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Drucksache - DS/0251/III
Ich frage das Bezirksamt:
Frau
Klebba: Zu 1:
Selbstverständlich ist ein solches Großereignis, wie das Myfest eine Belastung
insgesamt und eine starke Beanspruchung unserer Grünanlage, aber auf dem
Mariannenplatz sind zum 1. Mai nicht definitiv Schäden an der neu angelegten
Rasenfläche aufgetreten und auch die anderen Teile des Marianneplatzes sind
nicht mehr, als sie durch eine besondere Beanspruchung dann auch belastet
werden dort mit Schäden behaftet. Die Grünanlagen in unserem Bezirk sind
generell durch eine reguläre Nutzung belastet. Das gilt selbstverständlich auch
für den Mariannenplatz und da die Finanzmittel im Bereich der Grünpflege und
sie erinnern sich alle an die Auseinandersetzungen, die die Innenstadtbezirke
mit den Außenbezirken führen über diese Fragen der Zumessung dann, weil die
Beanspruchung eben eine höhere ist, nicht so gut ist, dass wir generell eine
noch höherer Pflege als die jetzt getätigt wird tun können, ist es so, dass
immer im Einzelfall dort wo konkrete Schäden auftreten, diese auch beseitigt
und behoben werden müssen bzw. gemindert werden können. Wir würden uns da
insgesamt selbstverständlich auch mehr wünschen. Also, Einzelfallprüfung ist
angesagt und deshalb können auch selbstverständlich die Zustimmungen zu
Veranstaltungsnutzungen im Kontext gesehen werden, wie ist die konkrete Beanspruchung dann einer Grünfläche, was ist
in einer Folgenabschätzung, wie ist das zu bewerten. Zu 2: Diese hier von ihnen
beschriebene Praxis einzelner HändlerInnen oder AnwohnerInnen wird vom Bezirk
sehr kritisch gesehen, sowohl die Gewerbetreibenden als auch die AnwohnerInnen
im Gebiet des Myfestes als auch selbstverständlich die StandbetreiberInnen
werden durch die Organisatoren bereits im Vorfeld auf dieses Problem
hingewiesen und auch während der Veranstaltung wird immer gezielt, dort wo
Dinge sichtbar werden versucht darauf Einfluss zu nehmen durch gezielte
Ansprache. Also, dass BA heißt solche Verhaltensweisen in keiner Weise gut und
dieses muss auch in einer zukünftigen Planung als ein Tatbestand verstärkt ins
Auge gefasst werden und muss sozusagen mit den zur Verfügung stehenden
organisatorischen Möglichkeiten allerdings auch immer in Hinblick einer
Unterstützung des Myfestes insgesamt. Wir wollen dieses Myfest, wir wollen,
dass die AnwohnerInnen dort beteiligen und insofern muss man immer in einem
solchen Gesamtkontext sehen. Auch der Tatbestand der von ihnen beschriebenen
Frage 3 sieht das BA sehr kritisch also im Grunde gelten auch hier die
Ausführungen zum Punkt 2 – auch hier bemühen sich die Organisatoren und
Akteure gleichermaßen und um Abfallvermeidung durch die StandbetreiberInnen und
insb. die AnwohnerInnen, die an ihren Ständen selbst gestellte Spezialitäten verkaufen,
werden darauf verstärkt hingewiesen. Auf der anderen Seite ist es natürlich
auch die Forderung nach Mehrweggeschirr eine objektiv finanzielle und auch
logistische Problematik, die man auch wiederum nur in einer Gesamtbewertung
sehen kann, dass wir wollen, dass die AnwohnerInnen zu ihrem Fest machen und da
gehört ein teil auch der Selbstpräsentation und Identifikation und andererseits
aber auch selbstverständlich dort nicht eine sowohl eine Besorgung stattfindet
wie auch sozusagen eine nichtverträgliche Verwendung von Einwegbehältnissen .
