Drucksache - 1394/5  

 
 
Betreff: Geschützter Radstreifen auf der Kaiser-Friedrich-Straße
Neu: Geschützte Radverkehrsanlage auf der Kaiser-Friedrich-Straße und Lewishamstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Juckel/Schenker/Dieke/Gronde-Brunner 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
12.12.2019 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beratung
15.01.2020 
37. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau vertagt   
12.02.2020 
38. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau vertagt   
06.03.2020 
39. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau vertagt   
13.05.2020 
41. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau vertagt   
10.06.2020 
43. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau - Besucher möchten sich bitte per Mail im BV-Büro anmelden! vertagt   
09.06.2021 
60. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau - Zoom-Meeting - Bitte melden Sie sich im BV-Büro an (bvv@charlottenburg-wilmersdorf.de). Sie erhalten dann die Zugangsdaten. vertagt   
11.08.2021 
61. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau Teilnehmer möchten sich bitte im BV-Büro (begrenzte Besucherzahlen) anmelden sowie bei Teilnahme in der Sitzung einen Nachweis erbringen (geimpft, genesen, getestet) vertagt   
13.08.2021 
62. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau Teilnehmer möchten sich bitte im BV-Büro (begrenzte Besucherzahlen) anmelden sowie bei Teilnahme in der Sitzung einen Nachweis erbringen (geimpft, genesen, getestet) vertagt   
08.09.2021 
63. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau Gäste möchten sich bitte im BV-Büro anmelden (bvv@charlottenburg-wilmersdorf.de)      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.09.2021 
60. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
D-Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme
1394-5 Anlage 1

Beitritt: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf hat in ihrer Sitzung am 16.09.2021 beschlossen:

 

"Das Bezirksamt wird beauftragt, schnellstmöglich eine geschützte Radverkehrsanlage gemäß MobG §43 (https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-MobGBEpP43) in dem Straßenzug Kaiser-Friedrich-Straße, Lewishamstraße, Brandenburgische Straße nach dem Vorbild des Kottbusser Damms im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg mit ausreichend vielen Liefer- und Ladezonen zu errichten. Dieser Radstreifen sollte soweit möglich durch geeignete bauliche Maßnahmen von der übrigen Fahrbahn abgetrennt sein, um ein illegales Halten und Parken auf der Radverkehrsanlage weitgehend zu verhindern. Bei den Planungen sollen insbesondere die Belange des ÖPNV (Busvorrang) wie die eingerichtete Busspur auf der östlichen Seite der Lewishamstraße zwischen Kurfürstendamm und Kantstraße, des Liefer- und Wirtschaftsverkehrs sowie die Auswirkungen der bevorstehenden Bauphasen für die Rudolf-Wissell-Brücke, Westendbrücke und am Autobahndreieck Funkturm berücksichtigt werden.

 

Außerdem soll das Bezirksamt die ihm vorliegende Planung für den ersten Teilbereich auf der Kaiser-Friedrich-Straße bezüglich der Parkstreifen in Lieferzonen ändern und dann an die zuständige Senatsverwaltung senden.

 

Die Maßnahme ist zunächst als Pop-Up-Radweg als Verkehrsversuch (auf der Kaiser-Friedrich-Straße) auszuführen und erst im 2. Schritt nach erfolgter Evaluation zu verstetigen.

 

Der BVV ist bis zum 30. November 2021 zu berichten."

 

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Das Bezirksamt hat sich mit Anliegen an die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz gewendet. Die Antwort vom 10. Januar 2022 ist der Vorlage beigefügt. Darin wurde eine grundsätzlich sehr positive Haltung gegenüber den Vorstellungen der BVV zum Ausdruck gebracht. Darin wurde die Priorität eines solchen Vorhabens als mit der Verstetigung der Radverkehrsanlage der Kantstraße vergleichbar bewertet. Für die Planung eines solchen Vorhabens notwendige Kapazitäten wurden nicht in Aussicht gestellt.

 

Das Bezirksamt hat selbst ebenfalls keine freien Planungs- und Umsetzungskapazitäten, die für ein solches Projekt notwendig wären. Daher wurde bei der Identifikation von potenziellen Radverkehrsprojekten für die „Projekteinheit Radwege“, die im 100-Tage-Programm des Senats initiiert wurde, seitens des Bezirksamts der Straßenzug Kaiser-Friedrich-Straße, Lewishamstraße, Brandenburgische Straße priorisiert. Die Prioritätensetzung erfolgte im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung. Nach Verabschiedung des Haushalts 2022/2023 hast das Bezirksamt nun positive Signale bekommen, dass der Straßenzug von der Projekteinheit bearbeitet wird und im nächsten Jahr mit der Planung begonnen wird. Der BVV-Beschluss wurde der Senatsverwaltung zur Kenntnis gegeben.

 

Durch die Projekteinheit sollen stadtweit (insbesondere geschützte) Radfahrstreifen entstehen. Die Bezirke geben in diesem Prozess Stellungnahmen ab und übernehmen die schlussendlich abgenommene Radverkehrsanlage in die Unterhaltung. Die Abteilungen Verkehr, Tiefbau und Verkehrsmanagement der Senatsverwaltung UMVK arbeiten in der Projekteinheit zusammen, die landeseigene infraVelo wird mit Planungsaufgaben betraut.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch unklar, ob der gesamte Straßenzug realisiert wird. Zurzeit werden von der Landesebene in allen Bezirken die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung des Radverkehrsnetzes nach einheitlichen Kriterien priorisiert. Zu den Kriterien zählen unter anderem das Vorhandensein von Radverkehrsinfrastruktur und die Funktion der Straßen im Radverkehrsnetz. Die hier in Rede stehenden Abschnitte sind Teil im Vorrangnetz, teils im Ergänzungsnetz und teilweise gar nicht Teil des Radverkehrsnetzes. Radverkehrsanlagen fehlen gänzlich.

 

Da hier nun eine Bearbeitungsperspektive besteht, für die auch Ressourcen in Aussicht stehen, erfolgt durch das Bezirksamt bis auf Weiteres keine eigenständige Bearbeitung dieses Straßenzugs. Ob der Abschnitt, für den bereits Vorplanungen vorliegen, Teil des Projekts wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Nach Kenntnis des Bezirksamtes, wird die Umsetzung in der Projekteinheit direkt als dauerhafte Anordnung geplant. Eine vorlaufende, temporäre Anordnung als Verkehrsversuch mit anschließender Evaluation würde zusätzliche Ressourcen binden.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

Kirstin Bauch Oliver Schruoffeneger

Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat

 

 

Anlagen:

Antwortschreiben SenUMVK vom 10 Januar 2022

 

 
 

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