Drucksache - 0782/6  

 
 
Betreff: Wohnungen statt Bürohochhaus in Halensee – B-Plan Hubertusallee stoppen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Gronde-Brunner/Juckel 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.04.2024 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, das Verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 4-83 VE für ein 59 Meter hohes Geschäfts- und Bürogebäude an der Hubertusallee 1 umgehend einzustellen.

Stattdessen soll durch das Bezirksamt ein neuer Aufstellungsbeschluss für einen Angebotsbebauungsplan gefasst werden. Im Bebauungsplan soll ein urbanes Gebiet zur Schaffung von Wohnraum sowie zur Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören, festgesetzt werden. Folgendes ist zu berücksichtigen:

  • Von der Festsetzungsmöglichkeit, dass oberhalb des Erdgeschosses nur Wohnungen zulässig sind, soll Gebrauch gemacht werden. Ebenso soll eine Wohnnutzung im Erdgeschoss an der Straßenseite ausgeschlossen werden.  
  • Darüber hinaus soll zur Wahrung gesunder Wohnverhältnisse eine städtebauliche Lösung mit passiven Schallschutzmaßnahmen und der straßenseitigen Anordnung von Nicht-Aufenthaltsräumen gewählt und die angrenzende Wohnbebauung bei der Bauhöhe berücksichtigt werden, um eine Verschattung dieser Wohngebäude zu vermeiden.
  • Die bestehende Grünanlage soll durch den Bebauungsplan gesichert werden.
  • Das Bebauungsplanverfahren soll mit einer Umweltprüfung durchgeführt werden.
  • Zur Regelung der Übernahme von Kosten für Wohnfolgeeinrichtungen und zur Aufnahme einer Quote für mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum von 30 % der Geschossfläche Wohnen soll das Bezirksamt einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger schließen (Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung).

Der Ausschuss ist fortlaufend zu informieren (erstmalig bis 31. Juli 2024).

 

Der BVV ist zum 31. Juli 2024 zu berichten.

 

 

Begründung:

Gemäß einer schriftlichen Anfrage der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus stehen zurzeit rund 5 % der Berliner Büroflächen leer; zukünftig ist ein moderater Anstieg des Leerstandniveaus zu erwarten. Zusätzlich erwartet der Berliner Senat die Fertigstellung von etwa 1,5 Mio. m² neuer Büroflächen bis 2026. Gleichzeitig besteht für die nächsten Jahre ein akuter Bedarf an zusätzlichem Wohnraum, der aus dem Bestand nicht gedeckt werden kann. Insbesondere in innerstädtischen Bezirken wie Charlottenburg-Wilmersdorf mangelt es an Wohnbauflächen mit guter verkehrlicher Anbindung.

Aufgrund der bestehenden Tankstelle auf dem betreffenden Grundstück könnte die Bebauung ohne zusätzliche Versiegelung erfolgen. Die Festsetzung eines urbanen Gebiets eignet sich in besonderer Weise, weil die Wohnnutzung der Obergeschosse festgeschrieben werden kann. Aufgrund der hohen Belastung durch Verkehrsemissionen soll eine städtebauliche Variante gewählt werden, in der straßenseitig keine Aufenthaltsräume angeordnet werden sowie passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. vorgehängte Glasfassade, Hamburger Fenster, Prallscheibe) festgesetzt werden. Um eine Verschattung der angrenzenden Wohnbebauung zu verhindern, soll eine verträgliche Bauhöhe festgesetzt werden.

Darüber hinaus bestehen rechtliche Bedenken zum derzeit vorliegenden Planungsstand des Vorhabens:

Nach § 12 (3a) BauGB ist das Vorhaben nicht vorhabenkonkret. Bei Festsetzung eines Kerngebiets (MK) müssen die Nutzungen des Gebäudes unter entsprechender Anwendung des § 9 (2) BauGB vorhabenkonkret festgesetzt werden. Die aktuellen Pläne sind bezüglich der vorgesehenen Nutzungen zu unspezifisch.

Die Anwendung des beschleunigten Verfahrens bei einem Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB ist hier unzulässig, da es sich wegen der Festsetzung eines Kerngebiets um ein UVP-pflichtiges Vorhaben gemäß Anlage 1 des UVPG (Nr. 18.6.1: Bau eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes mit einer zulässigen Geschossfläche von 5.000 m²) handelt.  Eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Umweltbericht ist daher zwingend erforderlich.

Darüber hinaus wurde bekannt, dass die Holding der Eigentümerin des Geländes, die Berliner Spree Group, seit Januar 2024 durch ein Insolvenzverfahren aufgelöst ist. Der Erhalt des Baurechts durch das B-Planverfahren diene nur dazu, dass Grundstück noch wertsteigernd als Spekulationsobjekt zu verkaufen.[1]

Der Verdacht, dass das Bezirksamt hier für einen Investor mit Ausnahmen von der notwendigen Umweltprüfung schnelles Baurecht schaffen soll, damit das Grundstück gewinnbringend veräußert werden kann, ist unbedingt auszuräumen. Ein sofortiger Stopp des B-Planverfahrens ist daher notwendig.

 

Quelle, Tagesspiegel-Newsletter vom 01.03.2024: https://nl.tagesspiegel.de/form.action?agnCTOKEN=9mxNq9NCGTnmiE3GNqudPRTWQdUGhewx&;agnFN=fullview&agnUID=F.hqJfY80Da6JfbAGiX23OABDXnKJfcs4ABTzGol9zzmXhwDqiX3XOAlY0Bw.6JbGVxVv8s8s401myBieRiuUd5JA-kG7QKU--sjJSSLJZOzCKW4oByhIMvYxDqaZLM9tPqn1QcUNHjsfJo6ZyA&bezuggrd=LEU&utm_source=leute-charlottenburg-wilmersdorf

 

 

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[1] Quelle, Tagesspiegel-Newsletter vom 01.03.2024: https://nl.tagesspiegel.de/form.action?agnCTOKEN=9mxNq9NCGTnmiE3GNqudPRTWQdUGhewx&;agnFN=fullview&agnUID=F.hqJfY80Da6JfbAGiX23OABDXnKJfcs4ABTzGol9zzmXhwDqiX3XOAlY0Bw.6JbGVxVv8s8s401myBieRiuUd5JA-kG7QKU--sjJSSLJZOzCKW4oByhIMvYxDqaZLM9tPqn1QcUNHjsfJo6ZyA&bezuggrd=LEU&utm_source=leute-charlottenburg-wilmersdorf

 
 

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