Ich
frage das Bezirksamt:
1.
Wie
stellen sich, nachdem das Gesundheitsdienstreformgesetzes ein Jahr in Kraft
ist, dessen Auswirkungen im Bezirk dar und gibt es noch immer Probleme bei der
Umsetzung?
- Welche Auswirkungen zeigen sich vor allem im Bereich
der psychiatrischen Versorgung, insbesondere der Kinder- und
Jugendpsychiatrie und der Suchthilfe?
- Wird es noch weitere Einschränkungen bei den
Beratungsangeboten geben und wenn, welcher Art werden sie sein?
- Beabsichtigt das Bezirksamt
eine ausführliche Gesundheits- und Sozialberichterstattung und wenn, bis
wann kann damit gerechnet werden?
Herr
Mildner-Spindler:
Zu 1:Mit
dem Gesundheitsdienstreformgesetz von vor einem Jahr hat das Land Berlin sich
dazu entschlossen, ein Reformgesetz des öffentlichen Gesundheitsdienstes auf
den Weg zu bringen, was den öffentlichen Gesundheitsdienst in seiner
Orientierung, wie seiner Leistungen in Berlin auf eine einheitliche Grundlage
stellt. Die Orientierung ist, dass das
Land Berlin sich bei der Organisation und Beschreibung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
von einem Leitbild leiten lässt, dass sich orientiert an der Organisation eines
öffentlichen Gesundheitsdienstes , der auf Planung, Qualitätssteuerung und
Gewährleistungen von Angeboten, Leistungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes
ausgehen, die den öffentlichen Gesundheitsdienst sozial kompensatorisch vor
allen Dingen auf hin arbeiten lassen, dass benachteiligten der Weg in die
Versorgungssysteme des Gesundheitssystems gewährleistet wird und das auf der
anderen Seite das Land Berlin seiner Verpflichtung gerecht wird, das Land
insgesamt nach dem Leitbild des gesunden Städtenetzwerkes zu organisieren. Sie
fragen nach den Auswirkungen im Bezirk und nach Problemen der Umsetzung. Ich
denke, sie lassen sich dabei davon leiten, was wir mit dem Gesundheitsamt vor
einer Woche die Möglichkeit hatten, im Jugendhilfeausschuss vorzustellen, in
Hinblick auf die gegenwärtige Situation des Gesundheitsamtes im Bezirk.
Insofern wiederhole ich das, was unser Amt letzte Woche im JHA vorgestellt hat.
Es gibt in der Tat derzeit 2 Problemfelder bei der Realisierung, Orientierung
des Gesundheitsdienstreformgesetzes. Das betrifft zum einen die personelle
Ausstattung des öffentlichen Gesundheitsdienstes verbunden mit der Novellierung
des GDG war, dass die Bezirke in die Ausstattung der Gesundheitsämter auch
sozusagen eine auskömmliche Ausstattung hoffen konnten. Dieses war so zugesagt.
Bei der Bestimmung der unterschiedlichen Leistungen des Gesundheitsdienstes für
unseren Bezirk bedeutet das konkrete , dass wir einen Einstellungskorridor von
6,5 Personalstellen durch die Fachverwaltung eingeräumt bekommen haben. Dieser
Einstellungskorridor notwendig, um fachpersonal für das Gesundheitsamt durch
Außeneinstellung gewinnen zu können, ist derzeit nicht gewährleistet, da im
Unterschied zur Fachverwaltung die
Finanzverwaltung den Einstellungskorridor wesentlich reduziert hat. Das kann in
der Perspektive bei Ausscheiden von MitarbeiterInnen, Ärzten, Psychologen im
Gesundheitsamt dann tatsächlich zu nichtbesetzten Stellen führen. Das ist das
eine Problem, das andere Problem das ist das Problem, was wir alle miteinander
verfolgt haben, wo sich die BVV ja auch zu verständigt hat, wo ich die
Gelegenheit hatte, ihnen mit einer VzK zu berichten, wie wir uns als BA
verhalten haben. Das ist sozusagen das Inkrafttreten der
Gesundheitsdienstzuständigkeitsverordnung. Die
Gesundheitsdienstzuständigkeitsverordnung die darauf orientiert, dass sozusagen
mit einer Verordnung geregelt ist, welche Leistungen des öffentlichen
Gesundheitsdienstes in jedem Bezirk vorgehalten, welche
Beratungsstellenleistung überbezirklich durch ein Bezirk für mehrere Bezirke
