Drucksache - 0764/6  

 
 
Betreff: Geheime Tagungen der Begleitausschüsse „Demokratie leben –
Partnerschaft für Demokratie“ unter Würdigung der am 20.06.2023 vom Bezirksamt beschlossenen „Leitlinien für Bürger:Innenbeteiligung im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf“

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-FraktionAbteilung Personal, Finanzen und Wirtschaftsförderung
Verfasser:Kohler/Kadow/Dr.Seyfert 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung beantwortet
25.04.2024 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage
Beantwortung

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

das Bezirksamt beantwortet die o.g. Anfrage wie folgt:

 

  1. Gemäß Antwort der Bezirksbürgermeisterin auf eine mündliche Anfrage der AfD Fraktion in den BVV vom 22.02.2024, tagt der Beirat „Demokratie leben Partnerschaft für Demokratie“ in Charlottenburg-Nord grundsätzlich geheim, in den von BA beschlossenen Leitlinien zur Bürgerbeteiligung heißt es dagegen u.a. bei den Grundsätzen der Beteiligung „Die Leitlinien setzen auf eine konstruktive Diskussions- und Beteiligungskultur und sollen die Demokratie nachhaltig stärken. Die Bürger:innen sollen ermutigt werden, am gesellschaftlichen Zusammenleben mitzuwirken und das Leben in der Stadt mitzugestalten. Die Leitlinien sollen dazu beitragen, in Beteiligungsprozessen noch mehr Transparenz, Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und Erwartungssicherheit für alle Betroffenen und Interessierte zu schaffen.“ und an anderer Stelle „Gute Bürger:innenbeteiligung erfordert eine Dialogbereitschaft von allen Seiten. Fairness, Wertschätzung und Respekt sind eine Grundvoraussetzung für konstruktive Diskussionsprozesse. Für ein sach- und lösungsorientiertes Verfahren empfiehlt sich eine allparteiliche Moderation, damit die verschiedenen Perspektiven und Argumente aller Beteiligten gleichermaßen Gehör finden und nicht einzelne Personen oder Gruppen den Prozess dominieren. Auch Einwänden oder Konflikte sind ein wesentlicher Bestandteil von guter Beteiligungsarbeit.“ und weiterhin „Wenn Bürger:innenbeteiligung nicht vorgesehen ist, dann ist verständlich zu begründen, warum sie nicht vorgesehen ist.“ und insofern fragen wir das Bezirksamt, warum sind die Bürger in diesem Bezirk nicht demokratisch an den Tagungen des „Beirats für Demokratie-Demokratie leben“ in Charlottenburg Nord beteiligt sondern davon ausgeschlossen bzw. handelt es sich bei den beschlossenen Leitlinien lediglich um belanglose Worthülsen?

 

  1. Obwohl gemäß Antwort der Bezirksbürgermeisterin auf eine mündliche Anfrage der AfD-Fraktion in der BVV vom 22.02.2024 der Beirat „Demokratie leben Partnerschaft für Demokratie“ in Charlottenburg-Wilmersdorf öffentlich tagen soll, wurde unverzüglich nach Beginn der Tagungssitzung am 28.02.2024 die Öffentlichkeit ausgeschlossen, als die Projekte vorgestellt wurden, die einen Förderantrag gestellt hatten, und insofern stellt sich auch hier die Frage:  Warum sind die Bürger in diesem Bezirk nicht demokratisch an den Tagungen des Begleitausschusses „Demokratie leben“ beteiligt, sondern davon ausgeschlossen?

 

Zu Frage 1 und 2:

In den Leitlinien für Bürger:innenbeteiligung werden Instrumente und Grundsätze für die Stärkung der informellen (nicht gesetzlich vorgeschriebenen) Beteiligung an bezirklichen Vorhaben beschrieben. Sie geben also einen Rahmen vor, in dem sich die Beteiligung bewegt. Es gibt unzählige Beteiligungsformate z.B. Stadtteilkonferenzen, Informationsveranstaltungen, Online-Workshops, Ideenwerkstätten etc. Je nach Zielrichtung und Zielgruppe des Vorhabens wird das passende Format gewählt (siehe Seite 19 der Broschüre Leitlinien für Bürger:innenbeteiligung in Charlottenburg-Wilmersdorf).

Der Begleitausschuss ist ein Format der Beteiligung, das entsprechend derrdergrundsätze des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gestaltet ist und an der Umsetzung der lokalen Partnerschaften für Demokratie mitwirkt.

Wie jedes demokratische Gremium haben sich die Begleitausschüsse eine Geschäftsordnung gegeben. Ein nicht-öffentlicher Begleitausschuss oder der Ausschluss der Öffentlichkeit von einzelnen Tagesordnungspunkten widerspricht den Leitlinien für Bürger:innenbeteiligung nicht. Dieses Format und die Methodik ist zielführend im Vorhaben einen Begleitausschuss umzusetzen, der vertrauensvoll, eng und konstruktiv zusammenarbeitet. Das Bezirksamt sieht weder eine Befugnis noch einen Beweggrund für eine Einmischung, sondern achtet vielmehr die Entscheidungsautonomie der Begleitausschüsse, die auch weiterhin gegeben sein muss.

 

  1. Unterstützt und befürwortet das BA den Ausschluss von Bürgern des Bezirkes aus Veranstaltungen von mit Steuergeldern geförderter Vereine oder Initiativen, sei es im Rahmen von Diskussionsveranstaltungen, die der Meinungsbildung dienen sollen, oder von sonstigen Veranstaltungen, wenn diese eine zulässige, aber nicht mit der Meinung der Veranstalter oder aber des BA übereinstimmende Meinung vertreten?

 

Allgemein unterstützt das Bezirksamt die breite Zivilgesellschaft im Bezirk, die sich für Toleranz und Vielfalt und gegen Rechtsextremismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Gewalt einsetzt. Eine lebendige, wehrhafte Demokratie ist ohne das tägliche Engagement von aktiven Vereinen, Initiativen und Einzelpersonen nicht vorstellbar. Das Bezirksamt besitzt grundlegendes Vertrauen in die Expertise und die Qualität der täglich vor Ort geleisteten Arbeit.

Veranstaltungen, die durch öffentliche Gelder gefördert werden, können aus organisatorischen oder inhaltlichen Gründen einen begrenzten Teilnehmendenkreis haben, was mitunter zum Ausschluss bestimmter Personen(gruppen) führen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Kirstin Bauch

 

 
 

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