Auszug - Außengastronomie ausweiten – Stadtraum nach Corona neu denken  

 
 
50. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten - Zoom-Meeting Bitte melden Sie sich im BV-Büro an. Sie erhalten dann die Zugangsdaten.
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 25.05.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Zoom-Meeting
Ort:
1582/5 Außengastronomie ausweiten – Stadtraum nach Corona neu denken
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Juckel/Schenker 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Schenker begründet den Antrag und erwähnt, dass es sich lohnt, einen Blick in den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zu werfen.

 

BzStR Herz findet den Antrag problematisch. Der Blick in den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg lohnt sich nur in den seltensten Fällen und auch in diesem Zusammen-hang nicht. Er führt an, dass „Parklets“ bereits am Beginn der Legislatur-periode im Mierendorffkiez als Pilotprojekt getestet wurde und gescheitert sind. Au-ßengastronomie kann aus Sicherheitsgründen nicht auf Parkplätzen stattfinden, dies wurde auch bereits im Bezirksamt für dieses Jahr abgesprochen.

 

BV Hartmann bestärkt die Aussage von BzStR Herz, dass der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg kein Vorbild ist, sondern eher ein abschreckendes Beispiel. Außerdem ist es nicht gut, Außengastronomie und Veränderung des Stadtraums in einem Antrag zu verknüpfen.

 

BV Wapler findet es sehr schade, dass wir nicht in der Lage sind, solch ein Projekt umzusetzen, er führt das Beispiel aus München an, dort funktioniert es auch. Barrie-ren zum Verkehr werden z.B. mit Pflanzkübel geschaffen.

 

BV Schenker schließt sich seinem Vorredner an und fügt das Beispiel von Paris an, dort wird das Projekt wunderbar umgesetzt. Außerdem würden am Anfang nur drei o-der vier Modellprojekte getestet werden, er glaubt an den unternehmerischen Freigeist der Gastronomen im Zusammenhang mit der Gestaltung der Flächen.

 

BV Recke greift die Thematik der Pop-up Radwege auf, diese sollten auch nur tempo-rär ausgetestet werden. Der Antrag ist eher dauerhaft formuliert. Außerdem erkundigt er sich, ob für die Umwidmung der Parkplätze die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt zuständig ist.

 

BzStR Herz weist darauf hin, dass die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt nicht zuständig ist, da es sich um eine temporäre Sondernutzung und keine Entwidmung handelt.

 

BV Sempf sagt, dass die SPD-Fraktion dem damaligen Antrag der Fraktion B´90/Grüne nicht zugestimmt hat. Er denkt, dass das Anliegen grundsätzlich unterstützt werden sollte. In der Frage, ob „Parklets“ sicher sind, ist ein Konzept notwendig. Die SPD-Fraktion spricht sich für eine Zustimmung des Antrags aus.


Beitritt: Fraktion B‘90/Grüne

 

Der Ausschuss für Bürgerdienste,

Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten

empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, Gastronomiebetrieben im Jahr 2021 zusätzliche Flächen zur Ausweitung ihrer „Schankräume“ zur Verfügung zu stellen. Geh- und Fahrradwege sind hiervon auszunehmen. Das Bezirksamt prüft insbesondere die Voraussetzungen zur (temporären) Nutzung folgender Flächen:

- Kfz-Parkflächen – mit Ausnahme von Sonderparkplätzen – in unmittelbarer Nähe zum Gastronomiebetrieb - Fahrbahnflächen in Nebenstraßen, durch die der Außenbereich der ansässigen Gastronomie bspw. an Wochenenden erweitert werden kann. Das Bezirksamt erarbeitet Vorschläge für solche Standorte.

Das Bezirksamt prüft in einem Pilotprojekt, welche Standorte geeignet sind, um Stadtmöbel (sog. „Parklets“) zu errichten, um diese temporär für gastronomische Zwecke zu nutzen und perspektivisch als nicht-kommerzielle Aufenthaltsorte der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

 

Bei der Genehmigung zusätzlicher Nutzflächen für die Gastronomie sind insbesondere folgende Vorgaben zu beachten:

        Die Regelungen gelten vorläufig für das Jahr 2021.

        Die Gastronomiebetriebe gewährleisten die Einhaltung der aktuell geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen und erfüllen Auflagen für die sichere Nutzung der Außenbereiche im Straßenland.

        Die Barrierefreiheit ist zu gewährleisten.

        Die Verkehrssicherheit ist durch Schilder und Absperreinrichtungen zu gewährleisten.

 

Das Bezirksamt informiert u. a. auf seiner Internetseite sowie bei Betriebskontrollen über die zusätzlichen Nutzungsmöglichkeiten für Gastronomiebetriebe.

 

Der BVV ist bis zum 31.7.2021 zu berichten.

 

 


Abstimmungsergebnis über den Ablehnungsantrag aus dem Ausschuss für Verkehr und Tiefbau:

 

dafür: 7 dagegen:        8  Enthaltung: 0

 

Abstimmungsergebnis über den Ursprungsantrag:

 

dafür: 8 dagegen:        7  Enthaltung: 0

 

Die Dringlichkeit wird einstimmig beschlossen.

 
 

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