Drucksache - 0295/6  

 
 
Betreff: Wohngeldanträge in Charlottenburg-Wilmersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Sempf/Bodensiek 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.10.2022 
13. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.11.2022 
14. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.12.2022 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
19.01.2023 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
23.03.2023 
17. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin LIVESTREAM: http://www.youtube.com/live/9nBgbMlskMY      
27.04.2023 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage
Große Anfrage - Beantwortung
5. Version vom 09.03.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

 

die oben genannte Große Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Inwiefern weicht die aktuelle IST-Personalsituation beim Wohnungsamt im Verhältnis zu den Soll-Stellen auch unter Berücksichtigung von Dauererkrankungen oder Elternzeiten ab?

 

Im Wohnungsamt sind 15 Mitarbeiter*innen mit der Wohngeldbearbeitung befasst, einschließlich Fachbereichsleitung und Widerspruchsstelle. Hiervon sind mit Stand vom 18.10.2022 alle Stellen besetzt.

 

Die Gesundheitsquote liegt bei ca. 70 %.

 

Was sind die aktuellen durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für neue Wohngeldanträge?

 

Momentan liegt die Bearbeitungszeit bei ca. 8 bis 10 Wochen.

 

Mit welchem personellen Mehraufwand im Wohnungsamt wird durch das dritte Entlastungspaket gerechnet, soweit die Bescheidungszeiten 2 Monaten nach Antragsstellung nicht überschritten werden sollen?

 

Die Mindestausstattung an zusätzlichem Personal sind nach derzeitigen Berechnungen 20 Mitarbeiter*innen und 2,5 Mitarbeiter*innen für die Bearbeitung von Bildungs- und Teilhabeanträgen, die damit zusammenhängen.

 

Aufgrund der Ausschreibefristen und des gleichzeitigen Personalbedarfs aller anderen Wohngeldstellen ist nicht in einer absehbaren Zeit mit einer Stellenbesetzung zu rechnen.

 

Auch benötigen die Mitarbeiter*innen wenigstens eine Einarbeitungszeit von 3 Monaten. Aufgrund der Komplexität der Wohngeldvorschrift kann nicht einfach Personal (neu oder aus anderen Stellen) umgesetzt und eingesetzt werden.

 

Wir werden für die erste Zeit versuchen, über einen Personaldienstleister Kräfte zu bekommen.

 

Eine Bearbeitungszeit von 2 Monaten wird unhaltbar.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Arne Herz

 

 
 

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