Drucksache - 1071/2
Wir fragen
das Bezirksamt: 1. Inwieweit teilt das Bezirksamt die
im Bauleitplanungsausschuss geäußerte Auffassung des Baustadtrats Gröhler,
wonach eine größere Transparenz bei städtebaulichen Verträgen “nicht
wünschenswert” sei, da andere Antragsteller ja nach Akteneinsicht
erwarten könnten, mit vorherigen Antragstellern gleich behandelt zu werden? 2. Inwieweit meint das Bezirksamt, die
Auffassung des Bezirksstadtrats mit dem verfassungsmäßigen
Gleichbehandlungsgrundsatz in Einklang bringen zu können? 3. Teilt das Bezirksamt die Auffassung
der FDP-Fraktion, wonach eine größere Transparenz und Gleichbehandlung von
Antragstellern im Bauerlaubnisverfahren sehr wohl “wünschenswert”
wäre? |
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