Drucksache - 1582/5
Beitritt: Fraktion B‘90/Grüne
Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 27.05.2021 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, Gastronomiebetrieben im Jahr 2021 zusätzliche Flächen zur Ausweitung ihrer „Schankräume“ zur Verfügung zu stellen. Geh- und Fahrradwege sind hiervon auszunehmen. Das Bezirksamt prüft insbesondere die Voraussetzungen zur (temporären) Nutzung folgender Flächen: - Kfz-Parkflächen – mit Ausnahme von Sonderparkplätzen – in unmittelbarer Nähe zum Gastronomiebetrieb - Fahrbahnflächen in Nebenstraßen, durch die der Außenbereich der ansässigen Gastronomie bspw. an Wochenenden erweitert werden kann. Das Bezirksamt erarbeitet Vorschläge für solche Standorte. Das Bezirksamt prüft in einem Pilotprojekt, welche Standorte geeignet sind, um Stadtmöbel (sog. „Parklets“) zu errichten, um diese temporär für gastronomische Zwecke zu nutzen und perspektivisch als nicht-kommerzielle Aufenthaltsorte der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Bei der Genehmigung zusätzlicher Nutzflächen für die Gastronomie sind insbesondere folgende Vorgaben zu beachten: Die Regelungen gelten vorläufig für das Jahr 2021. Die Gastronomiebetriebe gewährleisten die Einhaltung der aktuell geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen und erfüllen Auflagen für die sichere Nutzung der Außenbereiche im Straßenland. Die Barrierefreiheit ist zu gewährleisten. Die Verkehrssicherheit ist durch Schilder und Absperreinrichtungen zu gewährleisten.
Das Bezirksamt informiert u. a. auf seiner Internetseite sowie bei Betriebskontrollen über die zusätzlichen Nutzungsmöglichkeiten für Gastronomiebetriebe.
Der BVV ist bis zum 31.7.2021 zu berichten.
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat eine bis zum Jahresende 2021 befristete Erleichterung der Regularien für die Straßenlandsondernutzung beschlos-sen, um kurzfristig in der umsatzintensiven Zeit der Sommermonate weitere Flächen für die Außengastronomie auf Gehwegbereichen zur Verfügung stellen zu können.
Die getroffene Regelung soll der Gastronomie in dieser wirtschaftlich schwierigen Zeit die Möglichkeit geben, zusätzliche Tische und Stühle aufzubauen oder die Abstandsgebote leichter einhalten zu können. Dabei haben wir aber auch die Interessen der Allgemeinheit an einer Passierbarkeit der Gehwege im Auge behalten, zumal Fußgänger ebenfalls Abstandsregeln einzuhalten haben.
Die erleichterten Regelungen für die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes durch gastronomische Betriebe aufgrund der Corona-Krise finden Sie hier: https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/ordnung/artikel.296507.php
Darüber hinaus hat sich das Bezirksamt dafür eingesetzt, dass auf Landesebene eine Regelung zu der Erstattung und dem Erlass der Gebühren für die Straßenlandnutzung für die Gastwirte getroffen wurde. In Charlottenburg- Wilmersdorf wird bis zum 31.12.2021 von der Erhebung der Sondernutzungsgebühren abgesehen.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat ein entsprechendes Pilotprojekt „Parklets“ angeschoben. Die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt wird in diesem Zusammenhang eine Realisierung für Charlottenburg-Wilmersdorf prüfen.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Arne Herz Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
|
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |