Auszug - Sanierungsstau beenden - Mittel für Bau und Sanierung der Verkehrsinfrastruktur erhöhen
Nach der Beratung im Ausschuss erhält die Drucksache folgenden geänderten Text:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin wird aufgefordert, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die Straßenbaubehörden der Berliner Bezirke finanziell hinreichend in die Lage versetzt werden, den Zustand der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur spürbar zu verbessern.
Dazu sind im Rahmen der kommenden Haushaltsbeschlüsse die Titel der baulichen Unterhaltung (Kapitel 38, Titel: 521 01, 521 26) in den Bezirken zu verstärken und anhand von Wiederbeschaffungswerten (vergleichbar der Hochbauunterhaltung) zu bemessen.“
In der geänderten Fassung ohne Berichtsdatum wird die Drucksache einstimmig beschlossen.
Der Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das ezirksamt von Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin wird aufgefordert, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die Straßenbaubehörden der Berliner Bezirke finanziell hinreichend in die Lage versetzt werden, den Zustand der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur spürbar zu verbessern.
Dazu sind im Rahmen der kommenden Haushaltsbeschlüsse die Titel der baulichen Unterhaltung (Kapitel 38, Titel: 521 01, 521 26) in den Bezirken zu verstärken und Anhand von Wiederbeschaffungswerten (vergleichbar der Hochbauunterhaltung) zu bemessen.
Ursprungstext: Dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin wird aufgefordert, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die Straßenbaubehörden der Berliner Bezirke finanziell hinreichend in die Lage versetzt werden, den Zustand der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur spürbar zu verbessern.
Dazu sind im Rahmen der kommenden Haushaltsbeschlüsse die Titel der baulichen Unterhaltung (Kapitel 38, Titel: 521 01, 517 01, 521 26) in den Bezirken zu verstärken und durch eine zwingende Mindestausgabe (Zweckbindung) von entweder 15 € pro Einwohner und Jahr oder 0,75 % des Gesamthaushaltsvolumens, je nachdem, welcher Wert größer ist, zu veranschlagen. Um diese Beträge sind die Globalsummen durch die Senatsverwaltung anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmigdagegen: Enthaltung: |
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