die Mitarbeitenden der Elterngeldstelle wenden. Die Elterngeldstelle steht Ihnen telefonisch, postalisch und per E-Mail (info.elterngeld@ba-mitte.berlin.de) zu allen Fragestellung rund um das Elterngeld und zur Elternzeit zur Verfügung.

Zwei Frauen im Beratungsgespräch

Sie haben Fragen zum Elterngeld? Unser Familienservicebüro berät Sie gerne

Es steht Ihnen das Familienservicebüro für eine allgemeine Beratung rund um das Elterngeld und Elternzeit zur Verfügung. Im Rahmen der Unterstützung, z.B. beim Ausfüllen Ihres Antrages, können Sie Online beim Familienservicebüro einen Termin unter diesem Link buchen.

Sie können zudem Ihren schriftlichen Elterngeldantrag oder auch Unterlagen direkt im Familienservicebüro abgeben.

Sie erreichen unser Familienservicebüro telefonisch unter der Rufnummer 030 9018 24000 oder per Email: Familienservicebuero@ba-mitte.berlin.de

Hier finden Sie Antworten und Informationen zu den wichtigsten Fragen:

  • Anspruchsvoraussetzungen

    Anspruch auf Elterngeld haben grundsätzlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbständige sowie Erwerbslose oder Hausfrauen und Hausmänner, die den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, mit dem Kind in einem Haushalt leben, dieses Kind selbst betreuen und erziehen und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben.

    Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes kein Einkommen hatten oder bei denen kein Einkommen wegfällt, weil sie vor und nach der Geburt in unverändertem Umfang teilzeiterwerbstätig sind, erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro (entspricht 150 Euro ElterngeldPlus). Dies gilt auch für Eltern, die vor der Geburt Einkommen hatten und bei denen die Berechnung weniger als 300 Euro ergibt. Eltern, deren Einkommen vor der Geburt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben mehr als 2.770 Euro betrug (sogenanntes Elterngeld-Netto), bekommen den Höchstbetrag von 1.800 Euro (entspricht 900 Euro ElterngeldPlus). Darüberhinausgehendes Einkommen wird nicht durch das Elterngeld ersetzt.

    Kein Elterngeld erhielten bisher, d. h., für Geburten bis zum 31. März 2024 – Paare und getrennt Erziehende, die ein gemeinsames zu versteuerndes Einkommen von mehr als 300.000 Euro haben und Alleinerziehende, die ein zu versteuerndes Einkommen von 250.000 Euro haben.
    Diese Grenze wird für Geburten ab dem 1. April 2024 auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen einheitlich für Paare und Alleinerziehende abgesenkt.

    Eine erneute Absenkung der Einkommensgrenze erfolgt für Geburten ab dem 1. April 2025 auf 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen einheitlich für Paare und Alleinerziehende.

  • Basiselterngeld

    Das Basiselterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die ihr Kind in den ersten vierzehn Lebensmonaten vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind. Es soll das aufgrund der Geburt des Kindes ausfallende Erwerbseinkommen während der ersten vierzehn Lebensmonate eines Kindes teilweise ersetzen.

    Eltern haben einen Anspruch auf zwölf Monate Elterngeld. Wenn bei mindestens einem Elternteil eine Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit erfolgt, hat das Elternpaar einen Gesamtanspruch auf vierzehn Lebensmonate Elterngeld. Dann kann ein Elternteil für höchstens zwölf Monate Elterngeld beziehen und der andere Elternteil muss für mindestens zwei Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.

    Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist für Geburten ab 01. April 2024 grundsätzlich nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Die Neuregelung betrifft ausschließlich den gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld. Sobald einer der Elternteile ElterngeldPlus bezieht, kann der andere Elternteil auch länger als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bekommen.
    Eltern von Frühchen, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden, Eltern von Zwillingen, Drillingen oder weiteren Mehrlingen sowie Eltern von neugeborenen Kindern mit Behinderung und Geschwisterkindern mit Behinderung, für die sie den Geschwisterbonus erhalten, können weiter unverändert nach Bedarf, insbesondere für mehr als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.

