Drucksache - 0288/6
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, auf der Heerstraße (Nebenfahrbahn), Fahrtrichtung stadteinwärts, zwischen Am Rupenhorn und Am Postfenn (Scholzplatz) ein „eingeschränktes Halteverbot“ (Zeichen 286) mit Zusatzschild „Personenkraftwagen frei“ (Zeichen 1024-10) einzurichten und dessen Einhaltung durch regelmäßige Kontrollen nachzuhalten. |
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