Drucksache - 0736/6
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, gegenüber der Senatsverwaltung die sofortige Umsetzung einer geschützten Radverkehrsanlage gemäß Berliner Mobilitätsgesetz § 43 entlang des Straßenzugs Kaiser-Friedrich-Straße, Lewishamstraße und Brandenburgische Straße einzufordern. Es gelten die Vorgaben des BVV-Beschlusses „Geschützter Radstreifen auf der Kaiser-Friedrich-Straße“ (Drs. 1394/5) von 2021. Der BVV ist zum 31.05.2024 zu berichten. Begründung: Bereits 2021 hatte die BVV beschlossen, eine geschützte Radverkehrsanlage in dem Straßenzug Kaiser-Friedrich-Straße, Lewishamstraße, Brandenburgische Straße einzurichten, um die Straße für Radfahrer:innen endlich sicherer zu gestalten. Nun hat die Senatsverwaltung für Verkehr mitgeteilt, das Tempo auf der Kaiser-Friedrich-Straße wieder auf 50 zu erhöhen. Damit steigt die Gefahr für Radfahrer:innen und für Fußgänger:innen enorm. Eine sichere Radverkehrsanlage fehlt noch immer. Auch angesichts dieser rückwärtsgewandten Verkehrspolitik ist es dringend notwendig, die beschlossene geschützte Radverkehrsanlage schnellstmöglich einzurichten.
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