    Monate, in denen die Mutter Anspruch auf Mutterschaftsleistungen hat, gelten als Basiselterngeldmonate der Mutter. Basiselterngeld kann weiter grundsätzlich bis zum 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden, wenn beide Elterngeld beantragen und einer der Elternteile weniger Einkommen hat als davor. Ab dem 13. Lebensmonat kann ein Elternteil allerdings nur dann Basiselterngeld bekommen, wenn der andere Elternteil im selben Zeitraum entweder kein Elterngeld oder ElterngeldPlus bezieht.

  • ElterngeldPlus

    Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird durch das ElterngeldPlus gestärkt. Es richtet sich vor allem an Eltern, die wieder frühzeitig in die Berufstätigkeit zurückkehren möchten und Einkünfte aus einer Teilzeittätigkeit beziehen. Es kann aber auch bezogen werden, wenn man keine Teilzeittätigkeit ausübt. Statt eines Monats Basiselterngeld können zwei Monate ElterngeldPlus in Anspruch genommen werden, welches maximal die Hälfte des ohne Teilzeiteinkommen zustehenden Elterngeldbetrages beträgt, wobei es jedoch den Eltern für den doppelten Zahlungszeitraum, d.h., auch über den 14. Lebensmonat hinauszusteht. Ab dem 15. Lebensmonat des Kindes muss mindestens ein Elternteil das ElterngeldPlus durchgängig in Anspruch nehmen.
    Ein gleichzeitiger Bezug von ElterngeldPlus beider Elternteile ist möglich.

  • Partnerschaftsbonus

    Der Partnerschaftsbonus fördert die partnerschaftliche Aufteilung von familiären und beruflichen Aufgaben, indem wenn beide Elternteile gleichzeitig in zwei bis vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten, ihnen zwei bis vier weitere Monate ElterngeldPlus zustehen.

  • Elterngeldrechner mit Planer

    Für die Ermittlung Ihres Elterngeldanspruchs möchten wir Sie auf den Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den dazugehörigen Erklärfilm Elterngeld hinweisen. Elterngeldrechner öffnen

  • Bearbeitungszeit

    Die Information über den aktuellen Bearbeitungsstand finden Sie hier:
    Information öffnen

  • Ansprechpartner*Innen

    Für allgemeine Fragen und Antragstellung ist das Familienservicebüro verfügbar: 030 9018 24000 oder Familienservicebuero@ba-mitte.berlin.de

    Die Terminvergabe für eine persönliche tiefgreifende Beratung erfolgt zu den unten aufgeführten Telefonsprechstunden direkt bei den zuständigen Mitarbeiter*innen.

    Termin- und Telefonsprechzeiten:

    Dienstag: von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag: von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Persönliche Sprechzeiten:

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

    Folgende Mitarbeiter*innen der Elterngeldstelle sind für Sie da:

    • 1. Sachbearbeiterin
      Fr. Meusel (Jug ZFD 601), Tel. (030) 9018 23380
    • Sachbearbeitung für Geburtstage vom 1. und 5.
      Fr. Garske (Jug ZFD 603), Tel. (030) 9018 23385
    • Sachbearbeitung für Geburtstage vom 30. und 31.
      Fr. Grünig (Jug ZFD 606), Tel. (030) 9018 23319
    • Sachbearbeitung für Geburtstage vom 6. bis 7. und 8.
      Hr. Holzhauer (Jug ZFD 607), Tel. (030) 9018 22761
    • Sachbearbeitung für Geburtstage vom 2. bis 3. und 4.
      Fr. Mätzschke (Jug ZFD 609), Tel. (030) 9018 22765
    • Sachbearbeitung für Geburtstage vom 25.
      Fr. Hanif (Jug ZFD 604), Tel. (030) 9018 23381
    • Sachbearbeitung für Geburtstage vom 26. bis 28.
      Hr. Lott (Jug ZFD 610), Tel. (030) 9018 23318
    • Sachbearbeitung für Geburtstage vom 9. bis 11.
      Fr. Neumann (Jug ZFD 613), Tel. (030) 9018 23379
    • Sachbearbeitung für Geburtstage vom 12. bis 13. und 14.
      Hr. Mogga (Jug ZFD 614), Tel (030) 9018 23389
    • Sachbearbeitung für Geburtstage vom 15. bis 24. und 29.
      durch Team Tel: (030) 9018 23331
  • Checkliste für die Antragstellung

