Auszug - Anreize an die Wirtschaft für die Schaffung von Wohnungen für Geflüchtete (10 Minuten)
BV Recke erläutert den Antrag: Wohnungen, die an Geflüchtete vermietet werden, sollen im Berliner Modell mit bis zu 5% auf Flächen für förderfähigen Wohnraum angerechnet werden können. BV Schenker: Gruppen die eine geförderte Wohnung benötigen werden gegeneinander ausgespielt. Die Bevorzugung einzelner Gruppen erschließt sich nicht. BV Brzezinski stimmt dem zu. BV Tillinger hat Zweifel, ob MUFs in das Modell der kooperativen Baulandentwicklung passen.
BV Bolsch: Die AFD-Fraktion lehnt den Antrag ab, da eine Integration von Asylbewerbern im Verfahren aus ihrer Sicht weder wünschenswert noch durchführbar ist.
BV Gusy fordert, dass die Äußerungen von BV Bolsch vom Rechtsamt dahingehend überprüft werden, ob sie mit dem Grundgesetz in Einklang stehen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Integrationsausschuss, Die BVV möge beschließen:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext: Bei der Realisierung von Wohnungsbauprojekten sind Wohnungen, die an Geflüchtete vermietet werden, auf den Anteil der förderfähigen mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraumflächen des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung anzurechnen. Dieses Verfahren soll auf maximal 5% der Gesamtfläche begrenzt werden - und dies unabhängig davon, ob die Vermietungen über einen freien Träger stattfinden oder an Geflüchtete direkt vermietet wird. Abstimmungsergebnis:
dafür: 2 dagegen: 13 Enthaltung: 0 |
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