Auszug - Förderung von "Gute Arbeit" durch die bezirkliche Wirtschaftsförderung
Die hinsichtlich des Berichtsdatums auf den 30.11.2019 angepasste Drucksache wird mehrheitlich abgelehnt.
Der Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming empfiehlt der BVV, Die BVV möge beschließen:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird beauftragt: Die bezirkliche Wirtschaftsförderung soll fortan nur noch Unternehmen im Bezirk fördern und beraten, die „Gute Arbeit“ und sozialverträgliche Arbeitsverhältnisse (u.a. keine prekäre Arbeit) in ihrem Betrieb institutionalisiert haben bzw. Unternehmen beraten, wie sie diese Kriterien im Betrieb umsetzen können. Diese Förderungsbedingungen sollen auf der Website der Wirtschaftsförderung ersichtlich sein und durch geeignete Mittel (z.B. Pressemitteilungen, Informationsveranstaltungen, Beratungstermine) bekannt gemacht werden. Durch geeignete Mittel sollen die Unternehmen fortan nachweisen müssen, wie sie die Kriterien von „Gute Arbeit“ umsetzen. Das Bezirksamt soll darstellen, in wie vielen Fällen eine Zusammenarbeit mit Unternehmen aufgrund der Förderbedingungen deshalb nicht möglich war.
Der BVV ist bis zum 30.11.2019 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 1 dagegen: 12 Enthaltung: 0 |
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