Drucksache - 1233/3
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18. Juni 2009 beschlossen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, vor dem nächsten Winter
die Grundstückseigentümer im Bezirk auf ihre Schnee- und Eisbeseitigungspflicht
hinzuweisen und über die zu erwartenden Sanktionen bei deren Vernachlässigung
zu informieren. Auf die Kontrollen durch das Ordnungsamt ist hinzuweisen. Der BVV ist erstmalig zum 30. September 2009 zu berichten. Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit: Bereits im Herbst 2007 fand eine Aktion der Berliner
Ordnungsämter im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit statt. Die Verteilung des
Flyers “Winterdienst, Schnee- und Glättebeseitigung” wurde
flächendeckend in allen Bezirken durchgeführt. Von den insgesamt 250.000 produzierten Flyern wurden 170.000
in Ein- und Zweifamilienhäusern kommerziell verteilt. Da in Charlottenburg-Wilmersdorf der Anteil
an Ein- und Zweifamilienhäusern eher gering ist, kamen in unserem Bezirk nur 5.500 Flyer zur
Verteilung. Deshalb erhielten die Polizei-Abschnitte in
Charlottenburg-Wilmersdorf zusätzlich 6.000 und die Bürgerämter rund 5.000
Exemplare. Im Wirtschafts- und Ordnungsamt wurden weitere 5.000 Exemplare
ausgelegt oder durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im allgemeinen
Außendienst anlässlich bestimmter Aktionen verteilt. Die damaligen Kosten für den Druck und die professionelle
Verteilung wurde von der Senatsverwaltung Inneres und Sport übernommen. Laut Nachfrage bei der Abteilung Bauwesen besteht unser
Bezirk aus 17.896 Flurstücken und somit aus circa 14.000 bis 15.000
Grundstücken. Neben den oben erwähnten Ein- und Zweifamilienhäusern sind diese
eher mit Mietwohnungsanlagen bebaut. Naturgemäß sind die eigentlichen
Grundstückseigentümer dort nicht anzutreffen. Angesichts dieser Zahlen erscheint eine Wiederholung einer
solchen Aktion aus bezirklichen Mitteln derzeit nicht finanzierbar. Dennoch soll im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bezirksamt durch Veröffentlichung entsprechender Presseerklärungen und Artikel in bezirklichen Medien auch in diesem Jahr zeitnah an die nach dem Straßenreinigungsgesetz bestehende gesetzliche Verpflichtung zur Schnee und Eisbeseitigung erinnert werden. Im Rahmen der personellen Möglichkeiten wird das Ordnungsamt
durch Kontrollen und dem Aussprechen von Verwarnungs- und Bußgeldern mit dazu
beitragen, dass ein ordnungsgemäßer Winterdienst sichergestellt wird. Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu
betrachten. Monika Thiemen
Marc Schulte Bezirksbürgermeisterin
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