vorgehalten werden bzw. wo ein Beratungsangebot durch einen Bezirk für das
gesamte Land Berlin organisiert werden soll. Dort gibt es seit Herbst
vergangenen Jahres Diskussionen auf Landesebene und Streitigkeiten zwischen
einzelnen Bezirken. Unser Bezirk ist davon betroffen zum einen was das Zentrum
für sexuell übertragbare Krankheiten und Familienplanung betrifft. Dort sollen
wir eine von 3 Beratungsstellen für das Land Berlin sein. Da gibt es in den
Bezirken noch unterschiedliche Positionen dazu. Unser Angebot als solches ist
dadurch allerdings nicht infrage gestellt und wir haben das Problem die
Hörberatungsstelle, die Diskussion der
Organisation der Hörberatungsstelle in einer bezirklichen Verantwortung für das
Land Berlin. Die Streitigkeit konkret zwischen Neukölln und
Friedrichshain-Kreuzberg, wobei ich einräumen muss, dass wir als Bezirk
eigentlich nicht streitend, jedenfalls nicht streitend wie Neukölln sich dort
gebärdet, daran beteiligen. Die Gesundheitszuständigkeitsverordnung sieht vor,
dass unser Bezirk nur Beratungsstelle für das Land Berlin organisieren soll.
Unsere Hörberatungsstelle entspricht in ihrer Orientierung und in ihrem Angebot
den Ansprüchen einer Hörberatungsstelle, wie sie der öffentliche
Gesundheitsdienst vorsieht, nämlich sozialkompensatorisch und subsidiär ein
Angebot zu machen, um über Beratung Betroffenen den Weg zu Hilfeleistungen, die
dann anders finanziert sind zu ermöglichen , dort anzusetzen wo Auffälligkeiten
bemerkt werden, Eltern zu beraten, den Weg in medizinische und therapeutische
Hilfe dann zu finden. Das ist noch nicht geklärt, das Abgeordnetenhaus von
Berlin hat sich darauf verständigt, nachdem ursprünglich die Entscheidung mit
der Gesundheitszuständigkeitsverordnung für Friedrichshain-Kreuzberg gefallen
war, nun ein Modell zu verfolgen, dass da heißt es sollen in Berlin 2
Beratungsstellen in einer bezirklichen Verantwortung organisiert werden. Wir haben
ja ähnliche Modelle beim Kinder- und Notdienst Angebote an verschiedenen
Standorten in einer bezirklichen Verantwortung. Die Orientierung von Seiten der
Senatsverwaltung ist, dass FK die Verantwortung für die beiden
Hörberatungsstellen im OT Friedrichshain / Koppenstraße und in Neukölln
übernehmen soll. Dieses ist von Neukölln blockiert. Die zuständige Stadträtin
hat vor nicht ganz 2 Wochen erklärt eine Beratung konzeptionell sich darüber
verständigt werden sollte, ist es möglich, in bezirklicher, in Verantwortung
eines Bezirkes 2 Beratungsstellen zu organisieren, blockiert indem sie erklärt
hat, sie sei gekommen um mitzuteilen, dass Neukölln eine
Gesundheitsdienstzuständigkeitsverordnung in der Neukölln von FK regiert wird
nie zustimmen wird. Das ist die aktuelle Situation. Das blockiert im Moment das
gesamte voranschreiten des Inkrafttretens der
Gesundheitsdienstzuständigkeitsverordnung. Zu 2: Das
Gesundheitsdienstreformgesetz hat keine Auswirkungen auf Versorgung auf
Klienten. Im JHA vor einer Woche hat der kinder- und jugendpsychiatrische
Dienst darauf hingewiesen, dass wir tatsächlich im Bezirk ein
Versorgungsproblem haben, da es im Bezirk nur einen niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater
gibt. Das ist aber nicht Zuständigkeit des Gesundheitsdienstreformgesetzes
fällt die Organisation des kinder- und jugendpsych. Dienstes. Er hält seine
Beratungsdienste vor sowohl im OT Kreuzberg, in der Urbanstraße als auch in
Friedrichshain, in der Koppenstraße, wir könnten zukünftig personell mit einem
Engpass betroffen sein, mit den Auswirkungen, die ich geschildert habe. Auf der
anderen Seite hat sich das BA sich in diesem Jahr darauf verständigt, wie wir
oder den Kinder- und jugendpcychatrischen Dienst sozusagen die Stellenbesetzung
einer Kinder- und Jugendpsychologin zu gestatten. Das ist auf den Weg gebracht.
