Drucksache - DS/0251/III  

 
 
Betreff: MyFest 2007
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
  Müller, Götz
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.05.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 30.05.2007 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt den Zustand der öffentlichen Grün- und Erholungsanlage Mariannenplatz nach dem My Fest 2007, was soll bei ähnlichen Veranstaltungen auf dem Mariannenplatz und in anderen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen des Bezirks zu deren Schutz unternommen werden?

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die auf dem MyFest2007 leider oft wahrzunehmende Praxis der Verkäufer, die unverkäuflichen Essensreste sowie altes Fett in die Kanalisation zu entsorgen?

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt den Umstand, dass viele Verkäufer nichts unternahmen, um die gesetzlich geforderte Abfallvermeidung zu verwirklichen; (sie verkauften hingegen Getränke zumeist in Einwegbehältnissen, Speisen auf Papptellern)?

 

  1. Wie viele Toiletten standen den Besuchern des MyFest2007 zur Verfügung, wie viele Besucher hatte das MyFest2007 laut der Einschätzungen des Bezirksamtes?

Frau Klebba:

Zu 1: Selbstverständlich ist ein solches Großereignis, wie das Myfest eine Belastung insgesamt und eine starke Beanspruchung unserer Grünanlage, aber auf dem Mariannenplatz sind zum 1. Mai nicht definitiv Schäden an der neu angelegten Rasenfläche aufgetreten und auch die anderen Teile des Marianneplatzes sind nicht mehr, als sie durch eine besondere Beanspruchung dann auch belastet werden dort mit Schäden behaftet. Die Grünanlagen in unserem Bezirk sind generell durch eine reguläre Nutzung belastet. Das gilt selbstverständlich auch für den Mariannenplatz und da die Finanzmittel im Bereich der Grünpflege und sie erinnern sich alle an die Auseinandersetzungen, die die Innenstadtbezirke mit den Außenbezirken führen über diese Fragen der Zumessung dann, weil die Beanspruchung eben eine höhere ist, nicht so gut ist, dass wir generell eine noch höherer Pflege als die jetzt getätigt wird tun können, ist es so, dass immer im Einzelfall dort wo konkrete Schäden auftreten, diese auch beseitigt und behoben werden müssen bzw. gemindert werden können. Wir würden uns da insgesamt selbstverständlich auch mehr wünschen. Also, Einzelfallprüfung ist angesagt und deshalb können auch selbstverständlich die Zustimmungen zu Veranstaltungsnutzungen im Kontext gesehen werden, wie ist die konkrete  Beanspruchung dann einer Grünfläche, was ist in einer Folgenabschätzung, wie ist das zu bewerten. Zu 2: Diese hier von ihnen beschriebene Praxis einzelner HändlerInnen oder AnwohnerInnen wird vom Bezirk sehr kritisch gesehen, sowohl die Gewerbetreibenden als auch die AnwohnerInnen im Gebiet des Myfestes als auch selbstverständlich die StandbetreiberInnen werden durch die Organisatoren bereits im Vorfeld auf dieses Problem hingewiesen und auch während der Veranstaltung wird immer gezielt, dort wo Dinge sichtbar werden versucht darauf Einfluss zu nehmen durch gezielte Ansprache. Also, dass BA heißt solche Verhaltensweisen in keiner Weise gut und dieses muss auch in einer zukünftigen Planung als ein Tatbestand verstärkt ins Auge gefasst werden und muss sozusagen mit den zur Verfügung stehenden organisatorischen Möglichkeiten allerdings auch immer in Hinblick einer Unterstützung des Myfestes insgesamt. Wir wollen dieses Myfest, wir wollen, dass die AnwohnerInnen dort beteiligen und insofern muss man immer in einem solchen Gesamtkontext sehen. Auch der Tatbestand der von ihnen beschriebenen Frage 3 sieht das BA sehr kritisch also im Grunde gelten auch hier die Ausführungen zum Punkt 2 – auch hier bemühen sich die Organisatoren und Akteure gleichermaßen und um Abfallvermeidung durch die StandbetreiberInnen und insb. die AnwohnerInnen, die an ihren Ständen selbst gestellte Spezialitäten verkaufen, werden darauf verstärkt hingewiesen. Auf der anderen Seite ist es natürlich auch die Forderung nach Mehrweggeschirr eine objektiv finanzielle und auch logistische Problematik, die man auch wiederum nur in einer Gesamtbewertung sehen kann, dass wir wollen, dass die AnwohnerInnen zu ihrem Fest machen und da gehört ein teil auch der Selbstpräsentation und Identifikation und andererseits aber auch selbstverständlich dort nicht eine sowohl eine Besorgung stattfindet wie auch sozusagen eine nichtverträgliche Verwendung von Einwegbehältnissen . Zu 4: Auf dem Mariannenplatz standen den Besuchern insgesamt 10 Toiletten und zusätzlich 2 behindertengerechte Toiletten zur Verfügung. Auf dem Gebiet des Myfestes waren darüber hinaus, also auf dem Gesamtgebiet neben den in den öffentlichen Gaststätten sich befindlichen Toiletten, die ja an diesem Tag ja auch generell geöffnet sind weitere 4 zusätzliche Toiletten und die Organisatoren bemühen sich dort eine, auch eine verträgliche Situation herzustellen, aber insgesamt mit Toiletten auch ein stückweit zurückhaltend zu verfahren, weil solche Toilettenhäuschen sehr leicht zu bewegen sind und leicht auch als Hürde zweckentfremdet werden können, leicht entzündbar sind und auch diese Sicherheitsgesichtspunkte spielen auf dem Myfest eine Rolle und müssen auch in einer Logistik und einer Organisationsbetrachtung insgesamt mit einbezogen werden. Schätzung der Besucherzahlen ca. 50000 Besucher.

