Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung
Gremium: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung
Datum: Do, 19.01.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bestätigung des Protokolls vom 14.12.2011      
Ö 3  
Geschäftsordnung der BVV      
Ö 3.1  
Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: Bezug zur DS/0001-4/IV (§60 Absatz 3)  
DS/0001-05/IV  
Ö 3.2  
GO - Große Anfragen  
DS/0001-08/IV  
Ö 3.3  
§ 38 der GO, Abschnitt (3)  
DS/0001-19/IV  
Ö 3.4  
§ 12 der GO, Abschnitt (1) und (2)  
DS/0001-10/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§ 12 der GO, „Zusammensetzung des Ältestenrates“, Abschnitt (1), der lautet:

 

„Der Ältestenrat wird in der ersten Sitzung von der BVV gebildet. Er besteht aus der/dem Vorsteher/in, ihrer/seiner Stellvertreter/in und einer von der BVV festzusetzenden Zahl von Mitgliedern. Jede Fraktion muss im Ältestenrat vertreten sein. Gruppen können mit beratender Stimme an den Sitzungen des Ältestenrats teilnehmen. Die Fraktionen und Gruppen benennen der/dem Vorsteher/in die Mitglieder schriftlich“.

 

wird geändert in:

 

Der Ältestenrat wird in der ersten Sitzung von der BVV gebildet. Er besteht aus der/dem Vorsteher/in, ihrer/seiner Stellvertreter/in und einer von der BVV festzusetzenden Zahl von Mitgliedern. Jede Fraktion und jede Gruppe muss im Ältestenrat vertreten sein. Sie benennen der/dem Vorsteher/in die Mitglieder sowie deren StellvertreterInnen schriftlich.

 

§ 12 der GO, „Zusammensetzung des Ältestenrates“, Abschnitt (2), der lautet:

 

„Stellvertretung ist zulässig, ist aber der/dem Vorsteher/in im Ältestenrat mitzuteilen“.

 

wird gestrichen.

 

Begründung:

 

zu Abschnitt (1)

Im Ältestenrat sollen neben den Fraktionen auch die Gruppen vertreten sein. Sie zählen ebenso zu den gewählten VolksvertreterInnen der BVV Friedrichshain-Kreuzberg wie die Fraktionen und sollen deshalb in die Aushandlungsprozesse im Ältestenrat gleichberechtigt mit einbezogen sein.

Es erschließt sich darüber hinaus nicht, was genau die Funktion einer „beratenden Stimme“ sein soll, mit der Gruppen bisher im Ältestenrat agieren dürfen. Mit einer den Fraktionen gleichgestellten Vertretung im Ältestenrat für Gruppen erübrigt sich eine genauere Definition dieser Formulierung.

 

zu Abschnitt (2)

Dass Mitglieder des Ältestenrats sich vertreten lassen, wenn sie den Sitzungstermin selbst nicht wahrnehmen können, ist gängige Praxis. Es ist deshalb völlig ausreichend, dass die Fraktionen der VorsteherIn gegenüber ihre Mitglieder im Ältestenrat sowie deren Vertretung benennen. Dass die Fraktionen neben ihren ständigen Mitgliedern außerdem deren StellvertreterInnen benennen, ist in Abschnitt 1 von § 12 neu eingefügt. Abschnitt 2 kann deshalb ersatzlos gestrichen werden.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung.

 

BüTra 19.01.2012

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§ 12 Absatz 1 der GO „Zusammensetzung des Ältestenrates wird geändert in:

 

Der Ältestenrat wird in der ersten Sitzung von der BVV gebildet. Er besteht aus der/dem Vorsteher/in, ihrer/seiner Stellvertreter/in und einer von der BVV festzusetzenden Zahl von Mitgliedern. Jede Fraktion und jede Gruppe muss im Ältestenrat vertreten sein. Sie benennen der/dem Vorsteher/in die Mitglieder schriftlich. Stellvertretung ist zulässig.

 

§ 12 Absatz 2 der GO „Zusammensetzung des Ältestenrateswird gestrichen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

§ 12 Absatz 1 der GO „Zusammensetzung des Ältestenrates wird geändert in:

 

Der Ältestenrat wird in der ersten Sitzung von der BVV gebildet. Er besteht aus der/dem Vorsteher/in, ihrer/seiner Stellvertreter/in und einer von der BVV festzusetzenden Zahl von Mitgliedern. Jede Fraktion und jede Gruppe muss im Ältestenrat vertreten sein. Sie benennen der/dem Vorsteher/in die Mitglieder schriftlich. Stellvertretung ist zulässig.

 

§ 12 Absatz 2 der GO „Zusammensetzung des Ältestenrateswird gestrichen.

   
    07.12.2011 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.4 - überwiesen
   
   
    19.01.2012 - Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung
    Ö 3.4 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    25.01.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 3.5  
§ 16 der GO, Abschnitt (4) und (6)  
DS/0001-11/IV  
Ö 3.6  
§ 16 der GO, Abschnitt (10)  
DS/0001-12/IV  
Ö 3.7  
§ 17 der GO, Abschnitt (1)  
DS/0001-13/IV  
Ö 3.8  
§ 18 der GO, Abschnitt (2)  
DS/0001-14/IV  
Ö 3.9  
§ 27a der GO, Abschnitt (1)  
DS/0001-16/IV  
Ö 3.10  
§ 27 der GO, EinwohnerInnenanfragen  
DS/0001-15/IV  
Ö 3.11  
§ 27a der GO, Abschnitt (6)  
DS/0001-17/IV  
Ö 3.12  
§ 31 der GO, Abschnitt (4) und Abschnitt (5)      
Ö 3.13  
§ 39 der GO  
DS/0001-20/IV  
Ö 3.14  
§ 40 der GO, Abschnitt (4)  
DS/0001-21/IV  
Ö 3.15  
§ 41 der GO, Abschnitt (6)  
DS/0001-22/IV  
Ö 3.16  
§ 9, § 9a, § 46 (Abschnitt 3)  
DS/0001-23/IV  
Ö 3.17  
§ 53 Protokolle  
DS/0001-24/IV  
Ö 3.18  
§ 59 Ordnungsgewalt  
DS/0001-25/IV  
Ö 4     Bürgerbeteiligung      
Ö 4.1  
Initiative Aktionsräume plus - Aktionsraum Kreuzberg Nordost Festlegung einer Prioritätenliste für die Programmplanung Programmjahr 2012  
Enthält Anlagen
DS/0016/IV  
Ö 5     Verwaltungsmodernisierung      
Ö 5.1  
DS/1417/III - Effektivität des Immobilienservices  
Enthält Anlagen
DS/0009/IV  
Ö 6  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 7  
Verschiedenes      
               
 
 

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