Auszug - Kooperationsverträge mit Wohnungsbaugesellschaften zum Mieterschutz  

 
 
39. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten - Besucher möchten sich bitte per Mai im BV-Büro anmelden
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 26.05.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Festsaal, 3. Etage
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1160/5 Kooperationsverträge mit Wohnungsbaugesellschaften zum Mieterschutz
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Wapler/Gusy 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Wapler begründet den Antrag und schlägt Änderungen vor.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und

Ordnungsangelegenheiten empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, Kooperationsverträge mit denjenigen privaten Wohnungsbaugesellschaften zu schließen, welche die größten Wohnungsbestände im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf haben (nach Möglichkeit mindestens 5 Kooperationspartner). Darin soll sich u. a. darauf verständigt werden, dass zukünftige Modernisierungsvorhaben sozialverträglich für die Mieter*innen gestaltet werden und dass Modernisierungen im Rahmen der Regelungen des Landesgesetzes zur Mietbegrenzung nur noch soweit auf die Miete umgelegt werden dürfen, als dass die Gesamtmiete danach 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens nicht übersteigt.

 

Der BVV ist bis zum 31.8.2020 zu berichten.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird beauftragt, Kooperationsverträge mit denjenigen privaten Wohnungsbaugesellschaften zu schließen, welche die größten Wohnungsbestände im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf haben (nach Möglichkeit mindestens 5 Kooperationspartner). Darin soll sich u. a. darauf verständigt werden, dass zukünftige Modernisierungsvorhaben sozialverträglich für die Mieter*innen gestaltet werden und dass Modernisierungen nur noch soweit auf die Miete umgelegt werden dürfen, als dass die Gesamtmiete danach 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens nicht übersteigt.

Der BVV ist bis zum 31.8.2019 zu berichten.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 8 dagegen:         7 Enthaltung: 0

 

Die Dringlichkeit wird einstimmig beschlossen.

 
 

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