    

Herr Müller:

Frau Klebba, sie haben ja ausgeführt, dass der Mariannenplatz keine weiteren Schäden gehabt hat, als auch bei normaler Nutzung. Das mag ja dahingestellt sein. Der Mariannenplatz ist ja eine gewidmete öffentliche Grün- und Erholungsanlage und das Gesetz zum Schutz und Entwicklung und Pflege öffentlicher Erholungsanlage Berlins sieht ja verschiedene Kriterien vor für solche Großveranstaltungen, zum einen müssen sie im öffentlichen Interesse sein und zum zweiten muss eine Sicherheitsleistung erbracht werden. Das sind die notwendigen Kriterien, ohne die das BA hier überhaupt nicht überlegen darf, ob eine Veranstaltung stattfinden kann oder nicht. In welchem Zusammenhang das BA das überwiegende öffentliche Interesse des Myfestes erkennt, wo das liegt und zum anderen nach der Sicherheitsleistung, die hier hinterlegt wurde in Form einer Kaution selbstverständlich. Bei keine Schäden wird die wieder zurück gezahlt und dann ist mir aufgefallen, die Leute haben auf der Wiese gegrillt unter den Bäumen. Das ist nach meinem dafürhalten auch nicht zulässig. Ich würde mir auch eine Stellungnahme zu diesem Punkt wünschen.

 

Frau Klebba:

Fast bin ich ein wenig irritiert, dass sie nachfragen, was das öffentliche Interesse am Myfest ist. Wenn sie im Vorfeld des Geschehens ein überwiegend öffentliches Interesse ist mit der Gestaltung der Konzeptionierung und natürlich selbstverständlich auch der Durchführung des Myfestes verbunden und wenn sie sich erinnern an die veilen Presseveröffentlichungen, was ja auch ein Indiz für ein öffentliches Interesse ist, das sehr darum gerungen wird, dass sie im Gebiet des Myfestes eine befriedete Situation herstellen können, in der einerseits die politischen Ansichten des 1. Mai durchaus zum Ausdruck kommen können und andererseits durch eine hohe Frequentierung und Besucherzahl in Form einer friedlichen und fröhlichen Begegnung am 1. Mai. Genau darin muss man das überwiegend oder das ausschließlich öffentliche Interesse des 1. Mai sehen und das BA hat sehr großes Interesse daran, dass dieses Fest ein Erfolg wird und selbstverständlich ist dann in einer Konzentration auch die Beanspruchung der öffentlichen Grünanlagen damit verbunden. Wir wissen aber auch, 1. Mai , also 1.Maibegegnungen oder Veranstaltungen, die nicht friedlich waren, wie sehr wir im nachhinein Schäden an unterschiedlichster Art im Straßenland oder Grünflächen wir zu beseitigen hatten, auch dass war ja mit en Impuls, dass man sagt, die BewohnerInnen wollen sich am 1. Mai nicht immer sozusagen ihren Kiez kaputt machen lassen durch irgendwelche Störer und Randalmacher und deshalb wollen wir dem etwas entgegen setzen, also man nimmt die Sache für sich selbst in die Hand. Das ist das überwiegend öffentliche Interesse und zur Frage der Sicherheit. Der Bezirk ist Mitorganisator, Mitveranstalter dieses Festes und selbstverständlich werden wir von uns selbst nicht sozusagen, mit uns selbst verrechnen und die AnwohnerInnen sind durch ihre Aktivitäten – das ist ihr Beitrag zum 1. Mai und wie gesagt, diese Gesamtabwägungsprozesse sind mit damit verbunden. Ich weiß jetzt nicht genau, welche Situation sie meine, aber ganz sicherlich ist ein Grillen unter Bäumen mit meterhohen Flammen kein Tatbestand der irgendwie genehmigt werden könnte, denn dieses ist eine Gefährdung der Öffentlichkeit.       

 

 

 

 
 

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