Auszug - Sozialen Wohnungsbau auf kommunalen WoFIS-Flächen vordringlich entwickeln (10 Minuten)  

 
 
66. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 16.10.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1155/5 Sozialen Wohnungsbau auf kommunalen WoFIS-Flächen vordringlich entwickeln
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Wapler/Wieland 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Wieland: Diese WoFIS-Flächen, die derzeit nur als Parkplätze genutzt werden, sollten bebaut werden, zumal sie landeseigene Flächen sind.

BV Wieland möchte den Antrag ändern: „schnellst möglich 100% sozialen Wohnraum“; das Projekt Alt-Lietzow 11 soll vom Antrag ausgenommen werden.

BzStR Herz: Für die Fläche der Schillerstraße habe es Voruntersuchungen gegeben, folgende Herausforderungen wurden festgestellt: Hinter dem Grundstück liege ein privates Grundstück, auf dem auch Parkplätze vermietet werden, es gebe zudem Brandwandfenster im Anbaubereich der Seiten. Er bringt zudem an, dass auch die Bezirksverwaltung und Dienstleistungen für Bürger wie beispielsweise Bibliotheken dezentral Flächen im Bezirk benötigen und das Grundstück deswegen auch schon ins Auge gefasst hatten.

 

BV Juckel lobt die Änderung des Antrags und wird dem gern beitreten. Das Datum müsse neu geprüft werden. BV Wieland stimmt dem Beitritt zu.

BV Wieland: Unterschiedliche Eigentumsverhältnisse und die Fenster an den Brandwänden sind kein großer Hinderungsgrund. Das Wohnungsbaupotential liege vor. BV Tillinger lobt den Beisatz bzgl. 100% sozialem Wohnungsbau und möchte mit der SPD-Fraktion beitreten.

 

BV Brzezinski: Die landeseigenen Flächen sollten möglichst für Wohnungsbau genutzt werden und eignen sich zudem gut für sozialen Wohnungsbau, jedoch bestehe das Ziel einer sozialen Durchmischung, die in einem Haus mit 100% sozialem Wohnraum nicht gegeben wäre. Er merkt zudem an, dass wenn das Grundstück bereits vom Bezirksamt ins Auge gefasst wurde, es entgegengesetzte Überlegungen für die Fläche gäbe.

 

BV Gusy regt das Bezirksamt an, die Arbeit „erfolgreicher zu machen“, zudem bemängelt er langsame Prozesse und langwierige Entscheidungen. Auch BV Tillinger bemängelt den „langen Zeithorizont“, da Sozialwohnungen so schnell wie möglich benötigt würden. Eine Abwägung mit Stellen für Bezirksdienstleistungen sei deswegen nicht angemessen. BzStR Herz stellt klar, dass die Zeitabläufe bei solchen Nutzungsarten aus seiner Sicht ähnlich seien.

 

Die Dringlichkeit wird einstimmig beschlossen.


Beitritt: Fraktion DIE LINKE, SPD-Fraktion

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, auf folgender landeseigener Fläche, die im Berliner Wohnbauflächen-Informationssystem (WoFIS) als Wohnungsbaupotenzial aufgeführt ist und derzeit als Parkplatz genutzt wird, schnellst möglich 100% sozialen Wohnraum und – sofern notwendig – die dafür erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen:

 

-          Schillerstraße 37-39 (Potenzial 70 Wohneinheiten)

 

Sofern es sich anbietet, sollen mit benachbarten privaten Eigentümern von unbebauten Flächen Kooperationen eingegangen werden bzw. deren Flächen in die öffentliche Hand überführt werden.

 

Der BVV ist bis zum 31.01.2020 zu berichten.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird gebeten, auf folgende landeseigene Flächen, die im Berliner Wohnbauflächen-Informationssystem (WoFIS) als Wohnungsbaupotenziale aufgeführt sind und derzeit als Parkplätze genutzt werden, schnellst möglich bezahlbaren Wohnraum umzusetzen und – sofern notwendig – die dafür erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen schnellstmöglich zu schaffen:

 

-          Schillerstraße 37-39 (Potenzial 70 Wohneinheiten)

-          Alt-Lietzow 11 (Potenzial 90 Wohneinheiten)

Sofern es sich anbietet, sollen mit benachbarten privaten Eigentümern von unbebauten Flächen Kooperationen eingegangen werden bzw. deren Flächen in die öffentliche Hand überführt werden.

 

Der BVV ist bis zum 31.07.2019 zu berichten.


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 8 dagegen:         4 Enthaltung: 3

 
 

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