Auszug - § 12 der GO, Abschnitt (1) und (2)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung
TOP: Ö 3.4
Gremium: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 19.01.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
DS/0001-10/IV § 12 der GO, Abschnitt (1) und (2)
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
DS/0001/IV
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
  Jaath, Kristine
Drucksache-Art:ÄnderungsantragBeschluss
 
Wortprotokoll

Der Ausschuss empfiehlt der BVV einstimmig, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen:

Der Ausschuss empfiehlt der BVV einstimmig, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen:

 

§ 12 Absatz 1 der GO „Zusammensetzung des Ältestenrates wird geändert in:

 

Der Ältestenrat wird in der ersten Sitzung von der BVV gebildet. Er besteht aus der/dem Vorsteher/in, ihrer/seiner Stellvertreter/in und einer von der BVV festzusetzenden Zahl von Mitgliedern. Jede Fraktion und jede Gruppe muss im Ältestenrat vertreten sein. Sie benennen der/dem Vorsteher/in die Mitglieder schriftlich. Stellvertretung ist zulässig.

 

§ 12 Absatz 2 der GO „Zusammensetzung des Ältestenrates“ wird gestrichen.

 

 
 

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