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Drucksache - DS/0473/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Geschäftsordnung der BVV wird in Bezug auf § 19, 2 dahingehend geändert, dass die Einbringung von Resolutionen wie die mündlichen Anfragen - bis spätestens dienstags um 10.00 Uhr zu erfolgen haben. Begründung: Die Konkretisierung des Einbringungszeitpunktes dient der Verwaltungsvereinfachung und schließt eine mögliche Interpretationslücke. Es liegt im Interesse der einbringenden Fraktion, ihren Entwurf frühzeitig den anderen Fraktionen zukommen zu lassen, so dass diese in ihren Fraktionen auch darüber beraten können.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung.
BüTra 17.01.2013
Die Fraktion der SPD übernimmt den Änderungsantrag der Fraktion B’90/Die Grünen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
§ 19 Abs. 2 Satz 1 der GO-BVV wird wie folgt geändert:
Resolutionen sind spätestens zwei Tage vor der BVV bis 15:00 Uhr über das Büro der BVV der Vorsteherin/dem Vorsteher einzureichen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
§ 19 Abs. 2 Satz 1 der GO-BVV wird wie folgt geändert:
Resolutionen sind spätestens zwei Tage vor der BVV bis 15:00 Uhr über das Büro der BVV der Vorsteherin/dem Vorsteher einzureichen.
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