Drucksache - 1206/5  

 
 
Betreff: „Am Spreebord“: Sozialwohnungen statt Bürohochhäuser
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Schenker/Juckel 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.06.2019 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
18.12.2019 
70. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
10.01.2020 
72. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
22.01.2020 
73. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung      
05.02.2020 
74. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung      
18.06.2021 
109. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
18.08.2021 
110. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Zoom-Meeting - Bitte melden Sie sich im BV-Büro an (bvv@charlottenburg-wilmersdorf.de). Sie erhalten dann die Zugangsdaten. vertagt   
01.09.2021 
111. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Zoom-Meeting - Bitte melden Sie sich im BV-Büro an (bvv@charlottenburg-wilmersdorf.de). Sie erhalten dann die Zugangsdaten. vertagt   
15.09.2021 
112. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Zoom-Meeting - Bitte melden Sie sich im BV-Büro an (bvv@charlottenburg-wilmersdorf.de). Sie erhalten dann die Zugangsdaten. vertagt     
Bezirksverordnetenversammlung Beratung

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, das Bebauungsplanverfahren VII-3-2 zu nutzen, um die ursprünglich unter dem Namen „Werkbundstadt“ vorgesehenen sozialen, ökologischen und städtebaulichen Ziele festzuschreiben. Folgende Aspekte sollen im B-Plan und im städtebaulichen Vertrag berücksichtigt werden:

 

Bauliche Nutzung:

-Die Anzahl der Wohneinheiten im Plangebiet ist nahe den ursprünglich anvisierten 1.100 Wohneinheiten festzuschreiben. Nach dem Berliner Modell der Kooperativen Baulandentwicklung ist der Investor zur Errichtung von förderfähigen Sozialwohnungen auf mindestens 30 Prozent der Gesamtfläche Wohnen zu verpflichten. Die Wohnungsgrößen sollen vielfältig und bedarfsgerecht ausgestaltet werden, um eine Konzentration von Sozialwohnungen in Mikroapartments zu verhindern.

-Die weiteren Verpflichtungen aus dem Berliner Modell gelten entsprechend.

-Der Bau von Eigentumswohnungen wird ausgeschlossen.

-Der Sozialcampus ersetzt nicht die Verpflichtungen auf den Bau von Sozialwohnungen. Bürger*innen sind über die angesiedelten Nutzungen auf dem Campus zu beteiligen.

-Großflächiger Einzelhandel wird ausgeschlossen.

 

Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche:

-Die Bebauungsstruktur orientiert sich, wie ursprünglich vom Werkbund vorgesehen, an der städtebaulichen Struktur des Mierendorff-Kiezes. Das Kraftwerk stellt in dieser Struktur einen Fremdköper dar und ist somit nicht zur Begründung von Gebäudehöhen heranzuziehen.

-Zur Kraftwerksseite hin wird aus Schallschutzgründen eine geschlossene Gebäudestruktur vorgegeben.

-Hochhäuser sind im Plangebiet nur vereinzelt genehmigungsfähig. Eine Höhe von 60 Metern wird nicht überschritten.

-Es wird sichergestellt, dass im Plangebiet vorhandene Grünflächen durch die Kubatur der Gebäude nicht übermäßig verschattet werden.

-Der Bezirk gibt ein städtebauliches Gutachten in Auftrag, um die Wohnbaupotentiale des Baugebietes bei gleichzeitigem Schutz vor Schallemissionen des Kraftwerkes einschätzen zu können und nicht auf Gutachten des Investors angewiesen zu sein.

 

Verfahren:

-Die Bürgerbeteiligung hat anhand von aussagekräftigen, für den Laien verständlichen Modellen unter Angabe der Geschossigkeit zu erfolgen.

-Eine Verschattungsstudie sollte in allen Phasen der Beteiligung einsehbar sein.

-Um weiteren spekulativen Grundstücksgeschäften der Eigentümer einen Riegel vorzuschieben, spricht der Bezirk im weiteren Verfahren ein Baugebot gemäß §176 BauGB aus und verpflichtet den Eigentümer vertraglich, das Grundstück innerhalb einer angemessenen Frist entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes zu bebauen. Kommt der Eigentümer dem auch nach Vollstreckungsmaßnahmen nicht nach, wird ein Enteignungsverfahren nach § 85 BauGB eingeleitet.

 

Der BVV ist bis zum 30.09.2019 zu berichten.

 

Begründung: Seit dem 20.05.2019 läuft die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanverfahren „Am Spreebord“. Die öffentlich einsehbaren Pläne brechen vollständig mit den städtebaulichen, sozialen und ökologischen Zielen, die ursprünglich auf dem Areal verfolgt wurden. Anstelle der vom Werkbund angestrebten städtebaulichen Weiterentwicklung des Mierendorff-Kiezes verfolgt der Investor nunmehr einen auf maximale Rendite ausgelegten Entwurf aus sechs freistehenden Hochhäusern, der nicht nur zu Verschattungsproblemen führt und einen ungenügenden Schallschutz zum benachbarten Kraftwerk bietet, sondern auch eine massiven Reduktion der realisierten Wohnungen um 50% zur Folge hat. Mit einem eigenen Lärmgutachten versucht der Investor zudem, die massive Reduktion von Wohneinheiten zu begründen. Nach momentanem Planungsstand würden lediglich 180 Sozialwohnungen realisiert, von denen der Investor gerne weitere Wohneinheiten gegen den Sozialcampus ausspielen würde. Zudem besteht die Gefahr, dass die verbleibenden freifinanzierten Wohnungen als hochpreisige Eigentumswohnungen entwickelt werden und das massive Angebot zusätzlicher Gewerbeflächen zu weiteren Verdrängungseffekten auf dem lokalen Wohnungsmarkt führt. Das Bezirksamt muss Druck auf den Investor ausüben und das laufende Bebauungsplanverfahren nutzen, damit der Wohnungsanteil wieder erhöht wird und an dieser Stelle wie ursprünglich vorgesehen ein soziales, ökologisches und städtebaulichen Modellvorhaben entsteht.


 

 
 

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