Auszug - Mietpreisbremse durchsetzen  

 
 
30. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 23.04.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Lily-Braun-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1050/5 Mietpreisbremse durchsetzen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Wapler 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Wapler begründet den Antrag.

 

BzStR Herz berichtet, dass eine Mietspiegelabfrage bei der Anmeldung des Wohnsitzes im Bürgeramt nicht zu leisten ist. Dies wäre zudem ein zusätzliches Angebot im Bereich des Zivilrechts. Das Verteilen von einem Informationsflyer, der auf die Möglichkeit der Mieterberatung sowie auf die Online-Abfrage bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hinweist, wäre denkbar und wird gerne geprüft.

 

 


 

 

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und

Ordnungsangelegenheiten empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, allen Bürger*innen, die im Bezirk einen Wohnsitz anmelden, bei der Vorsprache im Bürgeramt umfassende schriftliche Informationen über die Beschränkung von Mieterhöhungen, insbesondere die Regelungen der modifizierten Mietpreisbremse auszuhändigen. Teil dieser Information soll der Hinweis auf die Möglichkeit der Online-Abfrage bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sein. Eine Aufstellung der unterstützenden Angebote und Anlaufstellen für Mieter*innen im Bezirk ist beizufügen. Alle Unterlagen sind auch auf der Webseite des Bezirks zur Verfügung zu stellen.

 

Der BVV ist bis zum 30.6.2019 zu berichten.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, allen Bürger*innen, die im Bezirk einen Wohnsitz anmelden, bei der Vorsprache im Bürgeramt umfassende schriftliche Informationen über die Beschränkung von Mieterhöhungen, insbesondere die Regelungen der modifizierten Mietpreisbremse auszuhändigen. Gleichzeitig soll das Bezirksamt anhand der vorliegenden Daten im Mietspiegel über die gegenwärtige Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete am Wohnort Auskunft geben. Eine Aufstellung der unterstützenden Angebote und Anlaufstellen für Mieter*innen im Bezirk ist beizufügen. Alle Unterlagen sind auch auf der Webseite des Bezirks zur Verfügung zu stellen.

Der BVV ist bis zum 30. 6.2019 zu berichten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 8 dagegen:      5    Enthaltung: 1

 
 

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