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Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt
Bezüglich der Bürgerbeteiligungsmittel und der vorläufigen Haushaltswirtschaft verweist BzBm Herr Dr. Schulz auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage SA/006/IV (siehe Anlage).
BzBm Herr Dr. Schulz bericht auf eine Email der Fraktion der PIRATEN, dass die Mittel des Schul- und Sportanlagensanierungsprogramms, die von den Bezirken nur verwaltet werden, auch während der vorläufigen Haushaltswirtschaft verausgabt werden können, sofern die Notwendigkeit jeder Einzelmaßnahme im Sinne des § 89 VvB begründet werden kann. Die Begründung wird allgemein als unproblematisch angesehen. Zur Tatsächlichen Bewirtschaftung Bedarf es noch der ‚Bestückung’ (Bereitstellung der Mittel) in den entsprechenden Unterkonten.
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