Auszug - Träger*innenwohnungen erhalten, prüfen und beschlagnahmen  

 
 
22. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 28.03.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: City-Station Wilmersdorf der Berliner Stadtmission
Ort: 10711 Berlin, Joachim-Friedrich-Str. 46
1028/5 Träger*innenwohnungen erhalten, prüfen und beschlagnahmen
Neu: Träger*innenwohnungen erhalten und eine Sicherstellung prüfen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Schenker/Juckel 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Juckel begründet den Antrag.

 

BV Tschörtner führt aus, dass der Antrag unbestritten wichtig ist. Träger*innenwohnungen müssten geschützt werde. Beschlagnahmen sieht er  kritisch, weil Eigentümer*innen die Bereitschaft fehlen könnte, Wohnungen bereitzustellen. BV Kaas Elias hält Antrag insofern für grundsätzlich richtig, dass das Bezirksamt die rechtlichen Maßnahmen prüfen sollte. BV Sell teilt die Meinung von BV Tschörtner. Es müssten andere Maßnahmen als Beschlagnahmen gefunden werden. Möglich wäre mehr Wohnungsbau. BV Bolsch sieht für Sicherstellungen und Beschlagnahmen keinen Raum und unterstützt die Redebeiträge der CDU und FDP-Fraktionen. BV Juckel weist auf die Enteignungsmöglichkeit im GG hin, die Frage ist nur „wie“? BV Sell empfiehlt daher eher die Stellung einer Mündlichen Anfrage welche Möglichkeiten bestehen um dann gezielter einen Antrag zu stellen. BzStR Schmitt-Schmelz merkt an, dass das Problem eher gesamtstädtisch zu betrachten ist. Der Vorsitzende empfiehlt der Fraktion DIE LINKE den Antrag auf der Landesebene einzureichen; bezirkliche Aufgaben sind hier nicht zu erkennen.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.

 


 

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

 

Die Drucksache wird abgelehnt.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird beauftragt, zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, sogenannte Träger*innenwohnungen im Falle der Kündigung durch die/den Vermieter*in für die Betroffenen zu erhalten. Insbesondere soll geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen eine ordnungsrechtliche Sicherstellung solcher Wohnungen nach den Maßgaben der §§ 38ff. ASOG möglich ist. Soweit diese rechtlichen Möglichkeiten vorhanden sind, soll das Bezirksamt diese auch ergreifen, um gerade Menschen mit Behinderungen im Bezirk ihr Recht auf eine angemessene Wohnung gem. Art. 28 der Berliner Verfassung zu gewährleisten.

Der BVV ist bis zum 30.06.2019 zu berichten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 3 dagegen:         6 Enthaltung: 4

 
 

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