Drucksache - 0794/6
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, zukünftig bei allen Neubauvorhaben für Wohnungsbau bei denen Befreiungen erteilt werden müssen, parallel städtebauliche Verträge mit dem jeweiligen Vorhabenträger abzuschließen, in denen die Art der Wohnnutzung (ob Miete, Eigentum, Studierendenwohnen etc.) festgeschrieben und abgesichert wird.
Der BVV ist bis zum 31.08.2024 zu berichten.
Begründung: Es ist in der Vergangenheit vorgekommen, dass Vorhabenträger beim Bauantrag und den Anträgen auf Befreiungen Wohnnutzungsarten angegeben haben, die nach Erteilung nicht mehr verfolgt wurden. So geschehen zum Beispiel beim Bauvorhaben Letterhausweg 1/Heilmannring 65, in dem vom Vorhabenträger zunächst Wohnraum für Studierende versprochen wurde, nach Erteilung der Genehmigung und den Befreiungen jedoch auf Eigentumswohnungen umdisponiert wurde. Da Ende 2020 parallel zu den Bescheiden kein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen wurde, der die Wohnnutzungsart des Wohnraums für Studierende zur Miete absicherte, war es dem Vorhabenträger deshalb vollkommen legal möglich die Wohnnutzungsart zu ändern, da nur pauschal für Wohnnutzung nach geltendem Planungsrecht im FNP befreit wurde. Es darf zukünftig nicht mehr möglich sein, dass Vorhabenträger sich das Wohlwollen des Bezirksamts für ihr Bauvorhaben anhand von Nutzungskonzepten und vermeintlich sozialen Konditionen sichern, die letztendlich gar nicht umgesetzt werden.
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