Drucksache - DS/0188/III  

 
 
Betreff: Zusätzliche ungedeckte Sportstätte im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKE.PDSVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
28.03.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Sport Entscheidung
01.04.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Stadtplanung und Bauen Vorberatung
17.04.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen vertagt   
22.04.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen gemeinsam mit Sport mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.05.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg erledigt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.03.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Sport Vorberatung
Stadtplanung und Bauen Vorberatung
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.04.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 20.03.2007 PDF-Dokument
2. Version vom 25.03.2009 PDF-Dokument

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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob und wo im Programmgebiet Stadtumbau West am Kreuzberger Spreeufer eine ungedeckte Sportanlage errichtet werden kann.

Der BVV soll bis zur Maisitzung berichtet werden.

 

Begründung:

Im Dezember 2006 ist die Sportanlagenstatistik Berlin 2005 (Stichtag 31.12.2005) durch die Senats­verwaltung für Inneres und Sport veröffentlicht worden. Hiermit wurde bekannt, dass

 

Ungedeckte Sportanlaqen (dazu zählen Sport‑ und Tennisplätze, 400m‑Rundlauf‑bahnen und Leicht­athletikanlagen)

 

Mit einem Versorgungsgrad von lediglich 32,24 % liegt der Bezirk an letzter Stelle im Berliner Vergleich. Den vorletzten Platz nimmt Marzahn‑Hellersdorf mit 44,85% ein, dann folgt Mitte mit 47,48%. Alle ande­ren Bezirke liegen zum Teil deutlich über 50%. Der Landesdurchschnitt ist mit 61,4% angegeben.

 

Gedeckte Sportanlagen (dazu zählen hauptsächlich Sporthallen sowie Konditions‑, Kraft‑ und Mehr­zweckräume)

 

Auch hier nimmt der Bezirk mit einer Versorgung von 48,74% den letzten Platz ein. Es folgt der Bezirk Mitte mit 49,07%. Die anderen Bezirke liegen überwiegend bei mehr als 60%. Der Berliner Durchschnitt liegt hier wie bei den ungedeckten Sportanlagen ebenfalls bei 61,4%.

 

Im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Diskussion um den Fichtebunker müssen alle Möglichkeiten geprüft werden, um den Versorgungsgrad bei ungedeckten Sportanlagen zu verbessern. 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache DS/0188/III  wird mehrheitlich angenommen

 

 

Die  Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.05.07 mit der Drucksache DS 0188/III– Zusätzliche ungedeckte Sportstätte im Bezirk folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung bittet das Bezirksamt zu prüfen, ob und wo im Programmgebiet Stadtumbau West am Kreuzberger Spreeufer eine ungedeckte Sportanlage errichtet werden kann.

 

Hierzu wird berichtet:

Das Programmgebiet Stadtumbau-West liegt im Ortsteil Kreuzberg und umfasst den Spreeuferbereich zwischen Schillingbrücke und Lohmühleninsel. Die Überlegung einer Programmanmeldung für eine ungedeckte Sportanlage setzt voraus, dass die materiellen sowie planungs- und eigentumsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

 

Unbebaute Grundstücke bzw. Grundstücke mit städtebaulichen Neuordnungsbedarf im

Programmgebiet Stadtumbau-West sind:

 

1. (Nördliche) Lohmühleninsel (Planungsrecht: BNP i.V. BO 58 „Gewerbegebiet“). Im

wesentlichen 2 Privatgrundstücke mit gewerblichen Betriebsstätten. Nach Auskunft der

Betriebe ist keine Betriebsaufgabe geplant.

 

2. Grundstück der IVG, Schlesische Str. 33/34 (bestandskräftiger B-Plan 2-5 und BG). Nach

Auskunft der für diesen B-Plan zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der

IVG ist keine Änderung der Baukonzeption geplant.

 

3. Grundstück der Spedition Zapf, Köpenicker Str. 12-14 (BNP i.V. BO 58 „Industriegebiet“).

Nach Auskunft des Unternehmens ist zur Zeit keine Änderung geplant.

 

4. Ehemalige Velvetfabrik, Köpenicker Str. 20 (BNP i.V. BO 58 „Gewerbegebiet“).

Privatgrundstück mit langjähriger Vermietung an Exil. Geringes Nachverdichtungspotential.

 

5. Grundstück der BEHALA, Köpenicker Str. 21-29 (bestandskräftiger B-Plan VI-77). Zielsetzung

der städtebaulichen Neuordnung ist „Mischgebiet“ mit hohem Anteil von Wohnen. Unter

Berücksichtigung einer noch abzustimmenden breiteren Uferpromenade und eines

„Spreefensters“, als Anbindung der Köpenickerstraße zum Spreeufer, ist schon flächenmäßig

die Einfügung einer „ungedeckten Sportanlage“ nicht möglich. Darüber hinaus wäre sie auch

planungsrechtlich nicht konfliktfrei mit der geplanten Wohnungsnutzung vereinbar.

 

Vor diesem Hintergrund muss festgestellt werden, dass weder die materiellen, noch planungs- und eigentumsrechtlichen Voraussetzungen im Programmgebiet vorliegen, eine zusätzliche ungedeckte Sportstätte zu planen bzw. zu errichten. Insoweit ergibt sich auch keine Möglichkeit, eine Anmeldung im Förderprogramm Stadtumbau-West vorzunehmen.

 

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 

Rechtsgrundlage:

§ 13 Abs 1 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

 

b)      Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

Berlin, den 05.03.2009

 

 

Dr. Franz

 

 

BVV 25.03.09

.

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in die Ausschüsse Sport, Stadtplanung und Bauen (ff.)

 

 

StadtBau 22.04.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes  wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 29.04.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 
 

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