Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, das Verkehrsgutachten, hinsichtlich eines wesentlich höher zu erwartenden Verkehrsaufkommens als angenommen, kritisch zu prüfen.
Begründung:
Auf Seite 147 (302ah) der Abwägung wird in einer Stellungnahme dargestellt, dass bei
vergleichbaren Projekten mit ca. doppelt so hohem Kunden- und Lieferverkehr gerechnet
wird. In der Antwort der Verwaltung heißt es, dass
Senatsverwaltung hat bestätigt, dass die zusätzlich ermittelten Verkehre nach
herkömmlichen und bewährten Methodiken der Verkehrsplanung erfolgt sind
Im Verkehrsgutachten sind zahlreiche Punkte enthalten, die nicht stimmig sind, u. a.:
- Im Bebauungsplanverfahren Möckernkiez (öffentliche Auslegung 16.04.12 bis 16.05.12) wurde von höheren Verkehrszahlen für die Yorckstraße ausgegangen.
Auch die in diesem B-Plan-Verfahren ermittelten durch das Bauvorhaben Möckernkiez bewirkten zusätzlichen Verkehre hätten berücksichtigt werden müssen.
- Das Verkehrsgutachten geht von 10.000 m² Verkaufsfläche aus (siehe Tabelle auf
Seite 14 des Gutachtens). Das ist immerhin ein gutes Viertel weniger als die tatsächlich geplante Verkaufsfläche. Also, selbst wenn man die Systematik des Verkehrsgutachtens akzeptiert, müsste man von wesentlich höheren Zahlen für den durch das Vorhaben erzeugten Verkehr ausgehen.
- Auf Seite 12 des Verkehrsgutachten ist die Rede von einer zusätzlichen Linksabbiegerspur auf der Yorckstraße von Osten kommend, um in die Bautzener
- Str. abzubiegen. Diese Linksabbiegerspur wird bei der Berechnung der Leistungsfähigkeit des Knotens mit herangezogen, ist jedoch im Erschließungsplan nicht eingezeichnet. In der Abwägung auf Seit 148 wird der Widerspruch nicht aufgeklärt, sondern lapidar behauptet: „Einen gesonderten Linksabbiegestreifen gibt es nicht“.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten.
StadtQM 20.02.2013
Zurückgezogen.