Wenn in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes keine Einkünfte aus Erwerbstätigkeit erzielt wurden, steht ein Mindestbetrag von monatlich 300 Euro als Basiselterngeld oder 150 Euro als ElterngeldPlus zu. Sofern das Elterngeld aus einem vorangegangenen Erwerbseinkommen berechnet werden soll, beträgt dies in der Regel 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens aus dem Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt bzw. vor der Mutterschutzfrist. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss sowie beamtenrechtliche Bezüge werden auf das Elterngeld angerechnet.
Beträgt das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen in dem Zwölfmonatszeitraum weniger als 1.000 Euro, erhöht sich der Prozentsatz von 67 Prozent wie im nachstehenden Beispiel beschrieben:
Beispiel:
Durchschnittliches Einkommen vor Geburt: 400 Euro
Differenz zu 1.000 Euro = 600 Euro
600 : 2 × 0,1 = 30 Prozent
67 Prozent + 30 Prozent = 97 Prozent
zustehendes Elterngeld:
97 Prozent von 400 Euro = 388 Euro
Beträgt das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen in dem Zwölfmonatszeitraum zwischen 1.200 Euro und 1.240 Euro, reduziert sich der Prozentsatz von 67 Prozent wie im nachstehenden Beispiel beschrieben.
Beispiel:
Durchschnittliches Einkommen vor Geburt: 1.220 Euro
Differenz zu 1.200 Euro = 20 Euro
20 : 2 × 0,1 = 1 Prozent
67 Prozent – 1 Prozent = 66 Prozent
zustehendes Elterngeld:
66 Prozent von 1.220 Euro = 805,20 Euro
Beträgt das durchschnittlich monatlich Nettoeinkommen in dem Zwölfmonatszeitraum 1.240 Euro oder mehr, beträgt das Elterngeld 65 Prozent dieses Einkommens. Diese Regelungen gelten auch für Monate, in denen statt eines Basis-Elterngeldmonats zwei ElterngeldPlus-Monate in Anspruch genommen werden.
Mit dem Elterngeldrechner können sich Interessierte unverbindlich ausrechnen lassen, wie viel Elterngeld sie bekommen könnten und wie sich die Varianten des Elterngeldes den individuellen Bedürfnissen entsprechend am sinnvollsten kombinieren lassen.
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