Zu 4: Auf dem Mariannenplatz standen den Besuchern insgesamt 10 Toiletten und
zusätzlich 2 behindertengerechte Toiletten zur Verfügung. Auf dem Gebiet des
Myfestes waren darüber hinaus, also auf dem Gesamtgebiet neben den in den
öffentlichen Gaststätten sich befindlichen Toiletten, die ja an diesem Tag ja
auch generell geöffnet sind weitere 4 zusätzliche Toiletten und die
Organisatoren bemühen sich dort eine, auch eine verträgliche Situation
herzustellen, aber insgesamt mit Toiletten auch ein stückweit zurückhaltend zu
verfahren, weil solche Toilettenhäuschen sehr leicht zu bewegen sind und leicht
auch als Hürde zweckentfremdet werden können, leicht entzündbar sind und auch
diese Sicherheitsgesichtspunkte spielen auf dem Myfest eine Rolle und müssen
auch in einer Logistik und einer Organisationsbetrachtung insgesamt mit
einbezogen werden. Schätzung der Besucherzahlen ca. 50000 Besucher. Herr
Müller: Frau
Klebba, sie haben ja ausgeführt, dass der Mariannenplatz keine weiteren Schäden
gehabt hat, als auch bei normaler Nutzung. Das mag ja dahingestellt sein. Der
Mariannenplatz ist ja eine gewidmete öffentliche Grün- und Erholungsanlage und
das Gesetz zum Schutz und Entwicklung und Pflege öffentlicher Erholungsanlage
Berlins sieht ja verschiedene Kriterien vor für solche Großveranstaltungen, zum
einen müssen sie im öffentlichen Interesse sein und zum zweiten muss eine
Sicherheitsleistung erbracht werden. Das sind die notwendigen Kriterien, ohne
die das BA hier überhaupt nicht überlegen darf, ob eine Veranstaltung
stattfinden kann oder nicht. In welchem Zusammenhang das BA das überwiegende
öffentliche Interesse des Myfestes erkennt, wo das liegt und zum anderen nach
der Sicherheitsleistung, die hier hinterlegt wurde in Form einer Kaution
selbstverständlich. Bei keine Schäden wird die wieder zurück gezahlt und dann
ist mir aufgefallen, die Leute haben auf der Wiese gegrillt unter den Bäumen.
Das ist nach meinem dafürhalten auch nicht zulässig. Ich würde mir auch eine Stellungnahme
zu diesem Punkt wünschen. Frau
Klebba: Fast bin
ich ein wenig irritiert, dass sie nachfragen, was das öffentliche Interesse am
Myfest ist. Wenn sie im Vorfeld des Geschehens ein überwiegend öffentliches
Interesse ist mit der Gestaltung der Konzeptionierung und natürlich
selbstverständlich auch der Durchführung des Myfestes verbunden und wenn sie
sich erinnern an die veilen Presseveröffentlichungen, was ja auch ein Indiz für
ein öffentliches Interesse ist, das sehr darum gerungen wird, dass sie im
Gebiet des Myfestes eine befriedete Situation herstellen können, in der
einerseits die politischen Ansichten des 1. Mai durchaus zum Ausdruck kommen
können und andererseits durch eine hohe Frequentierung und Besucherzahl in Form
einer friedlichen und fröhlichen Begegnung am 1. Mai. Genau darin muss man das
überwiegend oder das ausschließlich öffentliche Interesse des 1. Mai sehen und
das BA hat sehr großes Interesse daran, dass dieses Fest ein Erfolg wird und
selbstverständlich ist dann in einer Konzentration auch die Beanspruchung der
öffentlichen Grünanlagen damit verbunden. Wir wissen aber auch, 1. Mai , also
1.Maibegegnungen oder Veranstaltungen, die nicht friedlich waren, wie sehr wir
im nachhinein Schäden an unterschiedlichster Art im Straßenland oder
Grünflächen wir zu beseitigen hatten, auch dass war ja mit en Impuls, dass man
sagt, die BewohnerInnen wollen sich am 1. Mai nicht immer sozusagen ihren Kiez
kaputt machen lassen durch irgendwelche Störer und Randalmacher und deshalb
wollen wir dem etwas entgegen setzen, also man nimmt die Sache für sich selbst
in die Hand. Das ist das überwiegend öffentliche Interesse und zur Frage der
Sicherheit. Der Bezirk ist Mitorganisator, Mitveranstalter dieses Festes und
selbstverständlich werden wir von uns selbst nicht sozusagen, mit uns selbst
verrechnen und die AnwohnerInnen sind durch ihre Aktivitäten – das ist
ihr Beitrag zum 1. Mai und wie gesagt, diese Gesamtabwägungsprozesse sind mit
damit verbunden. Ich weiß jetzt nicht genau, welche Situation sie meine, aber
ganz sicherlich ist ein Grillen unter Bäumen mit meterhohen Flammen kein
Tatbestand der irgendwie genehmigt werden könnte, denn dieses ist eine
Gefährdung der Öffentlichkeit. |
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