    Der Antrag auf Elterngeld muss schriftlich oder digital bei der für den Wohnsitz zuständigen Elterngeldstelle eingereicht werden. Folgende Unterlagen werden benötigt:

    • Antragsformular mit Unterschrift, Erklärung zum Bezugszeitraum und ggf. Erklärung zum Einkommen
    • Geburtsurkunde des Kindes oder Geburtsbescheinigung, beim nichtehelichen Kind Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
    • Kopie(n) der Geburtsurkunden weiterer Kinder im Haushalt (für die Gewährung des Geschwisterbonus)
    • Kopien der Personalausweise beider Elternteile oder Reisepass und Meldebescheinigung*
    • bei Nicht-EU-Bürgern Aufenthaltstitel
    • Nachweis des nichtselbständigen Einkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes bzw. vor dem Beginn des Mutterschutzes durch die monatlichen Lohn-/ Gehaltsbescheinigungen
    • Nachweis über das Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt, ggf. Negativbescheinigung
    • Nachweis des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld nach der Geburt
    • Vereinbarung über die Elternzeit und ggf. eine Bestätigung des Arbeitgebers über die wöchentliche Arbeitszeit und das Nettoeinkommen
    • Nachweis des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit durch Steuerbescheid des Veranlagungszeitraumes/Kalenderjahres vor der Geburt des Kindes
  • Elterngeld beantragen

    Nur Personen, die ihren Wohnsitz im Bezirk Mitte von Berlin haben, können beim Jugendamt Mitte von Berlin Anträge auf Elterngeld stellen. Antragsteller_Innen, die ihren Wohnsitz nicht im Bezirk Mitte von Berlin haben, richten ihre Anträge bitte an das Jugendamt ihres Wohnortes bzw. Bezirkes.

    Die Online-Antragstellung wird empfohlen.Wichtig: Wir benötigen eine Kopie vom Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Unterlagen bitte nicht: knicken, falten, tackern und ohne Folien.

    Elterngeld Online beantragen
    (2023 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

  • Unterlagen nachreichen

    Anträge und Unterlagen können Sie weiterhin – wie gewohnt – postalisch übersenden oder persönlich in den Hausbriefkasten der Rathäuser Mitte, Tiergarten und Wedding einlegen.

    Wichtig: Unterlagen bitte nicht: knicken, falten, tackern und ohne Folien.

    Bezirksamt Mitte
    Jugendamt – Elterngeldstelle
    Karl-Marx-Allee 31
    10178 Berlin

Unterlagen zum Download: Antrag oder Veränderung mitteilen

Den bundeseinheitlichen Antrag auf Elterngeld, einen Änderungsantrag sowie ein Merkblatt finden Sie unter der Webseite von der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie: Webseite jetzt öffnen

Weitere Downloads:

  • Informationsbroschüre zum Elterngeld

    PDF-Dokument - Stand: 2024
    Dokument: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

  • Bescheinigung des Arbeitgebers

    PDF-Dokument (23.2 kB) - Stand: Juni 2019

  • Erklärung zur selbstständigen Arbeit

    PDF-Dokument (197.5 kB) - Stand: Januar 2018

  • Verdienstbescheinigung

    PDF-Dokument (26.1 kB) - Stand: 2018

  • Anlage: Partnerschaftsbonusmonate - Elternteil 1

    PDF-Dokument (48.8 kB) - Stand: Januar 2018

  • Anlage: Partnerschaftsbonusmonate - Elternteil 2

    PDF-Dokument (48.6 kB) - Stand: Januar 2018

Weiterführende Informationen zum Elterngeld:

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