Drucksache - 1266/3  

 
 
Betreff: Altersbegrenzung für Bezirksamtsmitglieder
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE. 
Verfasser:Riedel/Tazegül/Tillinger 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.03.2009 
29. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Geschäftsordnung Beratung
04.05.2009 
8. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
28.05.2009 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
18.06.2009 
32. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 10.03.2009
2. Version vom 19.06.2009

Die BVV möge beschließen:

 

 

Die BVV beschließt die Ablehnung.

 

 

Dr. Marianne Suhr

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich über den Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Bezirksamtsmitglieder ( Bezirksamtsmitgliedergesetz - BAMG ) im § 1 der Abs. 3 wie folgt geändert wird:

 

”Zum Mitglied eines Bezirksamtes darf nur gewählt werden, wer die erforderliche Sachkunde und allgemeine Berufserfahrung vorweist, das siebenundzwanzigste Lebensjahr vollendet und das einundsechzigste Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Höchstaltersgrenze gilt nicht für Personen, die unmittelbar vorher Mitglied des Bezirksamtes waren oder deren Amtszeiten lediglich durch einen dazwischenlegenden Ruhestand mit einem Versorgungsanspruch unterbrochen waren, der dem Amt eines Bezirksamtsmitgliedes entspricht.”


 

 
 

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