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Drucksache - DS/0522-04/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt die Planunterlagen zum Projekt so aufzubereiten, dass Höhenlage und Neigung des Parkplatzes, die Höhe der Stützmauer des Parkplatzes zur Yorckstraße, die Neigung der Rampen für LKW-, PKW-Verkehr und Fußgänger ablesbar werden.
Begründung:
In den Projektunterlagen und im Bebauungsplanunterlagen sind keine konsistenten Höhenangaben zu finden. In der Begründung zum Bebauungsplan auf Seite 68 ist von einer Höhenlage von 1,5 m über dem Straßenniveau die Rede. Diese Höhenstufe würde Lärm und Luftschadstoffe in die Yorckstraße reflektieren, was zu einer weiteren Erhöhung der hier schon sehr hohen Belastung führen würde.
Auf Seite 152 der Abwägung heißt es:
Keine befahrbare Fläche des Parkplatzes hat Steigungen über 4 %. In der für Straßenlärm heranzuziehenden Richtlinie RLS-90 werden Zuschläge für geneigte Flächen erst ab 5 % vergeben.
Die einzige Stelle, an der die Neigung jedoch nachgemessen werden kann, ist die LKW-Zufahrt, die im Schnitt der Projektunterlagen dargestellt wird. Hier beträgt die Steigung schon ca. 7%.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten.
StadtQM 20.02.2013
Zurückgezogen. |
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