Das werden wir auch mit dem Einstellungskorridor hoffentlich bewerkstelligen
können und wir werden dort einen türkischsprachige Kinder- und
Jugendpsychologin einstellen, um sozusagen die Arbeit in der Urbanstraße zu
verstärken. Zu 3: Diese Frage impliziert, dass das Geundheitsdienstreformgesetz
auf eine Einschränkung von Beratungsleistungen angelegt war bzw. sich in
diese Richtung auswirkt. Dem ist nicht
der Fall. Wir haben Einschränkungen bei bestimmten Angeboten des öffentlichen
Gesundheitsdienstes, die hängen mit der Stellenbesetzungssituation zusammen.
Wir haben seit Sommer 2006 die Stelle einer Hygieneärztin frei zu besetzen. Das
wird stellv. Durch die Amtsärztin wahrgenommen. Aufgabenbereiche der Umweltmedizin
kann sie aufgrund dessen, dass sie dafür nicht die Qualifikation hat, so nicht
wahrnehmen. Sie kann sich die Qualifikationen ein halbes Jahr, ein dreiviertel
Jahr vor dem Ruhestand nicht unbedingt nicht mehr aneignen. Das wäre die
falsche Entwicklung. Unser Ziel ist es immer noch diese Stellen, die wir
explizit vorzuhalten haben, natürlich wieder zu besetzen. Im JHA vergangener
Woche wurde darauf hingewiesen, dass es nicht der einzige Platz. Ich werde es
diese Woche Freitag auf der Gesundheitsstadträtesitzung wiederum auch
thematisieren. Ist die absehbare Entwicklung im Kinder- und
Jugendgesundheitsdienst, wo in diesem Jahr 2 Ärztinnen aus dem Dienst
ausscheiden werden. Wir haben von der Fachverwaltung die Genehmigung über einen
Einstellungskorridor diese Stelle unmittelbar wider zu besetzen. Mit einem
reduzierten Einstellungskorridor seitens der Senatsfinanzverwaltung werden wir
das nicht bewerkstelligen können, sodass dort absehbar die
Einschulungsuntersuchungen der nächsten Jahre Engpässe bzw. nicht nur Engpässe
sondern eben die Herausforderung steht, zu schauen, wie wir die
Einschulungsuntersuchungen dann sozusagen durch Fremdvergabe eventuell werden
realisieren können, was wir sehr bedauern würden, weil gerade die
Einschulungsergebnisse für uns eine wichtige Datenausgangsbasis sind, um
Gesundheitsberichterstattung zu machen, aber auch um die Jugendhilfe zu
beraten. Ja, zu 4: Die Gesundheist- und Sozialberichterstattumng ist ein
wesentlicher Bestandteil der Aufgaben des öffentlichen Geusndheitsdienstes ,
auch nach dem Gesundheistdienstereformgesetz und selbstverständlich werden wir
diese Aufgabe wahrnehmen, so wie das in der Vergangenheit, abgestuft auf
Landesebene und Bezirksebene auch wahrgenommen worden ist. Das ist eine
Aufgabe, die in der Plan- und Leitstelle zu verorten ist bzw. verortet, die ja
dort schon verortet ist. Für eine Erneuerung oder eine Fortschreibung der
Sozial- und Gesundheitsberichterstattung warten wir derzeit auf die nächsten
Sozialstrukturatlas der Senatsverwaltung für Gesundheit. Mir ist aufgeschrieben
worden, dass nach Aussage des zuständigen Mitarbeiters Herrn M-Schmidt 2008 ein
solcher Strukturatlas zu erwarten ist und wir werden unsere Arbeitsplanung und
wir werden auch unsere Orientierung der Plan- und Leitstelle in ihrer
Aufgabenverantwortung auf solche Termine ausrichten. .