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Drucksache - DS/0522-05/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu veranlassen, dass alle Schutzgüter bei der Kompensationsberechnung berücksichtigt werden.
Begründung:
Auf Seite 132, in Stellungnahme 302r heißt es
Auch der Eingriffsausgleich muss vollständig sein, d.h. für alle Schutzgüter erreicht werden. Dies ist nicht gegeben. Damit ist der Eingriff als nicht ausgeglichen zu bewerten. Ausgeglichen ist einzig und allein die Neuversiegelung, nicht jedoch die Eingriffe in Natur und Landschaft.
Die Antwort des Stadtplanungsamt hierauf ist lediglich formal: Auf Seite 131 der Abwägung schreibt das Amt:
Das ausführliche Verfahren wurde in dem Planfall begründet nicht angewendet. Hintergrund ist, dass es fachlich geboten ist, die gleiche Methode zur Ermittlung des Eingriffs anzuwenden, wie zur Beurteilung der Ausgleichsfläche.
Kein Wort verliert das Amt über die fehlende Berücksichtigung der anderen Schutzgüter, über den Verlust an Flora und Fauna auf den beiden am Grundstück vorbeiführenden Bahnböschungen. Im Sommer 2010 wurden die Gärten auf der westlichen Böschung geräumt, im Winter 2010/11 dann der Baumbestand auf beiden Böschungen. Beide Böschungen werden als wichtige Biotopverbindungen im Landschaftsprogramm und im FNP dargestellt und sollten bei der Kompensationsberechnung berücksichtigt werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten.
StadtQM 20.02.2013
Zurückgezogen. |
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