Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung
Gremium: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung
Datum: Do, 19.01.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bestätigung des Protokolls vom 14.12.2011      
Ö 3  
Geschäftsordnung der BVV      
Ö 3.1  
Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: Bezug zur DS/0001-4/IV (§60 Absatz 3)  
DS/0001-05/IV  
Ö 3.2  
GO - Große Anfragen  
DS/0001-08/IV  
Ö 3.3  
§ 38 der GO, Abschnitt (3)  
DS/0001-19/IV  
Ö 3.4  
§ 12 der GO, Abschnitt (1) und (2)  
DS/0001-10/IV  
Ö 3.5  
§ 16 der GO, Abschnitt (4) und (6)  
DS/0001-11/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§ 16 der GO, „Arbeitsweise der Ausschüsse“, Abschnitt (4), der lautet:

 

„Die/der Vorsteher/in hat das Recht, den Sitzungen der Ausschüsse, denen sie/er nicht als Mitglied angehört, mit beratender Stimme beizuwohnen. Jede/r Bezirksverordnete ist berechtigt, an den Ausschusssitzungen als Gast teilzunehmen. Mit Zustimmung des Ausschusses kann ihr/ihm das Wort erteilt werden.“

 

wird geändert in:

 

Die/der Vorsteher/in hat das Recht, den Sitzungen der Ausschüsse, denen sie/er nicht als Mitglied angehört, mit beratender Stimme beizuwohnen. Jede/r Bezirksverordnete ist berechtigt, an den Ausschusssitzungen als Gast teilzunehmen.

 

§ 16 der GO, „Arbeitsweise der Ausschüsse“, Abschnitt (6), der lautet:

 

„Die Ausschüsse können sachkundige und/oder betroffene Personen hinzuziehen. Über das Rederecht anwesender Gäste entscheidet der jeweilige Ausschuss. Der Ausschuss kann mit den Stimmen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder eine Redezeitbegrenzung festlegen. Ausschussmitglieder haben, wenn sie dies verlangen, Vorrang bei der Erteilung des Wortes. Sind Haushaltsmittel erforderlich, bedarf das Anhören von Sachverständigen der Zustimmung der/des Vorsteher(s)in.“

 

wird geändert in:

 

Die Ausschüsse können sachkundige und/oder betroffene Personen hinzuziehen. Der Ausschuss kann mit den Stimmen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder eine Redezeitbegrenzung für Gäste festlegen. Ausschussmitglieder haben, wenn sie dies verlangen, Vorrang bei der Erteilung des Wortes. Sind Haushaltsmittel erforderlich, bedarf das Anhören von Sachverständigen der Zustimmung der/des Vorsteher(s)in.

 

Begründung:

 

Mit dem Beschluss der Drucksache 0001-6/IV in der BVV am 27.10.2011 wurde § 16 Abs.6 Satz 2 neu gefasst. Er lautet neu: „Anwesende Gäste haben ein Rederecht.“ Eine vorher gehende Zustimmung bzw. Entscheidung über das Rederecht anwesender Gäste durch den Ausschuss ist seitdem nicht mehr erforderlich.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung.

 

BüTra 19.01.2012

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§ 16 Absatz 4 der GO „Arbeitsweise der Ausschüssewird geändert in:

 

Die/der Vorsteher/in hat das Recht, den Sitzungen der Ausschüsse, denen sie/er nicht als Mitglied angehört, mit beratender Stimme beizuwohnen. Jede/r Bezirksverordnete ist berechtigt, an den Ausschusssitzungen als Gast teilzunehmen.

 

§ 16 Absatz 6 der GO „Arbeitsweise der Ausschüsse“ wird geändert in:

 

Die Ausschüsse können sachkundige und/oder betroffene Personen hinzuziehen. Der Ausschuss kann mit den Stimmen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder eine Redezeitbegrenzung für Gäste festlegen. Ausschussmitglieder haben, wenn sie dies verlangen, Vorrang bei der Erteilung des Wortes. Sind Haushaltsmittel erforderlich, bedarf das Anhören von Sachverständigen der Zustimmung der/des Vorsteher(s)in.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

§ 16 Absatz 4 der GO „Arbeitsweise der Ausschüssewird geändert in:

 

Die/der Vorsteher/in hat das Recht, den Sitzungen der Ausschüsse, denen sie/er nicht als Mitglied angehört, mit beratender Stimme beizuwohnen. Jede/r Bezirksverordnete ist berechtigt, an den Ausschusssitzungen als Gast teilzunehmen.

 

§ 16 Absatz 6 der GO „Arbeitsweise der Ausschüsse“ wird geändert in:

 

Die Ausschüsse können sachkundige und/oder betroffene Personen hinzuziehen. Der Ausschuss kann mit den Stimmen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder eine Redezeitbegrenzung für Gäste festlegen. Ausschussmitglieder haben, wenn sie dies verlangen, Vorrang bei der Erteilung des Wortes. Sind Haushaltsmittel erforderlich, bedarf das Anhören von Sachverständigen der Zustimmung der/des Vorsteher(s)in.

   
    07.12.2011 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.5 - überwiesen
   
   
    19.01.2012 - Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung
    Ö 3.5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    25.01.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 3.6  
§ 16 der GO, Abschnitt (10)  
DS/0001-12/IV  
Ö 3.7  
§ 17 der GO, Abschnitt (1)  
DS/0001-13/IV  
Ö 3.8  
§ 18 der GO, Abschnitt (2)  
DS/0001-14/IV  
Ö 3.9  
§ 27a der GO, Abschnitt (1)  
DS/0001-16/IV  
Ö 3.10  
§ 27 der GO, EinwohnerInnenanfragen  
DS/0001-15/IV  
Ö 3.11  
§ 27a der GO, Abschnitt (6)  
DS/0001-17/IV  
Ö 3.12  
§ 31 der GO, Abschnitt (4) und Abschnitt (5)      
Ö 3.13  
§ 39 der GO  
DS/0001-20/IV  
Ö 3.14  
§ 40 der GO, Abschnitt (4)  
DS/0001-21/IV  
Ö 3.15  
§ 41 der GO, Abschnitt (6)  
DS/0001-22/IV  
Ö 3.16  
§ 9, § 9a, § 46 (Abschnitt 3)  
DS/0001-23/IV  
Ö 3.17  
§ 53 Protokolle  
DS/0001-24/IV  
Ö 3.18  
§ 59 Ordnungsgewalt  
DS/0001-25/IV  
Ö 4     Bürgerbeteiligung      
Ö 4.1  
Initiative Aktionsräume plus - Aktionsraum Kreuzberg Nordost Festlegung einer Prioritätenliste für die Programmplanung Programmjahr 2012  
Enthält Anlagen
DS/0016/IV  
Ö 5     Verwaltungsmodernisierung      
Ö 5.1  
DS/1417/III - Effektivität des Immobilienservices  
Enthält Anlagen
DS/0009/IV  
Ö 6  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 7  
Verschiedenes      
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: