Corona-Virus - Informationen für Eltern und Mitarbeiter/innen in den Schulen

Liebe Eltern,

in Ihrer Schule wurde ein/e Schüler/in oder eine Lehrkraft/Erzieherin positiv getestet bzw. ist an Covid-19 erkrankt. Was bedeutet das für Sie bzw. Ihr Kind?

Wir wollen Ihnen hiermit eine Handreichung mit den wichtigsten Fragen an die Hand geben.

  • Wie erfahre ich, ob jemand positiv auf das Corona-Virus getestet wurde?

    Die Schule informiert die betreffende Klasse und teilt allen Eltern mit, welche Maßnahmen das für die Schule zuständige Gesundheitsamt getroffen hat.

  • Mein Kind ist von der Schule nach Hause geschickt worden, weil es einen Corona-Fall gibt. Wie habe ich mich zu verhalten?

    Wenn es an der Schule Ihres Kindes einen Corona-Fall gibt, wird die Schule Sie über alle Maßnahmen und Verhaltensregeln informieren. Bitte verlassen Sie sich nicht auf Informationen aus anderen Quellen, nur die Schule und ggf. das Gesundheitsamt werden mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Sie müssen Ihr Kind soweit es möglich ist, isolieren, das bedeutet, dass Ihr Kind keine Freunde mehr treffen darf. Wenn möglich, reduzieren Sie auch die Kontakte innerhalb der Familie. Dass dies nicht immer – vor allem aus Altersgründen – durchzuhalten ist, ist uns bewusst. Geschwister und Eltern von Kindern, die Kontakt hatten, dürfen dennoch weiterhin zur Schule gehen bzw. Ihrer Berufstätigkeit nachgehen.

  • Wer kommt in Quarantäne?

    Für alle engen Kontaktpersonen werden vom Gesundheitsamt 10 Tage Quarantäne angeordnet. Die genaue Terminierung legt das Gesundheitsamt fest. Sie ist abhängig vom letzten Kontakt zum positiv getesteten.

    Für PCR positiv getestete Personen wird vom Gesundheitsamt eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Die genaue Terminierung legt das Gesundheitsamt fest.

  • Kann man mit einem negativen Test früher aus der Quarantäne entlassen werden?

    Eine Verkürzung der 10-tägigen Kontaktquarantäne ist wie folgt möglich, wenn sich bei Ihrem Kind keine COVID-19 spezifischen Krankheitszeichen zeigen.

    Da Ihr Kind eine Schule besucht kann nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts die Antigen-Schnelltestung als Fremdtestung (Testzentrum) ab dem 5. Tag der Quarantäne oder unter Aufsicht in der Schule am 6. Tag der Quarantäne von geschulten Personen (überwachter Antigen-Test zur Eigenanwendung) erfolgen.

    Bitte nehmen Sie daher Kontakt mit der Schule auf, um in Erfahrung zu bringen, ob der Antigen-Schnelltest in der Schule oder im Testzentrum durchgeführt werden soll.

  • Warum muss ich so lange auf einen Rückruf des Gesundheitsamtes warten?

    Aufgrund des hohen Aufkommens von positiv gemeldeten Fällen, kann es zur Verzögerung eines Rückrufes Ihres Gesundheitsamtes kommen. Sollten Sie eine enge Kontaktperson sein, dann müssen Sie sich freiwillig in Isolation begeben, um eine mögliche Infektion nicht weiterzugeben. Das Gesundheitsamt wird sich melden und entscheiden, ob ein Test notwendig ist. Bei Auftreten von Symptomen kontaktieren Sie bitte Ihren Hausarzt oder die Telefonnummer 116117. Bei schweren Symptomen (hohes Fieber, Luftnot) rufen Sie die 112.

  • Wie habe ich mich in der Zeit zwischen Meldung beim Gesundheitsamt und einem Rückruf zu verhalten?

    Sobald Sie erfahren haben, dass Sie Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, müssen Sie sich in freiwillige Isolation begeben und Ihr Gesundheitsamt informieren.

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